Samstag, 8. Juli 2023

 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen

Erfurt, 07. Juli 2023
 
 
 
Grüne Fraktion zur heutigen Beratung des Onlinezugangsgesetzes im Bundesrat
Madeleine Henfling: Neuauflage des OZG 2.0 geht wichtige Erneuerungen an, bleibt aber in Teilen hinter den Erwartungen
 
In der heutigen Sitzung des Bundesrates wurde unter anderem die Empfehlung der Länder zum Gesetzesentwurf des Onlinezugangsgesetzes gefasst. „Wir begrüßen die Reform des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) in der Sache. Nach dem ersten Onlinezugangsgesetz (OZG) der Vorgängerregierung, welches an vielen Stellen zu ungenau und deswegen von Beginn an zum Scheitern verurteilt war, ist dies dringend notwendig. Die Aufgaben des Gesetzes sind groß, weswegen wir die Priorisierung der zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen befürworten. Das Vorgängergesetz sorgte unfreiwillig für die Denkweise ‚Was ist am einfachsten umsetzbar?‘ statt ‚Was wäre die größte Erleichterung für die Bürger*innen?‘. Dies ändert sich nun. Auch der ‚Once Only‘ Gedanke verschlankt die Verwaltung und nimmt die Bedürfnisse der Bürger*innen in den Fokus“, bewertet Madeleine Henfling, netzpolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den heutigen Beschluss.
„Die Änderungsvorschläge der Länder zeigen aber ebenso, dass es noch einige blinde Flecken gibt, die mit dem neuen Ansatz nur unzureichend beachtet werden. Die Veröffentlichung von Standards und Schnittstellen ist zwar wichtig, hilft aber nur bedingt, wenn diese nicht verpflichtend für Bund-Land-Kommune festgeschrieben werden. Auch eine klare Aufgaben- und Zuständigkeitszuschreibung zwischen den bestehenden Gremien ist zwingend notwendig, fehlt aber bisher genau wie ein tragfähiges handlungsleitendes Rahmenkonzept. Der Fokus auf die BundID lässt wieder die Schieflage zwischen Back- und Front-End erkennen“, fasst Henfling die Kritikpunkte an dem Gesetzesentwurf zusammen.
„Das Vorgängergesetz, hat umfassend Umsetzungsfristen formuliert, die auf Grund des schwachen Gesetzes komplett gerissen wurden. Als Lerneffekt jetzt gar keine Fristen in das Gesetz zu formulieren, ist allerdings mehr als fragwürdig. Die Länder haben umfassend Änderungspotentiale aufgezeigt, die auf Bundesebene konstruktiv diskutiert werden müssen“, betont Henfling abschließend.
           
 Mit freundlichen Grüßen
 
Anika Schidda
Pressesprecherin

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