Donnerstag, 21. Dezember 2017

Landkreis Nordhausen erhält Förderung zum Pilotprojekt für Menschen mit Beeinträchtigungen

Wie Menschen mit Behinderungen besser in den Arbeitsmarkt integriert werden können, soll der Landkreis Nordhausen in den nächsten drei Jahren ausprobieren. Die Bewilligung für das Modellverfahren brachte der Bundestagsabgeordnete Manfred Grund aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Seine Nachricht erfreute den Beigeordneten der Kreisverwaltung Nordhausen, Stefan Nüßle.

Die Förderung des Bundes unterstützt Projekte zur Eingliederungshilfe. Hintergrund ist der anstehende Systemwechsel in der Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 aufgrund des neuen  Bundesteilhabegesetzes. Der Nordthüringer Bundestagsabgeordnete Manfred Grund (CDU) bewertet die Maßnahme positiv:

„Das Modellprojekt soll wichtige Erkenntnisse der Praxis noch vor dem Systemwechsel gewinnen. Ziel der modellhaften Erprobung und ihrer wissenschaftlichen Begleitung ist es, dem Gesetzgeber eine vorausschauende Steuerung zu ermöglichen“, teilt Abgeordneter Grund mit. So zeige sich eventueller Anpassungsbedarf, um den Erfolg des Bundesteilhabegesetzes zu gewährleisten. Schließlich geht es darum, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und gleichzeitig auch die Kostendynamik zu bremsen.

Träger des Modellprojekts ist der Landkreis Nordhausen. Er wird 307.667 Euro Förderung erhalten.

Die neu definierte Eingliederungshilfe sieht Leistungen für anspruchsberechtigte Menschen mit Behinderungen in fünf Kategorien vor. Es handelt sich um Leistungen zur Teilhabe als Oberbegriff für verschiedene Sozialleistungen, die Menschen mit (drohender) Beeinträchtigung erhalten, um beispielsweise die Behinderung abzuwenden oder zu beseitigen, die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft zu sichern oder eine möglichst selbständige Lebensführung zu ermöglichen.

Der Mensch mit seinen individuellen pflege- und behinderungsbedingten Mehraufwendungen steht im Mittelpunkt aller Hilfen, heißt es im Gesetzestext. Das Bundesteilhabegesetz regelt, dass auch Menschen mit geistigen und seelischen Behinderungen unter den leistungsberechtigten Personenkreis für Eingliederungshilfe fallen. Die Neu-Regelungen werden wissenschaftlich untersucht und bis 2021 modellhaft in den Bundesländern erprobt.

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