Freitag, 14. Juli 2023

 Tarifliches Urlaubsgeld gilt für alle – auch für Mini-Jobber:

Kreis Nordhausen: NGG rät
Beschäftigten zum Lohn-Check beim Urlaubsgeld

 

Zum Ferienbeginn einen genauen Blick auf die Lohnabrechnung werfen: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hat Beschäftigten im Landkreis Nordhausen zum Urlaubsgeld-Check geraten. „Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – wie etwa der Ernährungsindustrie und der Gastronomie – ist die Extra-Zahlung klar im Tarifvertrag geregelt. Dann muss das Urlaubsgeld auch zur Jahresmitte auf dem Lohnkonto sein – ohne Wenn und Aber“, sagt der Geschäftsführer der NGG Thüringen, Jens Löbel. Schließlich komme es bei deutlich teurer gewordenen Urlaubsreisen auf jeden Euro an.

Ganz besonders, so Löbel, sollten Mini-Jobber im Kreis Nordhausen auf die Zahlung des Urlaubsgeldes achten. „Sie werden gern bei der Sonderzahlung ‚vergessen‘ – genauso wie Teilzeit-Kräfte. Dabei gilt klipp und klar: Wenn den Vollzeit-Beschäftigten im Betrieb ein Urlaubsgeld gezahlt wird, müssen auch die 520-Euro- und Teilzeit-Jobber das Extra-Geld bekommen – und zwar anteilig nach Arbeitszeit“, so Jens Löbel. Gerade Mini-Jobber wüssten das oft nicht oder scheuten die Nachfrage beim Chef.

Das Vorenthalten des Urlaubsgelds ist nach Beobachtungen der NGG Thüringen dabei nur ein Problem. Immer wieder, so der NGG-Geschäftsführer, gebe es Fälle, wo Mini-Jobber um den Urlaubsanspruch oder sogar um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gebracht würden – meistens mit der Begründung, dass sie keine „echten Arbeitnehmer“ seien. Jens Löbel: „Das ist schlichtweg falsch. Sie sind keine Beschäftigten ‚zweiter Klasse‘ und haben anteilig die gleichen Ansprüche wie die Vollzeitbeschäftigten im Betrieb. Abgesehen davon ist es extrem unfair, gerade die zu benachteiligen, die ohnehin über das geringste Einkommen verfügen“.

Außerdem weist die NGG Thüringen darauf hin, dass Beschäftigte, die unter dem Dach eines Tarifvertrages arbeiten, beim Urlaubsgeld grundsätzlich im Vorteil sind: So hat eine aktuelle Untersuchung des WSI-Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung festgestellt, dass in Betrieben mit Tarifvertrag 74 Prozent der Beschäftigten Anspruch auf Urlaubsgeld haben. In Unternehmen ohne Tarifbindung sind es lediglich 35 Prozent, so die NGG.

Wir danken für Ihr Interesse und stehen für Rückfragen zur Verfügung. Darüber hinaus lassen wir Ihnen im Anhang dieser Mail ein Foto zukommen, das Sie im Zusammenhang mit dem Thema dieser Pressemitteilung frei verwenden können.

Ihre

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Region Thüringen

Jens Löbel
Geschäftsführer

Schmidtstedter Ufer 26
99084 Erfurt
Tel.: 0361 / 66 64 40
Fax: 0361 / 666 44 15

region.thueringen@ngg.net
www.ngg-thueringen.de




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen