Nordhausen
(psv) Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat jetzt den Oberbürgermeister
als Gesellschaftsvertreter der Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH
(SWG) beauftragt,
eine Gesellschafteranweisung zur Planung und Errichtung eines
Feuerwehrtechnischen Zentrums in der Zorgestraße 1 zu erlassen.
Da
die Stadt Nordhausen alleinige Gesellschafterin der SWG ist, hat der
Stadtrat bereits im Juni die Beauftragung der SWG zum Bau eines neuen
Feuerwehrtechnischen
Zentrums in der Zorgestraße beschlossen. .
Zur
Umsetzung dieses Beschlusses bedarf es allerdings noch einer
Gesellschafteranweisung, die die Grundlage für die
Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung
der SWG zur Einleitung des Projektes schafft, heißt es in der
Begründung der Beschlussvorlage.
Durch
diese Gesellschafteranweisung an die Geschäftsführung der SWG
übernimmt die Stadt Nordhausen das Risiko einer Nichtrealisierung
der geplanten
Investition. Dies bedeutet, wenn diese Investition, aus welchen
Gründung auch immer, nicht umgesetzt wird, muss die Stadt
Nordhausen jegliche Aufwendungen der SWG, die diese bezüglich dieses
Projektes getätigt hat, ersetzen.
Über
den abzuschließenden Mietvertrag zwischen der SWG und der Stadt
Nordhausen erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung im Stadtrat.
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