Private Feiern müssen weiter angezeigt werden
Bei der neuen Corona-Infektion,
die am Wochenende im Landkreis Nordhausen registriert wurde, handelt es sich
nicht um einen Reiserückkehrer. Damit sind in den letzten Wochen insgesamt acht
neue Fälle festgestellt worden, etwa die Hälfte betrifft direkt Reiserückkehrer.
Zurzeit sind davon noch fünf Personen aktuell infiziert. Landrat Matthias
Jendricke sagte dazu gestern im Kreisausschuss, dass er die Zahlen nicht für
bedenklich hält, insofern hat die Schule nach den Sommerferien unter guten
Vorzeichen begonnen. Auch private Feiern könnten angesichts der Infektionslage
stattfinden. In diesem Zusammenhang verweist er auf die neue Corona-Verordnung
des Landes, die erweiterte Regelungen für private Feiern trifft. So hat das Land
Thüringen nun festgelegt, dass private oder familiäre Feiern mit mehr als 50
Personen in geschlossenen Räumen bzw. über 100 Personen unter freiem Himmel
vorher angezeigt werden müssen. Zudem müssen geeignete
Infektionsschutzvorkehrungen und Maßnahmen zur Kontaktnachverfolgung getroffen
werden. Die Anzeige muss mindestens zwei Werktage vor dem geplanten Ereignis
beim Landratsamt erfolgen, ausreichend ist eine E-Mail an
erlaubniswesen@lrandh.thueringen.de, möglich ist auch der Postweg an Landratsamt
Nordhausen, Fachgebiet Ordnung, Behringstraße 3 in Nordhausen. Außerdem
ermöglicht das Land auch größere öffentliche Veranstaltungen, zum Beispiel
Schützenfeste oder Kirmes. Diese benötigen jedoch eine Erlaubnis. Grundsätzlich
ist die Erlaubnis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn zu beantragen –
mit Informationen u.a. zum Infektionsschutzkonzept, zur Organisation, Ablauf,
Dauer, Anzahl der erwarteten Teilnehmer sowie deren Herkunft per E-Mail an
erlaubniswesen@lrandh.thueringen.de oder an die genannte Postadresse. Auch
organisierte Sportveranstaltungen mit Zuschauern sind erlaubnispflichtig. Um
eine möglichst einheitliche Verfahrensweise auch für Dauergenehmigungen für
Vereine abzustimmen, gab es heute dazu eine Beratung der Erlaubnisbehörde mit
dem Kreissportbund im Landratsamt, der nun die Sportvereine entsprechend
informieren wird. Die Landkreisverwaltung hat keine zusätzliche
Allgemeinverfügung mehr erlassen. Es gelten nur die landesweiten Vorgaben des
zuständigen Gesundheits- und Kultusministeriums. Weitere Informationen unter
https://www.landratsamt-nordhausen.de/informationen-coronavirus.html
Mitgeteilt vom Landratsamt Nordhausen am 01. Sept. 2020
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