Dienstag, 1. September 2020

Private Feiern müssen weiter angezeigt werden

Bei der neuen Corona-Infektion, die am Wochenende im Landkreis Nordhausen registriert wurde, handelt es sich nicht um einen Reiserückkehrer. Damit sind in den letzten Wochen insgesamt acht neue Fälle festgestellt worden, etwa die Hälfte betrifft direkt Reiserückkehrer. Zurzeit sind davon noch fünf Personen aktuell infiziert. Landrat Matthias Jendricke sagte dazu gestern im Kreisausschuss, dass er die Zahlen nicht für bedenklich hält, insofern hat die Schule nach den Sommerferien unter guten Vorzeichen begonnen. Auch private Feiern könnten angesichts der Infektionslage stattfinden. In diesem Zusammenhang verweist er auf die neue Corona-Verordnung des Landes, die erweiterte Regelungen für private Feiern trifft. So hat das Land Thüringen nun festgelegt, dass private oder familiäre Feiern mit mehr als 50 Personen in geschlossenen Räumen bzw. über 100 Personen unter freiem Himmel vorher angezeigt werden müssen. Zudem müssen geeignete Infektionsschutzvorkehrungen und Maßnahmen zur Kontaktnachverfolgung getroffen werden. Die Anzeige muss mindestens zwei Werktage vor dem geplanten Ereignis beim Landratsamt erfolgen, ausreichend ist eine E-Mail an erlaubniswesen@lrandh.thueringen.de, möglich ist auch der Postweg an Landratsamt Nordhausen, Fachgebiet Ordnung, Behringstraße 3 in Nordhausen. Außerdem ermöglicht das Land auch größere öffentliche Veranstaltungen, zum Beispiel Schützenfeste oder Kirmes. Diese benötigen jedoch eine Erlaubnis. Grundsätzlich ist die Erlaubnis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zu beantragen – mit Informationen u.a. zum Infektionsschutzkonzept, zur Organisation, Ablauf, Dauer, Anzahl der erwarteten Teilnehmer sowie deren Herkunft per E-Mail an erlaubniswesen@lrandh.thueringen.de oder an die genannte Postadresse. Auch organisierte Sportveranstaltungen mit Zuschauern sind erlaubnispflichtig. Um eine möglichst einheitliche Verfahrensweise auch für Dauergenehmigungen für Vereine abzustimmen, gab es heute dazu eine Beratung der Erlaubnisbehörde mit dem Kreissportbund im Landratsamt, der nun die Sportvereine entsprechend informieren wird. Die Landkreisverwaltung hat keine zusätzliche Allgemeinverfügung mehr erlassen. Es gelten nur die landesweiten Vorgaben des zuständigen Gesundheits- und Kultusministeriums. Weitere Informationen unter https://www.landratsamt-nordhausen.de/informationen-coronavirus.html

Mitgeteilt vom Landratsamt Nordhausen am 01. Sept. 2020

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen