Für viele erster Sommerurlaub nach zweieinhalb Jahren Pandemie
Gewerkschaft NGG rät Beschäftigten im Kreis Nordhausen zum „Urlaubsgeld-Check“
Nach
fast zweieinhalb Jahren Pandemie steht für viele Menschen die erste
längere Auszeit an – ein zusätzliches Urlaubsgeld ist da hochwillkommen.
Beschäftigte aus dem Kreis Nordhausen sollen sich jetzt schlaumachen,
ob sie die Sonderzahlung zur Jahresmitte bekommen. Dazu rät die
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Es gibt zwar keinen
gesetzlichen Anspruch auf das Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – wie
der Ernährungsindustrie oder dem Gastgewerbe – ist die Extra-Zahlung
klar tariflich geregelt“, sagt NGG-Geschäftsführer Jens Löbel. Im
Landkreis Nordhausen arbeiten nach Angaben der Arbeitsagentur aktuell
rund 1.400 Menschen im Lebensmittel- und Gastgewerbe.
„Wer
Nahrungsmittel herstellt oder Getränke abfüllt, macht nicht nur in
Corona-Zeiten einen systemrelevanten Job. Für viele Beschäftigte in der
Ernährungsindustrie sind Schichtarbeit und Überstunden an der
Tagesordnung. Aber es ist wichtig, auch mal eine Pause zu machen und das
Urlaubsgeld zur Erholung zu nutzen“, betont Löbel. Nach NGG-Angaben
liegen die Sonderzahlungen in der thüringischen Ernährungswirtschaft
meist bei einigen hundert Euro. Der tarifliche Urlaubsanspruch ist in
der Branche mit in der Regel 30 Tagen überdurchschnittlich.
Laut
einer neuen Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung haben Beschäftigte,
die nach Tarifvertrag arbeiten, beim Urlaubsgeld deutlich bessere
Karten. 74 Prozent von ihnen erhalten aktuell die Sonderzahlung. In
Betrieben ohne Tarifbindung sind es lediglich 36 Prozent. Das
Urlaubsgeld wird meist mit der Lohnabrechnung für Juni oder Juli
überwiesen. Auch bei der Höhe der Extra-Zahlung sind Tarif-Beschäftigte
meist im Vorteil – genauso wie bei der Zahl der Urlaubstage.
„Gerade
wegen der hohen Inflation ist es wichtig, sich jetzt über das
Urlaubsgeld im eigenen Betrieb zu informieren“, betont Löbel. Der Chef
der NGG-Region Thüringen appelliert besonders an Azubis, Teilzeit- und
Minijobber, einen „Urlaubsgeld-Check“ zu machen. „Wenn den
Vollzeitkräften in der Firma die Sonderzahlung zusteht, dann gilt das
auch für Beschäftigte mit weniger Wochenstunden. Sie bekommen das
Urlaubsgeld je nach Arbeitszeit anteilig gezahlt“, so die NGG. Wer leer
ausgehe, solle sich an die Gewerkschaft oder den Betriebsrat wenden.
Löbel
macht noch auf einen weiteren Punkt aufmerksam: „Laut
Bundesurlaubsgesetz haben Beschäftigte Anspruch auf zwei Wochen Urlaub
am Stück im Jahr. Diese wichtige Auszeit vom Job sollte sich niemand
nehmen lassen – gerade nach fast zweieinhalb Jahren Pandemie, in denen
vielen eine echte Erholung gefehlt hat.“
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Ihre
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Region Thüringen
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