Ladenöffnungsgesetz verabschiedet: Vereinfachung bei Beantragung verkaufsoffener Sonntage
König: „Novelle macht kleinen Händlergemeinschaften das Leben leichter“
Erfurt – Die CDU-Landtagsfraktion hat sich mit ihrer Forderung
durchgesetzt, die Regeln für die Genehmigung verkaufsoffener Sonntage
künftig zu vereinfachen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der
CDU-Fraktion wurde heute im Thüringer Landtag verabschiedet. „Für
den Handel, gerade in den Innenstädten und für zahlreiche Gastronomen,
geht es aktuell um die Existenz und somit immer auch um Arbeitsplätze.
Wir unterstützen die Händlergemeinschaften in diesen schweren Zeiten und
befreien sie von bürokratischen Hürden“,
sagte dazu der arbeitsmarktpolitische Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion, Thadäus König. Konkret sieht die Neuregelung vor,
dass die bürokratischen Hürden bei der Beantragung eines verkaufsoffenen
Sonntags deutlich abgesenkt werden, wenn zu dem entsprechenden
Anlass schon in den drei Vorjahren eine Genehmigung erteilt wurde.
Coronabedingte Ausfälle in den Jahren 2020 und 2021 werden dabei nicht
berücksichtigt. „Das hilft vor allem den kleinen Händlervereinen,
Standortgemeinschaften und Kommunen, für die die Dokumentationsauflagen
bisher teilweise erheblichen Aufwand beutet haben“, sagte König. „Wir
beenden die sinnlosen bürokratischen Vorgänge, bei einem Anlass, der
schon vielfach geprüft und stets als genehmigungsfähig betrachtet wurde,
den Händlern erneut umfangreiche Dokumentationspflichten
abzuverlangen.“
An der Zahl von maximal vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Jahr werde
dabei nicht gerüttelt, betonte der CDU-Politiker. Die Erleichterung bei
der Genehmigung folge dem Leitgedanken der CDU-Fraktion, Standards zu
bewahren, diese aber einfacher zu erreichen,
so König weiter. „Sonntagsöffnungen sind gesetzlich normiert und es
darf nicht sein, dass am Ende nur diejenigen diese Regel für sich nutzen
können, die über die nötigen Mittel verfügen, um umfangreiche Zählungen
durchführen zu lassen oder sich Bewegungsprofile
der Telekommunikationsunternehmen kaufen können.“ Die Neuregelung helfe
somit insbesondere kleinen Städten und ihren Händlern, für die die
Bereitstellung der entsprechenden Ressourcen eine zusätzliche Hürde
bedeute. „Wenn wir den Händlern, vor allem auch im
ländlichen Raum, jetzt nicht unter die Arme greifen, werden unsere
Innenstädte bald trister aussehen. Denn die Geschäfte vor Ort sind der
entscheidende Baustein für die Belebung der Innenstädte. Ihr
Einkaufserlebnis bietet den Rahmen für weitere Angebote,
wie etwa die Gastronomie, Friseursalons oder sonstige Dienstleister“,
machte König deutlich. Aus diesem Grund hat die CDU-Fraktion im heute
verabschiedeten Haushalt außerdem 1,5 Millionen Euro für einen Fonds
erstritten, der das Leerstandsmanagement in den
Thüringer Innenstädten unterstützen soll. „Zwischenmieten, neue
Nutzungskonzepte und innovative Projekte in den Kommunen erhalten so
eine kräftige Starthilfe“, sagte König.
Felix Voigt
Pressesprecher
Pressestelle
CDU-Fraktion im Thüringer Landtag • Jürgen-Fuchs-Str. 1 • 99096 Erfurt
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