Donnerstag, 29. September 2016

„Naturschutz im Nationalsozialismus – Personen, Organisationen und Kontinuitäten“

Vortrag von PD Dr. Nils Franke am 4. Oktober 2016 um 19.00 im Bürgerhaus Nordhausen

Nordhausen
. Die KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora, die Stadt Nordhausen und die Bürgerstiftung Park Hohenrode laden zum Vortrag „Naturschutz im Nationalsozialismus – Personen, Organisationen und Kontinuitäten“ von Dr. Nils Franke am 4. Oktober 2016 um 19.00 im Bürgerhaus Nordhausen ein.

In seinem Vortrag gibt Dr. Franke einen Überblick über die Anfänge des Naturschutzes in Deutschland, über die Entwicklungen im „Dritten Reich“ und darüber hinaus. Die Vereinbarkeit der in den 1880ern entstandenen Naturschutzbewegung mit der nationalsozialistischen Blut-und-Boden-Ideologie sowie Machterwägungen führten 1935 unter der Leitung von Hermann Göring zur Gründung der „Reichsstelle für Naturschutz“. Führende Naturschützer versuchten in der Folge, die Landschaft gemäß der rassistischen Staatsdoktrin zu gestalten, indem beispielsweise nur einheimische Pflanzen angepflanzt und die sogenannten Reichsautobahnen „organisch“ in die Landschaft integriert wurden.

 Naturschützer waren auch am „Westwall“ an der Westgrenze des Deutschen Reiches tätig. Dort wurden Bunker, Unterstände und Geschützstellungen getarnt und dem Landschaftsbild angepasst, um sie für den Gegner schwer erkennbar zu machen. Darüber hinaus widmeten sie sich ab 1941 der Begrünung des „Interessengebietes“ des KZ Auschwitz und seiner Umgebung.

 Dr. Franke erörtert, wie die NS-Naturschützer nach Kriegsende ihre Karrieren in der Bundesanstalt für Naturschutz und Landschaftspflege (heute Bundesamt für Naturschutz) sowie an Universitäten weiterführen konnten und zeigt die Kontinuitäten der NS-Naturschutzgesetze bis in die 1970er auf.
Die Veranstaltung wird vom Gedenkstättenleiter Dr. Stefan Hördler moderiert.


 Ausschlussklausel:
Entsprechend § 6 Abs. 1 VersG sind Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, von der Versammlung ausgeschlossen.

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