Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesfrauen-
und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht vorgelegte „Fünfte
Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des
Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der
Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ beschlossen. Bundesfrauen- und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt: „Die
Zahlen zur Quote für die Aufsichtsräte belegen: Feste Vorgaben wirken –
und zwar nachhaltig. Sie verändern nicht nur die Zusammensetzung der
Führungsgremien, sondern sie wirken sich auf die gesamte
Unternehmenskultur aus. Umso wichtiger ist es, dass wir diesen
erfolgreichen Weg in diesem Jahr weitergegangen sind und endlich auch
für Vorstände großer Unternehmen eine Mindestbeteiligung von Frauen
eingeführt haben. Damit haben wir einen weiteren Meilenstein für die
vielen ambitionierten und qualifizierten Frauen in diesem Land gesetzt.
Jetzt kommt es darauf an, dass auch die neue Bundesregierung dafür Sorge
tragen wird, dass noch mehr Frauen in Führungspositionen kommen.“ Die Kernergebnisse im Überblick: Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Privatwirtschaft gestiegen In
der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der
Unternehmen, für die seit dem 1. Januar 2016 eine feste Quote gilt,
weiter gestiegen. Er lag im Geschäftsjahr 2018 bei 33,4 Prozent und hat
sich damit im Vergleich zum Geschäftsjahr 2015 um 8,4 Prozentpunkte
gesteigert. Demgegenüber ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der
untersuchten Unternehmen, die nicht unter die feste Quote fallen, mit
3,7 Prozentpunkten seit 2015 sehr viel weniger angewachsen. Er lag hier
2018 noch immer bei 21,6 Prozent. Niedriges Niveau des Frauenanteils in Vorständen deutscher Unternehmen In
den Vorständen deutscher Unternehmen waren Frauen auch im Geschäftsjahr
2018 stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil in den Vorständen aller
untersuchten Unternehmen lag im Geschäftsjahr 2018 bei 8,3 Prozent und
somit insgesamt auf einem niedrigen Niveau. 79,5 Prozent der
untersuchten Unternehmen hatten keine Frau im Vorstand. Neue gesetzliche Regelungen für Frauenquote in Vorständen in Kraft getreten Auf
die anhaltend geringe Zahl von Frauen in den Vorständen deutscher
Unternehmen hat die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Ergänzung und
Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen
und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im
öffentlichen Dienst (FüPoG II) reagiert. Zentrale Neuerung ist eine
Mindestbeteiligung von Frauen für Vorstände mit mehr als drei
Mitgliedern in großen deutschen Unternehmen. Das Gesetz ist am 12.
August 2021 in Kraft getreten. Frauenanteil im öffentlichen Dienst entwickelt sich positiv Im
öffentlichen Dienst ist der Frauenanteil überwiegend gestiegen. Dennoch
sind Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung weiterhin
unterrepräsentiert. In den obersten Bundesbehörden lag der Anteil von
Frauen in Führungspositionen 2020 bei 37 Prozent. Für die
Gremienbesetzung gelten für den Bund durch das
Bundesgremienbesetzungsgesetz strengere Regeln als für die
Privatwirtschaft. In den Gremien mit vom Bund bestimmten Mitgliedern hat
sich der Frauenanteil weiter positiv entwickelt und auf 45,4 Prozent
erhöht. Dort, wo der Bund drei oder mehr Gremienmitglieder bestimmen
kann, lag der Frauenanteil sogar bei 46,4 Prozent. Grundlage des Berichtes und weitere Informationen Mit
der „Fünften Jährliche Information der Bundesregierung über die
Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in
Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ kommt die
Bundesregierung ihrer Verpflichtung nach, die Öffentlichkeit fundiert
über die Entwicklungen im Bereich Frauen in Führungspositionen zu
informieren, wie es das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von
Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im
öffentlichen Dienst (FüPoG) vorsieht. Dem Bericht liegen für die
Privatwirtschaft die Datenlage insbesondere aus dem Geschäftsjahr 2018
und für den öffentlichen Dienst des Bundes die Datenlage aus dem Jahre
2019 zugrunde. Aufgrund unterschiedlicher Offenlegungspflichten und
abweichender Geschäftsjahre ist eine Auswertung aller Geschäftsberichte
nur zeitversetzt möglich. Den Bericht finden Sie hier: www.bmfsfj.de/besetzung-führungsgremien |
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