Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz
04.07.2023
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Gemeinsame Konferenz berät zum Fortgang des Synodalen Weges
Arbeitsgruppen geplant – Finanzierung besprochen
Die
Gemeinsame Konferenz der Deutschen Bischofskonferenz und des
Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) hat über die Umsetzung
der Beschlüsse des Synodalen Weges
beraten. Sie unterstützt den Vorschlag des Präsidiums des Synodalen
Weges, sechs Arbeitsgruppen zu bilden, die in überschaubarer Zeit unter
Einbezug der bestehenden Strukturen Vorschläge für die Aufgaben
erarbeiten, die in den Beschlüssen der Deutschen Bischofskonferenz
und dem ZdK gemeinsam zugewiesen sind:
Es
wird (1.) eine Musterordnung für die Beteiligung des Kirchenvolkes an
der Bestellung von Bischöfen erstellt (Handlungstext „Einbeziehung der
Gläubigen in die Bestellung
des Diözesanbischofs“, Der Synodale Weg Nr. 7). Es wird (2.) eine
Sammlung von Best Practice-Beispielen für einen menschlich überzeugenden
Umgang mit suspendierten und dispensierten Priestern seitens der
Diözesen dokumentiert und an verbindlichen, rechtssicheren
Regelungen für die Übernahme dispensierter Priester in den pastoralen
Dienst gearbeitet (s. Handlungstext „Der Zölibat der Priester –
Bestärkung und Öffnung“, Der Synodale Weg Nr. 11). Es wird (3.) eine
Handreichung für Segnungen von Paaren, die sich lieben,
erstellt (s. Handlungstext „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“,
Der Synodale Weg Nr. 13). Es wird (4.) weiter zum Thema „Umgang mit
geschlechtlicher Vielfalt“ gearbeitet (s. Handlungstext „Umgang mit
geschlechtlicher Vielfalt“, Der Synodale Weg Nr. 15).
Es wird (5.) das Thema „Sakramentales Amt von Menschen jeden
Geschlechts“ weiterverfolgt (s. Handlungstext „Frauen in sakramentalen
Ämtern – Perspektiven für das weltkirchliche Gespräch“, Der Synodale Weg
Nr. 16). Nicht zuletzt wird (6.) eine Arbeitsgruppe
zusammengestellt, die einen Vorschlag zur Satzung des Synodalen
Ausschusses unterbreitet, der auf der ersten Sitzung am 10./11. November
2023 weiter beraten wird und zu einem Beschluss führen soll
(s. Handlungstext „Synodalität nachhaltig stärken. Ein Synodaler
Rat für die katholische Kirche in Deutschland“, Der Synodale Weg Nr.
10).
Zusammen
mit der Klärung der inhaltlichen Fragen wurden auch die finanziellen
Fragen angesprochen. Am 20. Juni 2023 hatte es in der Vollversammlung
des Verbandes der
Diözesen Deutschlands (VDD) keine Einstimmigkeit für die Freigabe der
finanziellen und personellen Ressourcen zur Weiterarbeit des Synodalen
Weges gegeben. Im Nachgang zur Entscheidung haben jedoch 23
(Erz‑)Bistümer erklärt, für die Finanzierung der Fortsetzung
des Synodalen Weges Sorge zu tragen.
Dr.
Irme Stetter-Karp, Präsidentin des ZdK und des Synodalen Weges,
bekräftigte ihre Überzeugung, dass ohne eine angemessene finanzielle und
personelle Ausstattung des
Synodalen Ausschusses keine substanzielle Arbeit zur Umsetzung der
Beschlüsse des Synodalen Weges möglich sei. Bischof Dr. Georg Bätzing,
Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz und des Synodalen Weges,
sagte zu, mit Nachdruck die Suche nach einem verlässlichen
Finanzierungsmodell voranzutreiben.
Diese Pressemitteilung wird zeitgleich von den Pressestellen der Deutschen Bischofskonferenz und des ZdK versandt. Mehrfachzusendungen bitten wir zu entschuldigen.
Die Deutsche Bischofskonferenz
ist
ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller (Erz-)Bistümer in
Deutschland. Derzeit gehören ihr 65 Mitglieder (Stand: Juli 2023) aus
den 27 deutschen (Erz-)Bistümern an.
Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben,
zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von
Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen.
Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz
ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und
Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.
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