CDU-Fraktion setzt Hilfe für Musik- und Jugendkunstschulen durch
Kellner: „Musik- und Jugendkunstschulen haben jetzt langfristig Sicherheit“
Erfurt - Die Thüringer Musik- und Jugendkunstschulen werden dauerhaft mit 6 Millionen Euro vom Land gefördert. Neben der Absicherung im Landeshaushalt hat die CDU-Fraktion heute ein Gesetz zur Mehrheit im Landtag geführt, das langfristige Finanzgarantien vom Land für die Einrichtungen sicherstellt. „Thüringen ist ein Musik- und Kulturland. Die Einrichtungen helfen Kindern und Jugendlichen dabei, ein nachhaltiges Interesse an Musik und Kunst zu entwickeln, ihr eigenes musisches und künstlerisches Potential zu entdecken und zu entfalten“, machte der CDU-Fraktionsvorsitzende Mario Voigt die Bedeutung des Gesetzes deutlich. Der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Jörg Kellner erklärte, Thüringen habe jetzt endlich ein Gesetz, dass deren staatliche Anerkennung als Bildungseinrichtungen festschreibe. „Das hochwertige Musik- und Jugendkunstschulangebot in Thüringen ist damit gesichert“, so Kellner.
Hintergrund:
Bislang konnte das Land die Einrichtungen nur auf Umwegen und ohne längere Finanzgarantien fördern. So ist es Thüringen seit 2008 nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts verboten, Musik- und Jugendkunstschulen direkt aus dem
Landeshaushalt heraus zu unterstützen. Nur noch Co-Finanzierungen gemeinsam mit anderen Fördermittelgebern oder als feste Summe innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs waren seither noch möglich. Den öffentlich geförderten Musik- und Jugendkunstschulen fehlte
damit eine stabile Finanzierungsquelle, die sie jetzt bekommen haben. Die CDU-Fraktion hat so eine dauerhaft verlässliche Mitfinanzierung des Landes an den Musik- und Jugendkunstschulen durchgesetzt und die Schlechterstellung im Vergleich zu entsprechenden
Einrichtungen in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg oder Sachsen-Anhalt beseitigt.
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