Pressemitteilung
Verbesserung der gesetzlichen Regelung
für Betroffene von SED-Unrecht
am Dienstag, 06. Oktober 2020
in
Landratsamt Nordhausen, Raum 9
Grimmelallee 23, 99734 Nordhausen
Im November 2019 trat die Änderung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze in Kraft. Die „Beratungsinitiative SED-Unrecht“ informiert im Auftrag des Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Betroffene und deren Angehörige/Hinterbliebene über die Rehabilitierungsmöglichkeiten und die daran geknüpften sozialen Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen. Sie berät und unterstützt Sie bei den entsprechenden Antragstellungen und bietet die Möglichkeit des Gesprächs über Erlebtes oder Erlittenes in der ehemaligen DDR in einem geschützten Rahmen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Staatssicherheit bei dem Bundesbeauftragten.
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Die
strafrechtliche Rehabilitierung ermöglicht die Aufhebung
rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz oder behördlicher
Entscheidungen zur Freiheitsentziehung, sofern sie der politischen
Verfolgung oder (sonstigen) sachfremden Zwecken gedient haben.
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Die
verwaltungsrechtliche Rehabilitierung dient der Aufhebung
rechtsstaatswidriger Maßnahmen von DDR-Organen, die durch Eingriffe in
Gesundheit, Vermögen oder Beruf noch heute unmittelbar schwer und
unzumutbar für den Betroffenen fortwirken.
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Die
berufliche Rehabilitierung zielt auf einen Nachteilsausgleich für politisch motivierte Eingriffe in Ausbildung oder Beruf.
Aufgrund
der Corona-Pandemie kann die Beratung nur nach telefonischer
Voranmeldung erfolgen. Bitte rufen Sie 0361-573114963 oder 0176-43495896
an, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
Ansprechpartnerin: Frau Weinrich
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