BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen
Erfurt, 06. Juli 2022
Gutes Urteil für die parlamentarische Demokratie
Madeleine Henfling: Urteil bestätigt Beschlüsse des Thüringer Landtages und Ältestenrates
Zum heutigen Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes im Organstreitverfahren der Parlamentarischen Gruppe der FDP gegen den Thüringer Landtag erklärt Madeleine Henfling, Parlamentarische Geschäftsführerin der Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Das heutige Urteil, das die Klage der FDP-Gruppe abweist, bestätigt und bestärkt die Beschlüsse des Plenums und des Ältestenrates des Thüringer Landtages. Da das Thüringer Parlamentsrecht bis zu diesem Zeitpunkt keine Regelungen zur Bildung parlamentarischer Gruppen vorsah, brachten wir als Regierungsfraktionen einen entsprechenden Plenarantrag auf den Weg, um sicherzustellen, dass die parlamentarische und verfassungsrechtlich gebotene Arbeit aller Zusammenschlüsse gewahrt ist.“
„Die Thüringer Verfassung verlangt ein Abstandsgebot, denn Fraktionen sind verfassungsrechtlich herausgehoben. Das Urteil bestätigt dies eindeutig und stärkt unsere parlamentarische Demokratie. Ich begrüße, dass das Gericht die Forderungen der FDP-Gruppe nach einem Dienstwagen inklusive Fahrer*in, einer zusätzlichen Entschädigung für die parlamentarische Geschäftsführung der Gruppe sowie mehr finanzielle Mittel für Personal und Grundausstattung abgewiesen hat. Denn eins ist klar: Die bisher gefassten Beschlüsse lösen Nachahmeffekte aus. Die Bildung einer zweiten Parlamentarischen Gruppe „Bürger für Thüringen“ im Thüringer Landtag ist bereits auf dem Weg und kann im Juliplenum anerkannt werden“, betont Henfling abschließend.
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