Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Haushalts 2023
beschlossen. Mit dem Regierungsentwurf konnte für das
Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) eine Erhöhung des Gesamtetats um 280
Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2022 erreicht werden. Damit sind für
das BMFSFJ im Einzelplan 17 rund 12,88 Milliarden Euro vorgesehen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit
dem Haushaltsentwurf sind im kommenden Jahr 12,88 Milliarden für mein
Haus vorgesehen. Das sind 280 Millionen mehr, die wir für Familien,
gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Gerechtigkeit einsetzen.
Dabei liegen mir der Kampf gegen Kinderarmut, finanzielle Stabilität und
Teilhabegerechtigkeit besonders am Herzen.
Dies
zeigt sich auch am Haushaltsentwurf: Für den Kinderzuschlag, den wir um
einen Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat ergänzt haben, sind 2023
insgesamt 1,4665 Milliarden Euro vorgesehen. Außerdem verstärken wir die
Mittel für das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ und setzen 50
Millionen Euro für weitere Unterstützung von Kindern und Jugendlichen
zur Bewältigung der Corona-Pandemie mit einem Zukunftspaket ein. Und wir
bauen die Teilhabe und Qualität der Kinderbetreuung aus wie wir es uns
im Koalitionsvertrag vorgenommen haben. Dafür sind in den Jahren 2023
und 2024 jeweils 2 Milliarden aus dem Bundeshaushalt vorgesehen.
Mit
den finanziellen Mitteln investieren wir in die innere Stärke unserer
Gesellschaft und darauf kommt es in den turbulenten und krisenbehafteten
Zeiten ganz besonders an.“
Wichtige Einzelposten im Haushalt für das Bundesfamilienministerium sind:
Gesetzliche Leistungen für die Familien Die Inanspruchnahme des Elterngeldes sowie die Geburtenzahlen sind weiterhin hoch. Deshalb stehen für das Elterngeld insgesamt 8,28 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Kinderzuschlag wird seit dem 1. Juli 2022 durch einen Sofortzuschlag [1]
ergänzt. Im Haushaltsjahr 2023 stehen für den Kinderzuschlag damit
insgesamt 1,4665 Milliarden Euro zur Verfügung, eine Steigerung
gegenüber 2022 von 101 Millionen Euro. Für Unterhaltsvorschussleistungen
sind 1,06 Milliarden Euro und damit 40 Millionen Euro mehr als 2022
vorgesehen.
Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit Mit
dem Corona-Aufholpaket (2021/2022) wurde über vielfältige Maßnahmen ein
erster Ausgleich für pandemiebedingte Belastungen für Kinder,
Jugendliche und Familien geschaffen. Die Belastungen junger Menschen bis
hin zu psychischen und physischen Erkrankungen wirken jedoch länger
nach. Daher sind im Anschluss an das Corona-Aufholpaket für Kinder und
Jugendliche mit dem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit
Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro in 2023 vorgesehen.
Mittel für Aufgaben der freien Jugendhilfe Nach
dem Rekordwert von über 296 Millionen Euro im Haushalt 2022 aufgrund
der zusätzlichen Mittel aus dem Corona-Aufholpaket werden mit dem
Haushalt 2023 Mittel für die Aufgaben der freien Jugendhilfe von
224 Millionen Euro bereitgestellt. Dies bedeutet einen Aufwuchs
gegenüber dem Finanzplanungsansatz von gut 76 Millionen Euro. Mit diesen
Mitteln kann die Arbeit der zahlreichen bundeszentralen Organisationen
und Einrichtungen gut abgesichert werden.
„Demokratie Leben!“ und „Menschen stärken Menschen“ Das
Programm „Demokratie Leben!“ wird gegenüber 2022 um 16,5 Millionen Euro
verstärkt. Damit werden in 2023 182 Millionen Euro bereitgestellt. Für
das Programm „Menschen stärken Menschen“ sind in 2023 wieder
18 Millionen Euro vorgesehen. Beide Programme werden in einem
Haushaltstitel zusammengefasst, der damit ein Volumen von 200 Millionen
Euro umfasst.
Mehrgenerationenhäuser Für
die Mehrgenerationenhäuser stehen im Jahr 2023 nach dem Ende des
Corona-Aufholpakets wieder rund 23 Millionen Euro zur Verfügung.
Wohlfahrtsverbände Für die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und andere zentrale Organisationen werden 2023 insgesamt rund 39 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Fonds Sexueller Missbrauch Aus
dem Fonds sexueller Missbrauch werden Betroffenen angemessene
Unterstützungs- und Hilfeleistungen gewährt. Im Haushalt 2023 sind
zusätzlich 37 Millionen Euro zur Sicherstellung der Liquidität des Fonds
eingeplant.
Freiwilligendienste Für
die Freiwilligendienste werden 2023 Mittel in Höhe von rund
328 Millionen Euro bereitstehen (Bundesfreiwilligendienst
207,2 Millionen Euro, Freiwilligendienste 120,7 Millionen Euro).
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie Bundesstiftung Gleichstellung Die
Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
(10 Millionen Euro jährlich) sowie die Bundesstiftung Gleichstellung
(5 Millionen Euro jährlich) ist dauerhaft gesichert.
Förderung frühkindlicher Bildung und Qualität in der Kindertagesbetreuung Für
die Förderung frühkindlicher Bildung durch verschiedene Maßnahmen zur
Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung ist in den Jahren 2023 und 2024 im Einzelplan 60
eine Vorsorge in Höhe von bis zu jeweils 2 Milliarden im Bundeshaushalt
vorgesehen.
[1] Den
Sofortzuschlag erhalten von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene, die Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII
haben, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen,
ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten oder für
die Kinderzuschlag bezogen wird. |
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