Mittwoch, 21. September 2016

Qualifizierte Job-Bewerberinnen mit türkischem Namen und Kopftuch benachteiligt

Trotz aller Integrationsbemühungen werden türkischstämmige Frauen, insbesondere wenn sie ein Kopftuch tragen, auf dem deutschen Arbeitsmarkt nach wie vor diskriminiert. Wie eine vom Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) veröffentlichte Studie zeigt, müssen kopftuchtragende Musliminnen für eine Einladung zum Bewerbungsgespräch – bei identischer Qualifikation – mehr als viermal so viele Bewerbungen verschicken. Bei höherqualifizierten Stellen steigt der Grad der Diskriminierung gegenüber Bewerberinnen ohne Migrationshintergrund noch weiter an.

Die Probleme von Migrantinnen auf dem Arbeitsmarkt werden oft einer geringeren Qualifikation zugeschrieben. Doch selbst hier aufgewachsene Bewerberinnen mit besten Deutschkenntnissen und „deutscher“ Bildungs- und Ausbildungsbiographie sind mit erheblichen Benachteiligungen konfrontiert – wenn sie einen türkisch klingenden Namen haben und noch dazu ein Bewerbungsfoto mit Kopftuch vorlegen. Zu diesem Ergebnis kommt ein umfangreicher Feldversuch der Ökonomin Doris Weichselbaumer (Universität Linz). Sie verschickte rund ein Jahr lang fast 1.500 fiktive Bewerbungen an Unternehmen in Deutschland und analysierte die Rückmeldungen der Personalabteilungen.

Die Ergebnisse weisen auf die – bewusste oder unbewusste – Diskriminierung von Bewerberinnen mit Kopftuch und Migrationshintergrund hin: Während auf Bewerbungen mit einem typisch deutschen Namen (Sandra Bauer) in 18,8 Prozent der Fälle eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch folgte, erhielten von den identischen Bewerbungen mit einem türkischen Namen (Meryem Öztürk) nur 13,5 Prozent eine positive Rückmeldung. Wenn die fiktive türkischstämmige Bewerberin zusätzlich noch ein Kopftuch auf dem Bewerbungsfoto trug, sank die Rate für eine positive Antwort auf 4,2 Prozent. Erst nach 4,5-mal so vielen Bewerbungen kommt bei ihr ein Bewerbungsgespräch zustande.

Die Größe oder internationale Ausrichtung der angeschriebenen Firmen machte bei den Ergebnissen des Feldversuchs keinen Unterschied. Ob in der Ausschreibung Wert auf gutes Deutsch oder Erfahrung mit Kunden- oder Mitarbeiterkontakt gelegt wurde, wirkte sich ebenfalls nicht auf die Resultate aus.

Stärkere Benachteiligung bei höherqualifizierten Jobs

Unterschiede zeigten sich hingegen bei der Art der ausgeschriebenen Stellen. So nahm die Diskriminierung mit steigendem Qualifikationsniveau noch weiter zu: Für eine Stelle in der Bilanzbuchhaltung musste die kopftuchtragende Meryem Öztürk 7,6-mal mehr Bewerbungen verschicken als Sandra Bauer, während bei der Bewerbung um eine Stelle als Sekretärin die Ungleichbehandlung bei einem Faktor von 3,5 lag. Offenbar werden Musliminnen ungeachtet ihrer Qualifikation für Positionen mit höherem beruflichen Status in Deutschland immer noch vergleichsweise selten in Betracht gezogen.

Bei der Erstellung der fiktiven Bewerbungsfotos wählte die Linzer Forscherin eine moderne Art der Kopftuchbindung, mit der das Gesicht der Kandidatin gut sichtbar und der Hals nur teilweise bedeckt war. Dies sollte signalisieren, dass die Bewerberin ihre Religion nicht streng interpretiert. Weichselbaumer geht davon aus, dass die Ergebnisse bei einem konservativer getragenen Kopftuch noch eindeutiger ausgefallen wären.

„Im Westen wird das Augenmerk stets auf die Situation von Frauen in muslimischen Kulturen gerichtet, selten jedoch beschäftigen wir uns mit der Diskriminierung von Musliminnen durch die westliche Gesellschaft“, kritisiert Weichselbaumer. Angesichts der aktuellen Migrationsströme sei es politisch unerlässlich, die enormen Schwierigkeiten abzubauen, denen muslimische Kandidatinnen ausgesetzt sind, wenn sie sich im deutschen Arbeitsmarkt integrieren wollen.

Download der englischsprachigen Studie:

Discrimination against Female Migrants Wearing Headscarves
IZA Discussion Paper No. 10217
http://ftp.iza.org/dp10217.pdf
Mark Fallak Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Institut zur Zukunft der Arbeit
Mitteilung des idw – Informationsdienst Wissenschaft am 20.09.2016


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