Dienstag, 30. Mai 2017

Festhalten des Innenministers am Kreissitz Sondershausen:

Krauth: „Nordhausen als starker Anker im Thüringer Norden darf nicht schwach gemacht werden“ / Stadt schickt achtseitige Stellungnahme an den Gemeinde- und Städtebund

Nordhausen (psv) Das Festhalten des Thüringer Innenministers am Kreissitz Sondershausen  hat Nordhausens Bürgermeisterin Jutta Krauth erneut kritisiert.

Zugleich hat die Stadtverwaltung heute eine achtseitige Stellungnahme an das Thüringer Innenministerium und den Gemeinde- und Städtebund (GStB) geschickt. Dieser Stellungnahme fließt ein in die Anhörung bei der Landesregierung zur Gebietsreform. In unserem Papier wird dargelegt, „dass es falsch ist, Nordhausen mit der Wegnahme des Kreissitzes  zu schwächen. Unsere Stellungnahme ist sehr tiefgründig und geht ins Detail“, so die Bürgermeisterin.

„Das Festhalten am Kreissitz Sondershausen ist nicht nachvollziehbar“, so Krauth. „Nur ein starkes Zentrum wird die Ankerfunktion für die Nordthüringer Region – weit entfernt von der Landeshauptstadt – wahrnehmen können. Dieses Zentrum ist und war schon immer Nordhausen. Und Nordhausen ist Motor für die weitere wirtschaftliche Entwicklung zum Wohle der Menschen im neuen Landkreis.“ 
„Dass der Kreissitz für Sondershausen und den `Raum  um den Kyffhäuser dort zur demografischen Stabilisierung beitragen kann, bezweifle ich´“, so die Bürgermeisterin weiter. 
„Schon so genannte Ausgleichsmaßnahmen früherer Gebietsreformen wie die erfolgte Verlegung des Finanzamtes von Nordhausen nach  Sondershausen und der Bußgeldstelle sowie des Katasteramtes nach Artern hatten für beide Städte keine merklichen demografisch stabilisierenden Effekte gehabt.
Nimmt man jetzt mit nicht nachvollziehbaren Argumenten Nordhausen den Kreissitz, wird Nordhausen als starker Partner der positiven Entwicklung im Norden Thüringens geschwächt. Die Folgen eines solchen Schrittes – insbesondere die wirtschaftlichen – sind nicht absehbar.“

„In unserer Stellungnahme an das Innenministerium und den GstB kritisieren wir:

-          Nordhausen kann eher als Sondershausen aufgrund seiner historischen Bedeutung und überregionalen Bekanntheit identitätsstiftend für den neuen Landkreis wirken und damit das Zusammenwachsen der Landkreise und seiner Einwohner fördern.
-          Bei sonst gleichen Kriterien soll die höhere Zentralität den Ausschlag geben für die Wahl als Kreissitz, hier muss die  Stadt Nordhausen ausgewählt werden
-          Die zur Begründung herangezogenen Entfernungsangaben werden je nach gewünschter Argumentationsrichtung willkürlich  in Kilometer und dann wieder nach Fahrtzeit gemessen
-          Das Gutachten der FH  Erfurt im Auftrag des Innenministeriums weist Nordhausen als besser erreichbar aus. Dieses Gutachten wird bewusst ignoriert
 
-          Die Wahl der Kreissitze erfolgt nicht logisch, hat kein fortlaufendes Prinzip und ist willkürlich: Gotha als Mittelzentrum mit Teilfunktionen als Oberzentrum bleibt aus eben diesem Status Kreisstadt. Nordhausen wiederum nicht.
-          Trotz der grundsätzlichen  Bedeutung der Gebietsreform wurden betroffene Städte und Kreise nicht direkt angehört
-          Die beabsichtigte und vorrangig nötige Effektivierung der Landesverwaltung hätte Vorrang vor Gebietsveränderungen gehabt
-          Die Betrachtung der Pendlerbeziehungen spricht im Ergebnis für die Stadt Nordhausen als künftigem Kreissitz.


„Wir haben diese Kritikpunkte sehr detailliert mit harten Fakten und Analysen untersetzt. Das Fazit: Die oben angeführten zahlreichen Gründe des Wohls der gesamten Nordthüringer Region überwiegen. Als Kreissitz ist Nordhausen zu bestimmen“, sagte Frau Krauth. 

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