Freitag, 17. Februar 2017

Stadtrat beschließt den Abschluss zur Eingemeindung von Buchholz

 Nordhausen (sv) Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung dem Abschluss des Vertrages über die Eingliederung der Gemeinde Buchholz in die Stadt Nordhausen zugestimmt.

Damit solle im Rahmen der Freiwilligkeitsphase der Gebietsreform in Thüringen die Gemeinde Buchholz aufgelöst und in die Stadt Nordhausen eingegliedert werden. „Beide Gemeindevertretungen hätten dies gleichlautend am 29.08.2016 im Gemeinderat Buchholz bzw. am 31.08.2016 im Stadtrat Nordhausen beschlossen und werden einen entsprechenden Antrag beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales stellen“, erklärte Bürgermeisterin Jutta Krauth.

Auch die Gemeinde Buchholz wird in den nächsten Tagen im Gemeinderat und einer Bürgerversammlung darüber abstimmen, so dass die Antragstellung der betroffenen Gemeinden bis zum 28.02.2017 erfolgen kann, um in das Verfahren zum ersten Gemeindeneugliederungsgesetz aufgenommen zu werden. Dann könnte  die Eingemeindung
2018 in Kraft treten.


In dem gemeinsam vereinbarten Eingliederungsvertrag, der den  Antragsunterlagen zur Eingliederung beigelegt wird, sollen die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner für einen Übergangszeitraum von 3 Jahren bzw. 5 Jahren im ausreichenden Maße gesichert werden. Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes ist der neue Ortsteil Buchholz den Rechten und Pflichten aller bisherigen Ortsteile der Stadt Nordhausen gleichgestellt, heißt bes in der Begründung der Beschlusses.  

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