Mindestabstand von 1000 Metern in der Thüringer Bauordnung verankert
Gottweiss: „Bürgerfreundlicher Ausbau der Erneuerbaren Energien sichergestellt“
Erfurt – Nach mehr als zwei Jahren harter
Parlamentarischer Auseinandersetzung ist heute der Mindestabstand von
1000 Metern in der Thüringer Bauordnung verankert worden. Das
entsprechende CDU-Gesetz fand eine Mehrheit im Thüringer Landtag.
„Damit gilt für Thüringen der 1000-Meter-Standard als Mindestabstand
von Windrädern zur Wohnbebauung. Wenn Windradbetreiber existierende
Regionalpläne beklagen, setzen wir damit ein Stoppschild: Es gilt weiter
die 1000-Meter-Abstandsregel“, erklärte dazu der
energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Gottweiss. Ein
Rückfall in die Privilegierung der Windkraft in der Bauordnung werde
damit für diesen Nahbereich zur Wohnbebauung unterbunden. Gleichzeitig
machte Marcus Malsch als forst- und infrastrukturpolitischer
Sprecher der Fraktion deutlich, dass es keine Änderung am Waldgesetz
geben wird. „Das Waldgesetz gilt weiterhin und es gibt kein Rütteln am
Verbot von Windrädern im Wald. Das gilt auch für Kalamitätsflächen“,
erklärte Malsch.
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