Krauth:
„Nordhausen als starker Anker im Thüringer Norden darf nicht schwach
gemacht werden“ / Stadt schickt achtseitige Stellungnahme an den
Gemeinde- und Städtebund
Nordhausen (psv)
Das
Festhalten des Thüringer Innenministers am Kreissitz Sondershausen hat
Nordhausens Bürgermeisterin Jutta Krauth erneut kritisiert.
Zugleich
hat die Stadtverwaltung heute eine achtseitige Stellungnahme an das
Thüringer Innenministerium und den Gemeinde- und Städtebund (GStB)
geschickt. Dieser Stellungnahme fließt ein in die Anhörung bei der
Landesregierung zur Gebietsreform. In unserem Papier wird dargelegt,
„dass es falsch ist, Nordhausen mit der Wegnahme des Kreissitzes zu
schwächen. Unsere Stellungnahme ist sehr tiefgründig
und geht ins Detail“, so die Bürgermeisterin.
„Das
Festhalten am Kreissitz Sondershausen ist nicht nachvollziehbar“, so
Krauth. „Nur ein starkes Zentrum wird die Ankerfunktion für die
Nordthüringer
Region – weit entfernt von der Landeshauptstadt – wahrnehmen können.
Dieses Zentrum ist und war schon immer Nordhausen. Und Nordhausen ist
Motor für die weitere wirtschaftliche Entwicklung zum Wohle der Menschen
im neuen Landkreis.“
„Dass
der Kreissitz für Sondershausen und den `Raum um den Kyffhäuser dort
zur demografischen Stabilisierung beitragen kann, bezweifle ich´“, so
die Bürgermeisterin weiter.
„Schon
so genannte Ausgleichsmaßnahmen früherer Gebietsreformen wie die
erfolgte Verlegung des Finanzamtes von Nordhausen nach Sondershausen
und
der Bußgeldstelle sowie des Katasteramtes nach Artern hatten für beide
Städte keine merklichen demografisch stabilisierenden Effekte gehabt.
Nimmt
man jetzt mit nicht nachvollziehbaren Argumenten Nordhausen den
Kreissitz, wird Nordhausen als starker Partner der positiven Entwicklung
im
Norden Thüringens geschwächt. Die Folgen eines solchen Schrittes –
insbesondere die wirtschaftlichen – sind nicht absehbar.“
„In unserer Stellungnahme an das Innenministerium und den GstB kritisieren wir:
-
Nordhausen
kann eher als Sondershausen aufgrund seiner historischen Bedeutung und
überregionalen Bekanntheit identitätsstiftend für den neuen Landkreis
wirken und damit das
Zusammenwachsen der Landkreise und seiner Einwohner fördern.
-
Bei
sonst gleichen Kriterien soll die höhere Zentralität den Ausschlag
geben für die Wahl als Kreissitz, hier muss die Stadt Nordhausen
ausgewählt werden
-
Die
zur Begründung herangezogenen Entfernungsangaben werden je nach
gewünschter Argumentationsrichtung willkürlich in Kilometer und dann
wieder nach Fahrtzeit gemessen
-
Das
Gutachten der FH Erfurt im Auftrag des Innenministeriums weist
Nordhausen als besser erreichbar aus. Dieses Gutachten wird bewusst
ignoriert
-
Die
Wahl der Kreissitze erfolgt nicht logisch, hat kein fortlaufendes
Prinzip und ist willkürlich: Gotha als Mittelzentrum mit Teilfunktionen
als Oberzentrum bleibt aus eben
diesem Status Kreisstadt. Nordhausen wiederum nicht.
-
Trotz der grundsätzlichen Bedeutung der Gebietsreform wurden betroffene Städte und Kreise nicht direkt angehört
-
Die beabsichtigte und vorrangig nötige Effektivierung der Landesverwaltung hätte Vorrang vor Gebietsveränderungen gehabt
-
Die Betrachtung der Pendlerbeziehungen spricht im Ergebnis für die Stadt Nordhausen als künftigem Kreissitz.
„Wir haben diese
Kritikpunkte sehr detailliert mit harten Fakten und Analysen untersetzt.
Das Fazit: Die oben angeführten zahlreichen Gründe des Wohls der
gesamten Nordthüringer Region überwiegen. Als Kreissitz
ist Nordhausen zu bestimmen“, sagte Frau Krauth.
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