Pressestatement der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag
Erfurt, 30. Juni 2021
„Spielräume zurückgewinnen, Standort Deutschland stärken“
Mike Mohring:
„Die Pandemie hat tiefe Spuren hinterlassen. Das
gilt für unsere Wirtschaft wie für die Steuereinnahmen. Jetzt kommt es
darauf an, den guten Neustart zu organisieren und die Haushalte der
Länder und des Bundes wieder in Ordnung zu bringen.
Wir bekennen uns zur grundgesetzlichen Schuldenbremse und wollen die
coronabedingte Neuverschuldung schnellstmöglich abbauen. Vorrangig
wollen wir Familien mit dem Vorschlag eines Kindersplittings entlasten,
ebenso Alleinerziehende. Wir wollen alle relevanten
Branchen dabei unterstützen, ihre alte Stärke zurückzugewinnen und
wieder mehr Wohlstand für alle und Arbeitsplätze zu schaffen. Wir
wissen, welche Bedeutung der Reiseverkehr hat, der durch die Pandemie
besonders hart getroffen war. Hier wünschen wir uns ein
europaweit abgestimmtes Vorgehen sowie Anreize für mehr Nachhaltigkeit
und Klimafreundlichkeit. Ideologischen Beschränkungen bei der Mobilität
oder Vorgaben für die Art zu Reisen, erteilen wir eine klare Absage.“
Maik Kowalleck:
„Es war richtig, in der Pandemie die Thüringer
zu unterstützen, Firmen und Arbeitsplätze zu sichern. Doch mühsam
ersparte Rücklagen sind nunmehr aufgebraucht, finanzpolitische
Spielräume auf ein Minimum gesunken. Dabei gibt es nach der
Pandemie viel zu tun, von der Digitalisierung bis hin zu anderen
drängenden Zukunftsinvestitionen. Hierbei müssen wir mehr denn je mit
Bedacht und Augenmaß vorgehen. Wir bekennen uns zu einer soliden
Haushaltsführung und zur Schuldenbremse. Das sind wir unseren
Kindern schuldig. Darüber hinaus erteilen wir Steuererhöhungen eine
klare Absage. Wir stehen weiter für eine verantwortungsvolle
Steuerpolitik, die unsere Unternehmen im internationalen Vergleich
entlasten muss. Nur so können wir die Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen stärken und langfristig steigenden Steuereinnahmen
generieren.“
Anlage:
Beschlüsse
Pressestelle
Konferenz der Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher, 27. und 28. Juni 2021, Berlin
Die Novellierung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg voranbringen – Geteilte Besteuerung der deutschen Grenzpendler nach Luxemburg |
Die Corona-Pandemie bringt, wie für viele Arbeitnehmer auch für Grenzpendler eine vermehrte Arbeit im Homeoffice mit sich. Für die zahlreichen deutschen Arbeitnehmer, die in Luxemburg arbeiten, ergibt sich dabei ein besonderes Problem. Laut dem aktuellen Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg dürfen Grenzgänger maximal 19 Tage im Jahr in ihrem Home-Office am Wohnsitz in Deutschland arbeiten, ohne den dafür anfallenden Lohn in der Bundesrepublik versteuern zu müssen. Ab 20 Tagen muss jeder einzelne in Deutschland gearbeitete Tag auch dort versteuert werden. Zwar gab es eine pandemiebedingte Erhöhung auf 52 Tage, jedoch wird diese vorläufige Maßnahme einer geänderten Arbeitskultur nicht gerecht. Das die Obergrenze weiterhin bei 19 Tagen bleibt, schafft zudem keine Vorsorge für etwaige weitere Pandemiewellen, fördert nicht ein ökologisch sinnvolles Arbeiten von zu Hause aus und lässt die Pendler in ständiger Unsicherheit. Insgesamt bleibt dies weit hinter Regelungen zurück, die Luxemburg mit Frankreich und Belgien abgeschlossen hat.
Auf Seiten Luxemburgs ist die Problematik bekannt und in der Sache ein großes Entgegenkommen zu erwarten. Bereits vor der Pandemie gab es Initiativen von luxemburger Regierungsmitgliedern, das Home-Office in Deutschland besser zu stellen, damals noch mit dem Ziel, unnötigen Verkehr nach Luxemburg zu vermeiden. Die damit verbundenen attraktiven Angebote der luxemburgischen Regierung, die Einnahmen aus der Einkommenssteuer für die Tage der Arbeit im deutschen Homeoffice mit Deutschland zu teilen, wurden bisher von Finanzminister Scholz ignoriert.
Vor diesem Hintergrund fordern die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Union eine Novellierung und Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg ein. Das Ziel der Verhandlungen muss sein, die geltende 19-Tage-Regelung abzuschaffen und dauerhaft durch die aktuell gültige 52-Tage-Regelung zu ersetzen. Zudem soll geprüft werden, ob darüber hinaus eine Beteiligung deutscher Kommunen an den Lohnsteuereinnahmen von Grenzgängern möglich ist. Die finanz- und haushaltspolitischen Sprecher der Union fordern daher das Bundesfinanzministerium dazu auf, das Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburg unverzüglich und noch vor der anstehenden Bundestagswahl neu auszuhandeln.
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