Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz
25.07.2023
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Der Verantwortung stellen – Leid anerkennen
Deutscher Caritasverband tritt Anerkennungsverfahren der Bischöfe
zu sexuellem Missbrauch bei
Der
Deutsche Caritasverband tritt zum 1. August 2023 dem Verfahren der
Deutschen Bischofskonferenz zur Anerkennung des Leids für Betroffene von
sexuellem Missbrauch
bei. Mit dem Beitritt der verbandlichen Caritas zu dem Verfahren, das
seit mehr als zwei Jahren im Verantwortungsbereich der katholischen
Kirche bei den (Erz-)Diözesen und Orden Anwendung findet, haben
Betroffene von sexuellem Missbrauch in Einrichtungen der
Caritas ab dann die Möglichkeit, Anträge auf Anerkennung des Leids zu
stellen.
„Mit
dem Beitritt zu dem bewährten Verfahren der Unabhängigen Kommission für
Anerkennungsleistungen (UKA) ermöglichen wir, dass Menschen, denen in
einer Caritas-Einrichtung
Leid zugefügt wurde, eine schnelle und vor allem systematisch geregelte
Entscheidung über eine Anerkennungsleistung erhalten“, sagt Dr. Susanne
Pauser, zuständige Vorständin des Deutschen Caritasverbandes. „Es ist
uns wichtig, dieses Leid anzuerkennen und
dies auch durch eine finanzielle Leistung deutlich zu machen.“ Die
Zahlungen an Betroffene seien Ausdruck der institutionellen
Mitverantwortung der verbandlichen Caritas. „Wir stellen uns dieser
Verantwortung“, so Pauser.
Empfehlungen
zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs hat
der Deutsche Caritasverband bereits im Jahr 2010 verfasst. „In der
Zwischenzeit
wurden die Regelwerke mehrfach weiterentwickelt, von betroffenen
Caritas-Rechtsträgern Anerkennungszahlungen geleistet und geschehenes
Unrecht aufgearbeitet“, so Pauser. „Dass die UKA nun von der
verbandlichen Caritas als bewährte Institution für die Festlegung
von Anerkennungsleistungen genutzt werden kann, ist ein großer Vorteil
im Hinblick auf eine einheitliche und zügige Handhabung.“
Zum
Beitritt erklärt Erzbischof Stephan Burger (Freiburg), Vorsitzender der
Kommission für caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz sowie
stellvertretender
Vorsitzender der bischöflichen Fachgruppe für Fragen des sexuellen
Missbrauchs und von Gewalterfahrungen: „Ich begrüße den Beitritt der
Caritas zum Anerkennungsverfahren der Deutschen Bischofskonferenz. Das
schlimme Leid, das Betroffene erfahren mussten, kann
nicht ungeschehen gemacht werden. Mit den Leistungen dieses Verfahrens
wollen die Bischöfe, die Caritas und auch zahlreiche
Ordensgemeinschaften dieses Leid anerkennen und zumindest einen Beitrag
zu dessen Linderung leisten. Ich bin den Mitgliedern der UKA
und den Mitarbeitenden in ihrer Geschäftsstelle sehr dankbar für ihre
wichtige und sensible Arbeit, der wir Bischöfe uneingeschränkt
vertrauen.“
Betroffene
können ihre Anträge auf Anerkennungsleistungen bei den zuständigen
beauftragten Ansprechpersonen der Diözesan-Caritasverbände oder – wo
dies vereinbart
ist – der (Erz‑)Diözesen einreichen, die auch Hilfestellung bei der
Antragstellung leisten. Die Anträge werden geprüft und anschließend an
die UKA in Bonn weitergeleitet, die dann über die Höhe der
Anerkennungsleistung entscheidet. Sie orientiert sich dabei
sich am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren
Fällen zuerkannten Schmerzensgelder und bezieht zahlreiche, in der
Verfahrensordnung dargestellte Kriterien mit ein.
Dieses
Verfahren ist auch im Bereich der Caritas eine freiwillige Leistung,
unabhängig von den Rechtsansprüchen Betroffener, die sie weiterhin in
ordentlichen
Gerichtsverfahren geltend machen können. Das Verfahren zur Anerkennung
des Leids wurde zum 1. Januar 2021
auf Beschluss der Deutschen
Bischofskonferenz eingerichtet. In Abstimmung mit der Vorsitzenden der
UKA erstellt die UKA-Geschäftsstelle jährlich einen Tätigkeitsbericht,
in dem künftig auch die Fälle aus Caritas-Einrichtungen
ausgewiesen werden.
Hinweis:
Informationen zum Anerkennungsverfahren und der UKA finden Sie im Internet unter
www.anerkennung-kirche.de.
Diese Pressemitteilung wird von den Pressestellen des Deutschen Caritasverbandes
und der Deutschen Bischofskonferenz zeitgleich verschickt. Mehrfachzusendungen bitten wir zu entschuldigen.
Die Deutsche Bischofskonferenz
ist
ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller (Erz-)Bistümer in
Deutschland. Derzeit gehören ihr 65 Mitglieder (Stand: Juli 2023) aus
den 27 deutschen (Erz-)Bistümern an.
Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben,
zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von
Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen.
Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz
ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und
Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.
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