Agentur für Arbeit Nordhausen informiert:
Arbeitslosmeldung ist weiterhin erforderlich
Beschäftigte, deren
Arbeitsverhältnis endet, müssen sich frühzeitig arbeitsuchend melden,
damit Arbeitslosigkeit vermieden wird, oder gar nicht erst eintritt. Die
Arbeitsagentur empfiehlt die Arbeitsuchendmeldung
online oder telefonisch vorzunehmen.
Die frühzeitige Meldung
ersetzt aber nicht die Arbeitslosmeldung, welche spätestens am 1. Tag
der Arbeitslosigkeit erfolgen muss. Sie ist eine der Voraussetzungen für
den Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Arbeitslosmeldungen können online oder persönlich erfolgen.
„Die
Online-Arbeitslosmeldung ist eine sichere und schnelle Möglichkeit, sich
unabhängig von Öffnungszeiten arbeitslos zu melden“, erklärt Gabriela
Helbing, Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit in Nordhausen.
Wichtig dabei: Für Online-Arbeitslosmeldungen muss die Online-Funktion des Personalausweises frei geschaltet sein.
Informationen unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Springer
Pressesprecherin
Telefon: 03631 650-418
Telefax: 03631 650210-418
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