Nordhausen (psv)
Zum Jahreswechsel
ereignen sich immer wieder zahlreiche Unfälle und Brände, die auf den
unsachgemäßen Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen zurückzuführen
sind.
Das
Nordhäuser Ordnungsamt und die Nordhäuser Berufsfeuerwehr geben hier
einige Hinweise zum sicheren Umgang und Verhalten im Zusammenhang mit
pyrotechnischen
Erzeugnissen.
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Es
dürfen nur pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie I und II verwendet
werden, welche in Deutschland offiziell zugelassen sind. Solche
pyrotechnischen Erzeugnisse sind
mit einem Prüfsiegel BAM-P der Bundesanstalt für Materialforschung und
–prüfung gekennzeichnet.
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Pyrotechnische
Erzeugnisse der Kategorie I dürfen nur von Personen ab dem 12.
Lebensjahr verwendet werden. Der Kauf und die Verwendung von
pyrotechnischen Erzeugnissen der
Kategorie II ist nur Personen ab dem 18. Lebensjahr vorbehalten.
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Pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie II dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar verwendet werden.
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Es
sollte beachtet werden, dass nach Alkoholgenuss der sichere und
verantwortungsvoll Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen eingeschränkt
sein kann.
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In
unmittelbarer Nähe von Kindern, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen
sowie Fachwerkhäusern ist die Verwendung von Pyrotechnik gesetzlich
verboten.
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Generell dürfen Feuerwerkskörper nie gegen Personen oder Tiere gerichtet werden.
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Ebenfalls ist es zu unterlassen, Feuerwerkskörper in Richtung von Gebäuden abzuschießen.
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Auch dürfen keine Feuerwerkskörper gegen fahrende Fahrzeuge abgeschossen werden. Hier besteht erhöhte Unfallgefahr.
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Beim Abbrennen von Feuerwerk ist ausreichender Abstand zu parkenden Fahrzeugen zu halten.
Die
Ordnungsbehörde und die Brandschutzbehörde der Stadt Nordhausen bitten
alle Bürger und Gäste oben genannten Regeln zu beachten, so dass der
Jahreswechsel gefahr- und schadensfrei verläuft.
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