Samstag, 11. Juni 2022

 Agentur für Arbeit Nordhausen informiert:

Arbeitslosmeldung ist weiterhin erforderlich

Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis endet, müssen sich frühzeitig arbeitsuchend melden, damit Arbeitslosigkeit vermieden wird, oder gar nicht erst eintritt. Die Arbeitsagentur empfiehlt die Arbeitsuchendmeldung online oder telefonisch vorzunehmen.

Die frühzeitige Meldung ersetzt aber nicht die Arbeitslosmeldung, welche spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen muss. Sie ist eine der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Arbeitslosmeldungen können online oder persönlich erfolgen.

„Die Online-Arbeitslosmeldung ist eine sichere und schnelle Möglichkeit, sich unabhängig von Öffnungszeiten arbeitslos zu melden“, erklärt Gabriela Helbing, Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit in Nordhausen.

Wichtig dabei: Für Online-Arbeitslosmeldungen muss die Online-Funktion des Personalausweises frei geschaltet sein.

Informationen unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden

 Mit freundlichen Grüßen

 Andrea Springer

    Pressesprecherin
    Telefon:  03631 650-418
    Telefax:  03631 650210-418

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