Bis zum Jahresende müssen alle bestehenden
Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet werden. Darauf weist jetzt noch
einmal der Bereich Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises
Nordhausen hin. Bei Neubauten gilt die Rauchmelderpflicht
schon länger. Rauchmelder müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern
sowie in Fluren, die als Rettungsweg dienen, angebracht sein.
„Rauchmelder retten Leben! Gerade wenn nachts ein Feuer ausbricht, wenn
alle schlafen, sind Rauchmelder sehr wichtig, um frühzeitig
reagieren zu können und Rauchvergiftungen oder Schlimmeres zu
verhindern“; betont Landrat Matthias Jendricke. „Denn nicht immer ist
ein Haustier, wie jüngst eine Katze bei einem Wohnungsbrand in
Nordhausen zur Stelle, um die Bewohner im Brandfall zu warnen.
Hier schützen Rauchmelder und deshalb sollte man diese Pflicht auch
ernstnehmen.“ Gesetzlich geregelt ist die Rauchmelderpflicht in der
Thüringer Bauordnung im § 48. Verantwortlich für den Einbau sind
Bauherren, Eigentümer bzw. Vermieter von Wohnungen. Vertraglich
können auch andere Regelungen zwischen Vermietern und Mietern getroffen
werden. Fehlen die Rauchmelder, würde dies spätestens im Schadensfall
auffallen und dann können auch Bußgelder drohen. Weitere Hinweise zu
Rauchmeldern gibt auch eine DIN-Festlegung. Mehr
dazu unter www.elk-leonberg.de/pdf/din14676_rauchmelder.pdf.
Eine Mitteilung der Landkreisverwaltung Nordhausen am 16.12.2018
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