Frist
zur Nachrüstung der Kassensysteme läuft aus
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Bereits
seit 2010 hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) die Regeln bei
Bargeschäften verschärft. Betroffen sind vor allem Unternehmen
der Branchen Handel und Gastronomie. Die Kassenbuchführung steht
seitdem verstärkt im Fokus von Betriebsprüfungen. Im Falle einer
unsachgemäßen Buchführung drohen Bußgelder und eine Schätzung
der Steuer, die oftmals sehr hoch ausfallen und ggf. die Existenz
eines Unternehmens bedrohen können.
Vielen
Unternehmen ist nicht bewusst, dass bereits seit 2010 eine
Nachrüstpflicht der Registrierkassen besteht, um den aktuellen
Anforderungen zu entsprechen. Ende 2016 läuft die Frist zur
Nachrüstung aus. Bei unterlassener möglicher Nachrüstung ist
keine ordnungsgemäße Buchführung gegeben und das Finanzamt ist
berechtigt zu schätzen.
Aktuelle Prüfungen zeigen, dass es häufig zu Beanstandungen kommt und Wissenslücken und Verunsicherungen darüber bestehen, welche Anforderungen an die ordnungsgemäße Buchführung gestellt werden.
Zum
Thema „Steuerliche Anforderungen an Kassensysteme bzw.
Bargeschäfte“ haben viele Unternehmen unterschiedlichste
Fragen, Kenntnisstände und Interpretationen.
Vor
diesem Hintergrund gibt eine kostenlose Informationsveranstaltung
in der IHK Erfurt am 1. November 2016, 18.00 Uhr,
praxisnahe Kenntnisse über die detaillierten und umfassenden
Anforderungen zur Buch- und Kassenführung bei Bargeschäften.
Details
und Anmeldung:
Romy
Ziegler, 0361 3484-204, ziegler@erfurt.ihk.de
gez.
Udo Rockmann
Leiter
Regionales Service-Center
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Dienstag, 27. September 2016
IHK Erfurt warnt insbesondere Einzelhändler und Gastronomen:
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