Freitag, 4. Februar 2022

 Ladenöffnungsgesetz verabschiedet: Vereinfachung bei Beantragung verkaufsoffener Sonntage

König: „Novelle macht kleinen Händlergemeinschaften das Leben leichter“

Erfurt – Die CDU-Landtagsfraktion hat sich mit ihrer Forderung durchgesetzt, die Regeln für die Genehmigung verkaufsoffener Sonntage künftig zu vereinfachen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der CDU-Fraktion wurde heute im Thüringer Landtag verabschiedet. „Für den Handel, gerade in den Innenstädten und für zahlreiche Gastronomen, geht es aktuell um die Existenz und somit immer auch um Arbeitsplätze. Wir unterstützen die Händlergemeinschaften in diesen schweren Zeiten und befreien sie von bürokratischen Hürden“, sagte dazu der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Thadäus König. Konkret sieht die Neuregelung vor, dass die bürokratischen Hürden bei der Beantragung eines verkaufsoffenen Sonntags deutlich abgesenkt werden, wenn zu dem entsprechenden Anlass schon in den drei Vorjahren eine Genehmigung erteilt wurde. Coronabedingte Ausfälle in den Jahren 2020 und 2021 werden dabei nicht berücksichtigt. „Das hilft vor allem den kleinen Händlervereinen, Standortgemeinschaften und Kommunen, für die die Dokumentationsauflagen bisher teilweise erheblichen Aufwand beutet haben“, sagte König. „Wir beenden die sinnlosen bürokratischen Vorgänge, bei einem Anlass, der schon vielfach geprüft und stets als genehmigungsfähig betrachtet wurde, den Händlern erneut umfangreiche Dokumentationspflichten abzuverlangen.“

An der Zahl von maximal vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr werde dabei nicht gerüttelt, betonte der CDU-Politiker. Die Erleichterung bei der Genehmigung folge dem Leitgedanken der CDU-Fraktion, Standards zu bewahren, diese aber einfacher zu erreichen, so König weiter. „Sonntagsöffnungen sind gesetzlich normiert und es darf nicht sein, dass am Ende nur diejenigen diese Regel für sich nutzen können, die über die nötigen Mittel verfügen, um umfangreiche Zählungen durchführen zu lassen oder sich Bewegungsprofile der Telekommunikationsunternehmen kaufen können.“ Die Neuregelung helfe somit insbesondere kleinen Städten und ihren Händlern, für die die Bereitstellung der entsprechenden Ressourcen eine zusätzliche Hürde bedeute. „Wenn wir den Händlern, vor allem auch im ländlichen Raum, jetzt nicht unter die Arme greifen, werden unsere Innenstädte bald trister aussehen. Denn die Geschäfte vor Ort sind der entscheidende Baustein für die Belebung der Innenstädte. Ihr Einkaufserlebnis bietet den Rahmen für weitere Angebote, wie etwa die Gastronomie, Friseursalons oder sonstige Dienstleister“, machte König deutlich. Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion im heute verabschiedeten Haushalt außerdem 1,5 Millionen Euro für einen Fonds erstritten, der das Leerstandsmanagement in den Thüringer Innenstädten unterstützen soll. „Zwischenmieten, neue Nutzungskonzepte und innovative Projekte in den Kommunen erhalten so eine kräftige Starthilfe“, sagte König.

Felix Voigt
Pressesprecher

Pressestelle                                                                                  

CDU-Fraktion im Thüringer Landtag • Jürgen-Fuchs-Str. 1 • 99096 Erfurt

Ein Bild, das Zeichnung enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen