Nach dem Europäischen und Deutschen
Qualifikationsrahmen ist der "Bachelor Professional" gleichwertig zum
akademischen Bachelor-Titel (Niveau 6). Die genauen Bezeichnungen
unterscheiden sich hier nach der absolvierten Weiterbildung: Staatlich
geprüfte Techniker aller Fachrichtungen erhalten den Titel "Bachelor
Professional in Technik". Der Industriemeister Fachrichtung Metall IHK
findet den "Bachelor Professional of Metal Production and Management
(CCI)" auf seinem Abschlusszeugnis, ein Industriemeister Fachrichtung
Elektrotechnik IHK den Titel "Bachelor Professional of Electrical
Technology and Management (CCI)" und ein Industriemeister Fachrichtung
Mechatronik IHK die Bezeichnung "Bachelor Professional of Mechatronics
(CCI)".
Die nächste Stufe der betrieblichen
Weiterbildung ist der Betriebswirt IHK oder Technische Betriebswirt IHK,
der gleichwertig zum akademischen Master-Titel ist (Niveau 7).
"Absolventen der Fachwirt-,
Fachkaufmann- oder Meisterebene, also beispielsweise Industriemeister,
Wirtschaftsfachwirte, Bilanzbuchhalter oder Staatlich Geprüfte
Techniker, die sich auf diese Weise nochmals weiterqualifizieren,
erhalten dann den Titel ‚Master Professional‘", sagt Gottfried Steger,
stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Eckert Schulen. Technische
Betriebswirte führen beispielsweise die Bezeichnung "Master Professional
of Technical Management (CCI)".
Bezeichnungen mit hoher Symbolkraft und Gleichstellung
Die
Bundesregierung sieht in den neuen Bezeichnungen eine hohe Symbolkraft:
"Wenn man will, führt eine berufliche Ausbildung bis ganz nach oben",
sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek anlässlich der Einführung.
Auch sie betonte, dass die Abschlüsse der Höheren Berufsbildung wie der
neue "Bachelor Professional" und der "Master Professional" akademischen
Abschlüssen entsprechend dem Europäischen
Qualifikationsrahmen gleichgestellt seien. Weil die Bezeichnungen
international verständlich sind, fördern sie die Mobilität beruflicher
Aufsteigerinnen und Aufsteiger, so die Überzeugung der Ministerin. Nicht
vorgesehen sind allerdings im Gesetz eine rückwirkende Neuausstellung
alter Zeugnisse beziehungsweise eine nachträgliche Ergänzung der
erworbenen Abschlussbezeichnungen.
Nochmals verbesserte Fördermöglichkeiten
Neben
den neuen Bezeichnungen, die die berufliche Weiterbildung nochmals
aufwerten, profitieren Interessenten auch von nochmals deutlich
verbesserten Fördermöglichkeiten, wie Gottfried Steger deutlich macht.
Je nach Aufstiegsfortbildung könnten Teilnehmer aktuell damit rechnen,
dass dank öffentlicher Unterstützung bis zu 75 Prozent, je nach
Bundesland sogar bis zu 100 Prozent der Kosten vom Staat übernommen
werden, erläutert er.
Nochmals erweiterte,
extrem
großzügige staatliche Förderungen machen künftig umfangreiche
Aufstiegsfortbildungen wie den Staatlich geprüften Techniker, den
Industriemeister IHK oder auch den Wirtschaftsfachwirt IHK praktisch
ohne grundsätzliche Investitionen aus der eigenen Tasche möglich. "Für
viele unserer Teilnehmer war bereits bisher die staatliche Unterstützung
Grundlage für ihre persönliche Erfolgsgeschichte und neue
Karriereoptionen in ihrem Unternehmen, die neuen Möglichkeiten auch in
Verbindung mit der sichtbareren Anerkennung durch die neuen
Bezeichnungen eröffnen nun noch mehr Menschen diese Chance", so der
stellvertretende Vorstandsvorsitzende.
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