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  Presse­mitteilung
  Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
Pressemitteilung 064   Veröffentlicht am 01.07.2022
  Bundeskabinett beschließt Haushaltsentwurf 2023
 
     
 

BMin Lisa Paus: „Wir investieren in die innere Stärke unsere Gesellschaft“ 

 

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Haushalts 2023 beschlossen. Mit dem Regierungsentwurf konnte für das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) eine Erhöhung des Gesamtetats um 280 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2022 erreicht werden. Damit sind für das BMFSFJ im Einzelplan 17 rund 12,88 Milliarden Euro vorgesehen.


Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit dem Haushaltsentwurf sind im kommenden Jahr 12,88 Milliarden für mein Haus vorgesehen. Das sind 280 Millionen mehr, die wir für Familien, gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Gerechtigkeit einsetzen. Dabei liegen mir der Kampf gegen Kinderarmut, finanzielle Stabilität und Teilhabegerechtigkeit besonders am Herzen.


Dies zeigt sich auch am Haushaltsentwurf: Für den Kinderzuschlag, den wir um einen Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat ergänzt haben, sind 2023 insgesamt 1,4665 Milliarden Euro vorgesehen. Außerdem verstärken wir die Mittel für das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ und setzen 50 Millionen Euro für weitere Unterstützung von Kindern und Jugendlichen zur Bewältigung der Corona-Pandemie mit einem Zukunftspaket ein. Und wir bauen die Teilhabe und Qualität der Kinderbetreuung aus wie wir es uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben. Dafür sind in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 2 Milliarden aus dem Bundeshaushalt vorgesehen.


Mit den finanziellen Mitteln investieren wir in die innere Stärke unserer Gesellschaft und darauf kommt es in den turbulenten und krisenbehafteten Zeiten ganz besonders an.“


Wichtige Einzelposten im Haushalt für das Bundesfamilienministerium sind:


Gesetzliche Leistungen für die Familien

Die Inanspruchnahme des Elterngeldes sowie die Geburtenzahlen sind weiterhin hoch. Deshalb stehen für das Elterngeld insgesamt 8,28 Milliarden Euro zur Verfügung.

Der Kinderzuschlag wird seit dem 1. Juli 2022 durch einen Sofortzuschlag [1] ergänzt. Im Haushaltsjahr 2023 stehen für den Kinderzuschlag damit insgesamt 1,4665 Milliarden Euro zur Verfügung, eine Steigerung gegenüber 2022 von 101 Millionen Euro. Für Unterhaltsvorschussleistungen sind 1,06 Milliarden Euro und damit 40 Millionen Euro mehr als 2022 vorgesehen.


Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit

Mit dem Corona-Aufholpaket (2021/2022) wurde über vielfältige Maßnahmen ein erster Ausgleich für pandemiebedingte Belastungen für Kinder, Jugendliche und Familien geschaffen. Die Belastungen junger Menschen bis hin zu psychischen und physischen Erkrankungen wirken jedoch länger nach. Daher sind im Anschluss an das Corona-Aufholpaket für Kinder und Jugendliche mit dem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro in 2023 vorgesehen.


Mittel für Aufgaben der freien Jugendhilfe

Nach dem Rekordwert von über 296 Millionen Euro im Haushalt 2022 aufgrund der zusätzlichen Mittel aus dem Corona-Aufholpaket werden mit dem Haushalt 2023 Mittel für die Aufgaben der freien Jugendhilfe von 224 Millionen Euro bereitgestellt. Dies bedeutet einen Aufwuchs gegenüber dem Finanzplanungsansatz von gut 76 Millionen Euro. Mit diesen Mitteln kann die Arbeit der zahlreichen bundeszentralen Organisationen und Einrichtungen gut abgesichert werden.


„Demokratie Leben!“ und „Menschen stärken Menschen“

Das Programm „Demokratie Leben!“ wird gegenüber 2022 um 16,5 Millionen Euro verstärkt. Damit werden in 2023 182 Millionen Euro bereitgestellt. Für das Programm „Menschen stärken Menschen“ sind in 2023 wieder 18 Millionen Euro vorgesehen. Beide Programme werden in einem Haushaltstitel zusammengefasst, der damit ein Volumen von 200 Millionen Euro umfasst.


Mehrgenerationenhäuser

Für die Mehrgenerationenhäuser stehen im Jahr 2023 nach dem Ende des Corona-Aufholpakets wieder rund 23 Millionen Euro zur Verfügung.


Wohlfahrtsverbände

Für die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und andere zentrale Organisationen werden 2023 insgesamt rund 39 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.


Fonds Sexueller Missbrauch

Aus dem Fonds sexueller Missbrauch werden Betroffenen angemessene Unterstützungs- und Hilfeleistungen gewährt. Im Haushalt 2023 sind zusätzlich 37 Millionen Euro zur Sicherstellung der Liquidität des Fonds eingeplant.


Freiwilligendienste

Für die Freiwilligendienste werden 2023 Mittel in Höhe von rund 328 Millionen Euro bereitstehen (Bundesfreiwilligendienst 207,2 Millionen Euro, Freiwilligendienste 120,7 Millionen Euro).





Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie Bundesstiftung Gleichstellung

Die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (10 Millionen Euro jährlich) sowie die Bundesstiftung Gleichstellung (5 Millionen Euro jährlich) ist dauerhaft gesichert.


Förderung frühkindlicher Bildung und Qualität in der Kindertagesbetreuung

Für die Förderung frühkindlicher Bildung durch verschiedene Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung ist in den Jahren 2023 und 2024 im Einzelplan 60 eine Vorsorge in Höhe von bis zu jeweils 2 Milliarden im Bundeshaushalt vorgesehen.




[1] Den Sofortzuschlag erhalten von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII haben, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten oder für die Kinderzuschlag bezogen wird.

 
     
 
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