BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
Erfurt, 07. Juli 2023
Grüne Fraktion zur heutigen Beratung des Onlinezugangsgesetzes im Bundesrat
Madeleine Henfling: Neuauflage des OZG 2.0 geht wichtige Erneuerungen an, bleibt aber in Teilen hinter den Erwartungen
In
der heutigen Sitzung des Bundesrates wurde unter anderem die Empfehlung
der Länder zum Gesetzesentwurf des Onlinezugangsgesetzes gefasst. „Wir
begrüßen die Reform des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) in der Sache.
Nach dem ersten Onlinezugangsgesetz (OZG) der Vorgängerregierung,
welches an vielen Stellen zu ungenau und deswegen von Beginn an zum
Scheitern verurteilt war, ist dies dringend notwendig. Die Aufgaben des
Gesetzes sind groß, weswegen wir die Priorisierung der zu
digitalisierenden Verwaltungsleistungen befürworten. Das Vorgängergesetz
sorgte unfreiwillig für die Denkweise ‚Was ist am einfachsten
umsetzbar?‘ statt ‚Was wäre die größte Erleichterung für die
Bürger*innen?‘. Dies ändert sich nun. Auch der ‚Once Only‘ Gedanke
verschlankt die Verwaltung und nimmt die Bedürfnisse der Bürger*innen in
den Fokus“, bewertet Madeleine Henfling, netzpolitische Sprecherin der
Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den heutigen Beschluss.
„Die
Änderungsvorschläge der Länder zeigen aber ebenso, dass es noch einige
blinde Flecken gibt, die mit dem neuen Ansatz nur unzureichend beachtet
werden. Die Veröffentlichung von Standards und Schnittstellen ist zwar
wichtig, hilft aber nur bedingt, wenn diese nicht verpflichtend für
Bund-Land-Kommune festgeschrieben werden. Auch eine klare Aufgaben- und
Zuständigkeitszuschreibung zwischen den bestehenden Gremien ist zwingend
notwendig, fehlt aber bisher genau wie ein tragfähiges
handlungsleitendes Rahmenkonzept. Der Fokus auf die BundID lässt wieder
die Schieflage zwischen Back- und Front-End erkennen“, fasst Henfling
die Kritikpunkte an dem Gesetzesentwurf zusammen.
„Das
Vorgängergesetz, hat umfassend Umsetzungsfristen formuliert, die auf
Grund des schwachen Gesetzes komplett gerissen wurden. Als Lerneffekt
jetzt gar keine Fristen in das Gesetz zu formulieren, ist allerdings
mehr als fragwürdig. Die Länder haben umfassend Änderungspotentiale
aufgezeigt, die auf Bundesebene konstruktiv diskutiert werden müssen“,
betont Henfling abschließend.
Mit freundlichen Grüßen
Anika Schidda
Pressesprecherin
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