Nordhausen
(sv) Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung dem Abschluss des
Vertrages über die Eingliederung der Gemeinde Buchholz in die Stadt
Nordhausen zugestimmt.
Damit
solle im Rahmen der Freiwilligkeitsphase der Gebietsreform in Thüringen
die Gemeinde Buchholz aufgelöst und in die Stadt Nordhausen
eingegliedert werden. „Beide
Gemeindevertretungen hätten dies gleichlautend am 29.08.2016 im
Gemeinderat Buchholz bzw. am 31.08.2016 im Stadtrat Nordhausen
beschlossen und werden einen entsprechenden Antrag beim Thüringer
Ministerium für Inneres und Kommunales stellen“, erklärte
Bürgermeisterin
Jutta Krauth.
Auch
die Gemeinde Buchholz wird in den nächsten Tagen im Gemeinderat und
einer Bürgerversammlung darüber abstimmen, so dass die Antragstellung
der betroffenen Gemeinden
bis zum 28.02.2017 erfolgen kann, um in das Verfahren zum ersten
Gemeindeneugliederungsgesetz aufgenommen zu werden. Dann könnte die
Eingemeindung
2018 in Kraft treten.
In
dem gemeinsam vereinbarten Eingliederungsvertrag, der den
Antragsunterlagen zur Eingliederung beigelegt wird, sollen die Rechte
und Pflichten beider Vertragspartner
für einen Übergangszeitraum von 3 Jahren bzw. 5 Jahren im ausreichenden
Maße gesichert werden. Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes ist der
neue Ortsteil Buchholz den Rechten und Pflichten aller bisherigen
Ortsteile der Stadt Nordhausen gleichgestellt,
heißt bes in der Begründung der Beschlusses.
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