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Das Bundeskabinett hat heute den vom
Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Abschaffung der
Kostenheranziehung in der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Ziel des
Gesetzentwurfes ist, junge Menschen, die in einer Einrichtung der
Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Pflegefamilie leben, sowie
alleinerziehende Mütter und Väter, die mit ihrem Kind in einer
gemeinsamen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe betreut werden,
finanziell zu entlasten.
Bisher mussten jungen
Menschen sowie alleinerziehende Mütter und Väter bis zu 25 Prozent ihres
Einkommens aus Ausbildung oder anderen Tätigkeiten an das Jugendamt
abgeben. Mit der Abschaffung der Kostenheranziehung sollen diese jungen
Menschen stärker motiviert werden, Ausbildungen oder andere Jobs zu
beginnen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Gerade
junge Menschen, die nicht bei ihrer eigenen Familie, sondern in
Pflegefamilien oder Einrichtungenaufwachsen, brauchen unsere
Unterstützung auf dem Weg in die Selbständigkeit. Sie haben besondere
Herausforderungen zu meistern. Mit dem Gesetz möchten wir ihre Chancen
verbessern, unabhängig zu werden und sich eine eigene selbstbestimmte
Zukunft aufzubauen. Auch alleinerziehende Mütter und Väter, die
Unterstützung für das Leben mit ihrem Kind benötigen, möchte ich mit dem
Gesetzentwurf entlasten. Alleine die Verantwortung für sich und ein
Kind zu tragen, kann in schwierigen Lebenssituationen sehr
herausfordernd sein. Haben diese Mütter und Väter trotzdem die Kraft,
einem Job nachzugehen, sollten sie das Einkommen für sich und ihr Kind
verwenden können, um mit der Zeit selbständig und unabhängig zu werden.“
Die
Befassung von Bundesrat und Bundestag ist für den Herbst/Winter 2022
geplant. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
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