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  Presse­mitteilung
  Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Pressemitteilung 058   Veröffentlicht am 28.06.2022
  „Das Urteil muss Anstoß für Diskurs über den Völkermord an den Sinti und Roma sein“
 
     
 

Der Antiziganismusbeauftragter der Bundesregierung zum Abschluss des Verfahrens gegen ehemaligen KZ-Wachmann

 
 


Zum heute ergangenen Urteil des Landgerichts Neuruppin im Verfahren gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen erklärt der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma, Mehmet Daimagüler:


„Das Gericht hat in der Beweisaufnahme den Leidensweg der in das KZ Sachsenhausen verschleppten, gequälten und ermordeten Menschen in den Mittelpunkt gestellt. Auch die Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma im KZ Sachsenhausen wurden ausführlich untersucht. Dies ist keineswegs selbstverständlich – in vielen anderen Gerichtsverfahren waren die Hunderttausenden Opfer aus der Gruppe der Sinti und Roma gar kein Thema oder wurden höchstens am Rande erwähnt. Stattdessen beherrschten viel zu oft die Täter die Deutungshoheit: Demnach hätten sie nach Recht und Gesetz gehandelt, die Opfer seien Kriminelle. Die Folgen dieser infamen Täter-Opfer-Umkehrung wirken bis heute. Vielen Menschen ist bis heute unbekannt, dass es einen Völkermord an den Sinti und Roma gegeben hat, viele andere wollen es nicht wissen.


Das Landgericht in Neuruppin hat nun die Opfer aus dem Dunkel des Vergessens geholt und das furchtbare Unrecht und das unermessliche Leid, das ihnen zugefügt wurde, sichtbar gemacht. Dafür gebühren dem Gericht unser Dank und unsere Anerkennung. Das heutige Urteil müssen wir als Anstoß für einen dringend notwendigen gesellschaftlichen Diskurs über den Völkermord an den Sinti und Roma und die anhaltenden Folgen bis in die Gegenwart sehen.“


Die Unabhängige Kommission Antiziganismus (UKA) hatte im vergangenen Jahr ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin heißt es:


„Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus verhinderten die ehemaligen Täter_innen über Jahrzehnte eine Anerkennung des an Sinti_ze und Rom_nja begangenen Völkermords. Diese verweigerte Anerkennung hat entscheidend zum Fortwirken von Antiziganismus/Rassismus gegen Sin-ti_ze und Rom_nja nach 1945 beigetragen und führte zu einer gravieren-den und bis heute andauernden Schlechterstellung von Sinti_ze und Rom_nja auf der Gesetzes- und der Umsetzungsebene in der ‚Wiedergutmachung‘. […] Sinti_ze und Rom_nja wurde und wird durch staatliche Behörden und andere gesellschaftliche Institutionen der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Polizei, Justiz, öffentliche Verwaltung, Ausländer- und Sozialbehörden, Schulen, Jugendämter, Kirchen, Wohlfahrtsverbände) gravierendes Unrecht zugefügt. Deshalb fordert die Kommission die Bundes-regierung auf, einen umfassenden Prozess der Aufarbeitung dieses auch als Zweite Verfolgung bezeichneten Unrechts einzuleiten.“


Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung darauf verständigt, zur Umsetzung der EU-Roma-Strategie eine Nationale Koordinierungsstelle zu gründen und eine unabhängige Monitoring- und Beratungsstelle für antiziganistische Vorfälle einzurichten.


Den Abschlussbericht der UKA „Perspektivwechsel. Nachholende Gerechtigkeit. Partizipation. Bericht der Unabhängigen Kommission Antiziganismus“ finden Sie hier:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/gesellschaftlicher-zusammenhalt/unabhaengige-kommission-antiziganismus/unabhaengige-kommission-antiziganismus-node.html


 
     
 
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