Sonntag, 16. Dezember 2018

Pflicht für Rauchmelder gilt ab 2019

Bis zum Jahresende müssen alle bestehenden Wohnungen mit Rauchmeldern nachgerüstet werden. Darauf weist jetzt noch einmal der Bereich Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Nordhausen hin. Bei Neubauten gilt die Rauchmelderpflicht schon länger. Rauchmelder müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungsweg dienen, angebracht sein. „Rauchmelder retten Leben! Gerade wenn nachts ein Feuer ausbricht, wenn alle schlafen, sind Rauchmelder sehr wichtig, um frühzeitig reagieren zu können und Rauchvergiftungen oder Schlimmeres zu verhindern“; betont Landrat Matthias Jendricke. „Denn nicht immer ist ein Haustier, wie jüngst eine Katze bei einem Wohnungsbrand in Nordhausen zur Stelle, um die Bewohner im Brandfall zu warnen. Hier schützen Rauchmelder und deshalb sollte man diese Pflicht auch ernstnehmen.“ Gesetzlich geregelt ist die Rauchmelderpflicht in der Thüringer Bauordnung im § 48. Verantwortlich für den Einbau sind Bauherren, Eigentümer bzw. Vermieter von Wohnungen. Vertraglich können auch andere Regelungen zwischen Vermietern und Mietern getroffen werden. Fehlen die Rauchmelder, würde dies spätestens im Schadensfall auffallen und dann können auch Bußgelder drohen. Weitere Hinweise zu Rauchmeldern gibt auch eine DIN-Festlegung. Mehr dazu unter www.elk-leonberg.de/pdf/din14676_rauchmelder.pdf.

Eine Mitteilung der Landkreisverwaltung Nordhausen am 16.12.2018

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen