Stasi-Überprüfung soll Passus im Abgeordnetengesetz werden
Herrgott: „Anhörung hat unsere Positionen bestätigt“
Erfurt – „Die Anhörung für die Neufassung des
Abgeordnetengesetzes hat unsere Positionen bestätigt.“ Das hat der
Beauftragte der CDU-Landtagsfraktion für die Opfer des Stalinismus und
der SED-Diktatur, Christian Herrgott, nach der heutigen
Anhörung im Landtag erklärt. So habe der Ansatz der Christdemokraten,
die Abgeordnetenüberprüfung zu einem fest verankerten Passus im
Abgeordnetengesetz des Freistaats zu machen, bei den Anzuhörenden,
darunter mehrere Opferverbände, eine breite Mehrheit gefunden.
„Ebenso wichtig ist die Unterstützung in der Frage, dass sich
Parlamentarier in jeder Legislatur neu einer solchen Überprüfung stellen
müssen“, so Herrgott weiter. „Es hat sich gezeigt, dass selbst nach
Jahrzehnten immer wieder neue Hinweise in den Aktenbeständen
der Stasiunterlagenbehörde gefunden werden, über die sich eine
Tätigkeit für das MfS nachweisen lässt.“
Wichtig sei es zudem, das begangene Unrecht auch klar zu benennen. Vorgeschlagen wird von der CDU-Fraktion die Formulierung, dass enttarnte Abgeordnete „das Ansehen des Parlaments beschädigen“. Dieses solle auch für höherrangige SED-Funktionäre gelten, die aufgrund ihrer Amtsstellung weisungsbefugt gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit waren. „Auch hierin haben uns die Opferverbände bestärkt“, erklärte Herrgott. Er erwarte, dass Rot-Rot-Grün die Ergebnisse der Anhörung im weiteren Gesetzgebungsverfahren angemessen berücksichtigt.
Stellv. Pressesprecher
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