Donnerstag, 6. Dezember 2012

Anhörung zum KFA

 Nordhausen (pln 303/12). Landrätin Birgit Keller ist heute in den Thüringer Landtag zu einer Anhörung zur Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) gefahren. Gemeinsam mit anderen kommunalen Vertretern bringt sie dort ihren Protest gegen die unzureichende Finanz­ausstattung der Kommunen durch das Land zum Ausdruck. Anschließend wird der Thüringische Landkreistag einen offenen Brief an die Landtagsabgeordneten übergeben. Landrätin Keller, die den Brief bereits bei einer Präsidiumssitzung des Landkreistages unterzeichnet hat, stimmt mit den darin beschriebenen negativen Auswirkungen der jetzigen KFA-Planung überein. „Eine Haushaltskonsolidierung des Landes auf Kosten der kommunalen Familie ist nicht akzeptabel!“ – heißt es in dem Schreiben. Nach den Kürzungen von rund 200 Millionen Euro bei den Zuweisungen in diesem Jahr, zwinge die nun geplante weitere Kürzung die Landkreise, die Kreisumlage deutlich zu erhöhen, um ihre Aufgaben noch erfüllen zu können – und belaste damit die Städte und Gemeinden, die vielfach ebenfalls deutlich weniger Mittel vom Land bekämen. Die Finanzausgleichsmasse sei mit 1.839 Millionen Euro zu niedrig angesetzt, heißt es weiter.
Die Beteiligung des Landes an den Kosten im SGB II und SGB XII werden nach dem neuen KFA nicht mehr separat abgerechnet, sondern in die allgemeine Schlüsselzuweisung überführt. Das sind allein für den Landkreis Nordhausen im SGB II 8,4 Millionen und im SGB XII 15,3 Millionen Euro. Diese Verschlüsselung verschiebe das finanzielle Risiko für steigende Kosten im sozialen Bereich einseitig zu den Kommunen, schreiben die Landräte. Ihre Forderung: Kosten­steigerungen im sozialen Bereich im SGB II und XII ebenso wie beim Personal muss das Land im KFA berücksichtigen. Ebenso bleiben sie bei ihrer Forderung, dass das Land die Bundesmittel für die Grundsicherung im Alter in voller Höhe an die Landkreise weiterreichen muss, um die kommunalen Haushalte zu entlasten - und eben nicht den Landeshaushalt. „Mit diesem Stil werden sich die Gemeinden, die Landkreise und das Land künftig nur noch gegenseitig auf dem Rechtsweg beklagen. Der Kreis geht in Ersatzvornahme gegenüber den Gemeinden und das Land tut Gleiches gegenüber den Landkreisen. Das nützt am Ende niemandem", so Keller.

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