Frauen sind in den Führungsetagen von privaten Unternehmen nach wie
vor unterrepräsentiert. Mit verbindlichen Standards sollen sie in allen
europäischen Mitgliedstaaten gleichberechtigt am wirtschaftlichen Leben
teilhaben. Dafür wurde die EU-Richtlinie zur ausgewogeneren Vertretung
von Frauen und Männern in Führungspositionen geschaffen. Am 17. Februar
hat die Bundesregierung in der Ampel-Koalition die Zustimmung zur
Richtlinie beschlossen, die von Frankreich überarbeitet wurde, und
beendet damit eine zehnjährige Blockade. Bundesfrauenministerin Anne Spiegel:
„Deutschland wird im März im EU-Rat für die
Führungspositionen-Richtlinie stimmen. So machen wir den Weg frei für
mehr Gleichstellung in Europa. Endlich kann eine qualifizierte Mehrheit
im EU-Rat zustande kommen. Nach zehn Jahren Blockade erreichen wir damit
einen wichtigen Meilenstein und bringen mehr Frauen in Führung. Noch
immer haben wir in der Europäischen Union keine Chancengleichheit
zwischen Frauen und Männern. Dabei sehen wir deutlich: verbindliche
Quoten wirken. In Ländern mit festgelegtem Frauenanteil sind mitunter
doppelt so viele Frauen in Vorständen börsennotierter Unternehmen wie in
Ländern ohne Quote. Die Richtlinie ist ein notwendiger Schritt für mehr
Geschlechtergerechtigkeit. Mit der Zustimmung Deutschlands ebnen wir
den Weg für einheitliche Standards in Europa. Deutschland und Frankreich
werden gemeinsam zum Motor für die Europäische Gleichstellung.“ Bundesaußenministerin Annalena Baerbock:
„Wenn Frauen in machtpolitischen Schlüsselbereichen nicht angemessen
vertreten sind, ist Demokratie nicht vollständig. Das gilt nicht nur in
Schwellenländern, sondern genauso auch in Deutschland und in der EU. Es
kann nicht sein, dass wir mitten in Europa immer noch mit der Lupe
suchen müssen, um Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen zu finden. Die
Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern ist eine Aufgabe, die
ganz vorn in den EU-Verträgen steht. Leider stand Deutschland in Brüssel
bisher eher auf der Bremse, wenn es um gemeinsame Zielmarken für Frauen
in der Unternehmensführung ging. Das ändern wir jetzt. Ich bin davon
überzeugt: Mit einer Personalpolitik, die die gesellschaftliche Realität
widerspiegelt, treffen Unternehmen bessere Entscheidungen und sind
erfolgreicher. Diversität zahlt sich aus. Ein Wandel in der
Unternehmenskultur kann sogar ein Standortfaktor für Europa sein und
stärkt unseren Einsatz für Frauenrechte weltweit.“ Über die EU-Führungspositionen-RichtlinieZiel
der Richtlinie ist es, den Frauenanteil in den Leitungsorganen
börsennotierter Gesellschaften in der EU substanziell zu erhöhen.
Vorgesehen ist das Ziel, 40 Prozent Frauen in Aufsichtsräten oder 33
Prozent in Aufsichtsräten und Vorständen zu erreichen. Mitgliedstaaten,
in denen bereits ebenso wirksame Maßnahmen ergriffen wurden, sind von
den Regelungen ausgenommen. Somit fällt für Deutschland kein
Umsetzungsbedarf an, da mit dem Zweiten Führungspositionengesetz (FüPoG II) bereits umfangreiche Maßnahmen gelten. Am
14. März soll im Rat der EU für Beschäftigung, Sozialpolitik,
Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) in Brüssel eine gemeinsame
Ratsposition beschlossen werden. Das ist ein wichtiger Schritt, damit
die Richtlinie bald verabschiedet wird und in Kraft treten kann. |
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