Donnerstag, 1. September 2016

Gesellschafteranweisung für SWG für Planung und Bau eines Feuerwehrtechnischen Zentrums

Nordhausen (psv) Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat jetzt den Oberbürgermeister als Gesellschaftsvertreter der Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH (SWG)  beauftragt,  eine Gesellschafteranweisung  zur Planung und Errichtung eines Feuerwehrtechnischen Zentrums in der Zorgestraße 1 zu erlassen.

Da die Stadt Nordhausen alleinige Gesellschafterin der SWG ist, hat der Stadtrat bereits im Juni die Beauftragung der SWG zum Bau eines neuen Feuerwehrtechnischen Zentrums in der Zorgestraße beschlossen. .

Zur  Umsetzung  dieses  Beschlusses bedarf  es  allerdings noch einer Gesellschafteranweisung, die die Grundlage  für  die  Handlungsfähigkeit  der Geschäftsführung  der SWG zur Einleitung des  Projektes  schafft, heißt es in der Begründung der Beschlussvorlage. 

Durch  diese  Gesellschafteranweisung  an  die  Geschäftsführung  der  SWG  übernimmt  die  Stadt Nordhausen  das  Risiko  einer  Nichtrealisierung  der  geplanten  Investition.  Dies  bedeutet,  wenn  diese Investition,  aus  welchen  Gründung  auch  immer,  nicht  umgesetzt  wird,  muss  die  Stadt  Nordhausen jegliche Aufwendungen der SWG, die diese bezüglich dieses Projektes getätigt hat, ersetzen.


Über  den abzuschließenden  Mietvertrag  zwischen  der  SWG  und  der  Stadt  Nordhausen erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung im Stadtrat.

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