Im Kreis Nordhausen „großes Thema“ für 500 Beschäftigte in Ernährungsindustrie
Homeoffice: Gewerkschaft NGG
fordert klare Regeln bei der Heimarbeit
Schöne
neue Arbeitswelt oder Rund-um-die-Uhr-Einsatz für den Chef? Das
Homeoffice ist seit Beginn der Corona-Pandemie zum Alltag für viele
Beschäftigte im Kreis Nordhausen geworden. Doch die Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) vermisst klare Regeln für die
Heimarbeit – und fordert die nächste Bundesregierung zu Nachbesserungen
auf. „Das Arbeiten von zuhause aus macht manches einfacher und sollte
auch nach Corona möglich sein. Allerdings müssen wichtige Punkte für die
Beschäftigten geklärt werden – vom Aufzeichnen der Arbeitszeit über die
Bezahlung der Büroausstattung bis hin zur Mitsprache von Gewerkschaften
und Betriebsräten“, sagt Jens Löbel, Geschäftsführer der NGG-Region
Thüringen.
Homeoffice und mobiles Arbeiten seien dabei längst
nicht nur ein Thema für Bürojobs, sondern auch in Wirtschaftszweigen wie
der Ernährungsindustrie relevant. Die Branche beschäftigt im Landkreis
Nordhausen laut Arbeitsagentur rund 500 Menschen. „Hier geht es vor
allem um Stellen in der Verwaltung, Buchhaltung und Logistik, bei denen
seit dem Frühjahr vergangenen Jahres das Homeoffice erprobt wurde. Aber
auch im Außendienst und in Teilen der Produktion hat sich die Heimarbeit
mittlerweile etabliert“, so Löbel.
Entscheidend sei allerdings,
dass das Homeoffice für Beschäftigte freiwillig bleibe. Ihnen dürften
keine Nachteile entstehen, wenn sie nicht zuhause arbeiten könnten –
oder zurück in den Betrieb wollten. „Und es kommt darauf an, dass die
Arbeitszeiten auch am heimischen Schreibtisch dokumentiert werden.
Homeoffice braucht Grenzen und darf nicht dazu führen, dass Beschäftigte
rund um die Uhr für den Chef erreichbar sind. Privates und Berufliches
müssen getrennt bleiben“, betont Löbel.
Die Gewerkschaft NGG
sieht nun insbesondere die nächste Bundesregierung in der Pflicht: „Es
geht darum, auch über die Pandemie hinaus faire Regeln im Sinne der
Beschäftigten zu finden.“ Notwendig sei eine deutlich bessere
gesetzliche Regelung der mobilen Arbeit. Ein entscheidender Punkt dabei:
„Betriebsräte und Gewerkschaft sollten beim Homeoffice stärker mitreden
– etwa bei der technischen Ausstattung des heimischen Büros oder bei
der Online-Wahl von Arbeitnehmervertretern“, so Löbel.
Außerdem
könne es nicht sein, dass Beschäftigte auf den Kosten für das dienstlich
genutzte Telefon sitzen blieben oder bei einem fehlenden Arbeitszimmer
den Küchentisch als Schreibtisch nutzen müssten. „Die Unternehmen sparen
hier teilweise enorme Summen ein, während Heimarbeitende mit ihren
Problemen oft allein gelassen werden“, kritisiert Löbel. Die von der
letzten Bundesregierung geschaffene steuerliche Absetzbarkeit beim
Homeoffice sei mit 600 Euro pro Jahr deutlich zu niedrig. Unterm Strich
bringe das einem Großteil der Beschäftigten keine spürbare Entlastung.
Eine
repräsentative Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) aus dem
vergangenen Jahr unterstreicht, dass beim Zuhause-Arbeiten noch etliches
im Argen liegt. So gaben 29 Prozent der Befragten im Homeoffice an,
häufig außerhalb ihrer Arbeitszeit unbezahlt für die Firma zu arbeiten.
Unter allen Beschäftigten waren es nur 13 Prozent. Fast jeder zweite
Heimarbeiter berichtete, auch in der arbeitsfreien Zeit nicht richtig
„abschalten“ zu können. Gleichzeitig erklärten 85 Prozent der
Homeoffice-Befragten, ihre Arbeitszeit selbstständig planen zu können –
bei Beschäftigten mit einem festen Arbeitsplatz waren es nur 65 Prozent.
Unter den Menschen, die nicht im Homeoffice arbeiten wollen, gaben
73 Prozent fehlende Arbeitsmittel als Hemmnis an. Fast zwei Drittel
befürchten eine Vermischung von Arbeits- und Privatleben. Weitere Infos
unter: https://index-gute-arbeit.dgb.de/
Wir
danken für Ihr Interesse und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Darüber hinaus lassen wir Ihnen auch noch ein Foto zukommen, das Sie im
Zusammenhang mit dem Thema dieser Pressemitteilung frei verwenden
können.
Ihre
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Region Thüringen
Jens Löbel
Geschäftsführer
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