Sonntag, 23. August 2020

 Pressemitteilung

 Verbesserung der gesetzlichen Regelung

für Betroffene von SED-Unrecht

 

am       Dienstag, 06. Oktober 2020

 

in         Landratsamt Nordhausen, Raum 9

Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen

Im November 2019 trat die Änderung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze in Kraft. Die „Beratungsinitiative SED-Unrecht“ informiert im Auftrag des Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Betroffene und deren Angehörige/Hinterbliebene über die Rehabilitierungsmöglichkeiten und die daran geknüpften sozialen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen. Sie berät und unterstützt Sie bei den entsprechenden Antragstellungen und bietet die Möglichkeit des Gesprächs über Erlebtes oder Erlittenes in der ehemaligen DDR in einem geschützten Rahmen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Staatssicherheit bei dem Bundesbeauftragten.

 

  • Die strafrechtliche Rehabilitierung ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz oder behördlicher Entscheidungen zur Freiheitsentziehung, sofern sie der politischen Verfolgung oder (sonstigen) sachfremden Zwecken gedient haben.
  • Die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung dient der Aufhebung rechtsstaatswidriger Maßnahmen von DDR-Organen, die durch Eingriffe in Gesundheit, Vermögen oder Beruf noch heute unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken.
  • Die berufliche Rehabilitierung zielt auf einen Nachteilsausgleich für politisch motivierte Eingriffe in Ausbildung oder Beruf.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie kann die Beratung nur nach telefonischer Voranmeldung erfolgen. Bitte rufen Sie 0361-573114963 oder 0176-43495896 an, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.

 Ansprechpartnerin: Frau Weinrich

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