Wie
Menschen mit Behinderungen besser in den Arbeitsmarkt integriert werden
können, soll der Landkreis Nordhausen in den
nächsten drei Jahren ausprobieren. Die Bewilligung für das
Modellverfahren brachte der Bundestagsabgeordnete Manfred Grund aus dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Seine Nachricht erfreute
den Beigeordneten der Kreisverwaltung Nordhausen, Stefan
Nüßle.
Die
Förderung des Bundes unterstützt Projekte zur Eingliederungshilfe.
Hintergrund ist der anstehende Systemwechsel in der Eingliederungshilfe
zum 1. Januar 2020 aufgrund des neuen Bundesteilhabegesetzes. Der
Nordthüringer Bundestagsabgeordnete Manfred Grund (CDU) bewertet die
Maßnahme positiv:
„Das
Modellprojekt soll wichtige Erkenntnisse der Praxis noch vor dem
Systemwechsel gewinnen. Ziel der modellhaften Erprobung und ihrer
wissenschaftlichen
Begleitung ist es, dem Gesetzgeber eine vorausschauende Steuerung zu
ermöglichen“, teilt Abgeordneter Grund mit. So zeige sich eventueller
Anpassungsbedarf, um den Erfolg des Bundesteilhabegesetzes zu
gewährleisten. Schließlich geht es darum, die Lebenssituation
von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und gleichzeitig auch die
Kostendynamik zu bremsen.
Träger des Modellprojekts ist der Landkreis Nordhausen. Er wird 307.667 Euro Förderung erhalten.
Die
neu definierte Eingliederungshilfe sieht Leistungen für
anspruchsberechtigte Menschen mit Behinderungen in fünf Kategorien vor.
Es handelt
sich um Leistungen zur Teilhabe als Oberbegriff für verschiedene
Sozialleistungen, die Menschen mit (drohender) Beeinträchtigung
erhalten, um beispielsweise die Behinderung abzuwenden oder zu
beseitigen, die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft zu sichern oder
eine möglichst selbständige Lebensführung zu ermöglichen.
Der
Mensch mit seinen individuellen pflege- und behinderungsbedingten
Mehraufwendungen steht im Mittelpunkt aller Hilfen, heißt es im
Gesetzestext.
Das Bundesteilhabegesetz regelt, dass auch Menschen mit geistigen und
seelischen Behinderungen unter den leistungsberechtigten Personenkreis
für Eingliederungshilfe fallen. Die Neu-Regelungen werden
wissenschaftlich untersucht und bis 2021 modellhaft in den
Bundesländern erprobt.
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