Mittwoch, 9. September 2020

Informationsportal zur öffentlichen Diskussion

Rückübertragung des „städtischen ÖPNV-Teils“ an den Landkreis Nordhausen

 Nordhausen (psv) Die Stadt Nordhauen diskutiert derzeit erneut im Stadtrat die Rückübertragung des städtischen ÖPNV-Teils, das heißt Straßenbahn und Stadtbus, wie bereits in den Jahren 2012/13 und 2015.

Ziel der Diskussion und Abstimmung im Stadtrat der Stadt Nordhausen ist es, eine verbindliche Richtungsentscheidung für die anstehenden Haushaltsdiskussionen der kommenden Jahre einzuholen. Denn voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2022 steht ein Paradigmenwechsel für die Stadt Nordhausen an. Dann ist die teilweise, vertraglich notwendige Finanzierung des städtischen ÖPNV-Teils durch den Haushalt der Stadt Nordhausen direkt notwendig.

Auf der Homepage der Stadt wurde aus diesem Grund ein Informationsportal angelegt, das auf die Fragen rund um die Rückübertragung eingeht. Die Bürgerinnen und Bürger sind darüber hinaus aufgerufen, ihre Fragen an die Stadtverwaltung zu stellen. Hier ein Ausschnitt aus den Fragestellungen und Antworten:

 Welche beiden realistische Varianten gibt es?

1)      Mit der Rückgabe an den gesetzlich bestimmten Aufgabenträger - den Landkreis - eine faire Verteilung der Kosten des ÖPNV im gesamten Landkreis zu erzielen - so wie thüringenweit üblich.

Denn der Landkreis kann den Status-Quo des Angebots im ÖPNV durch Schlüssel- bzw. Bedarfszuweisungen sowie die Kreisumlage für die Pflichtaufgabe geltend machen. Ferner entscheidet allein der Kreistag über das zukünftige ÖPNV-Angebot im Gesamtkontext des Kreises. Mehrere Nordhäuserinnen und Nordhäuser sind im Kreistag aktuell vertreten.

 

2)      Weiterhin freiwillig als kreisangehörige Kommune den städtischen ÖPNV-Teil zu schultern und gleichzeitig den ÖPNV im Landkreis zu ca. 54% mitzuzahlen und daraus folgend tatsächliche Pflichtaufgaben, z. B. die Sanierung von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, Sportstätten, Straßen und Brücken, im städtischen Haushalt hintenanzustellen. Über das zukünftige ÖPNV-Angebot beschließt weiterhin der Stadtrat unter Abwägung des gewünschten Erfüllungsgrads der genannten städtischen Pflichtaufgaben.

 

Verhält sich die Stadt Nordhauen unsolidarisch?

Es gibt per Definition und Gesetz im Landkreis Nordhausen keinen Unterschied zwischen Stadt und Landkreiskommunen, denn die Stadt Nordhausen ist kreisangehörig, wie alle anderen Gemeinden auch. Was es geben sollte, wäre eine Gleichbehandlung der kreisangehörigen Kommunen. Die Stadt Nordhauen verhält sich auch nicht unsolidarisch, sondern ist seit Jahrzehnten die Zahlmeisterin des ÖPNV im Landkreis Nordhausen. Neben den 100 % Kosten für den städtischen ÖPNV werden mehr als 50 % des Regionalverkehrs über die jährlich steigende Kreisumlage der Stadt Nordhausen bezahlt. Kurz gesagt: Die Nordhäuserinnen und Nordhäuser finanzieren höchst solidarisch und seit Jahrzehnten die Hälfte des Busverkehrs in den anderen Kommunen des Landkreises. Pflichtaufgaben im Stadtgebiet wurden im gleichen Maße weniger erledigt, was einen Großteil des aktuellen Investitionsstaus ausmacht.

 Führen Landkreis und Stadt zum ersten Mal die Diskussion um eine Rückübertragung?

Nein, wie bereits in den Jahren 2012/13 und 2015 wird in 2020 die Diskussion um die Rückübertragung erneut im Stadtrat angestoßen. In 2012 wurde die ähnlich gelagerte Diskussion aus Stadtsicht durch den damaligen Bürgermeister Mathias Jendricke initiiert und geführt. Damals wurden die vom Landkreis für den städtischen ÖPNV zu zahlenden Kosten seitens des Bürgermeisters mit rund einer Million Euro per anno beziffert.

 Stellt sich das Land Thüringen gegen eine Rückübertragung?

Zu keinem Zeitpunkt, weder 2012/13, 2015 noch heute, stellt sich das Land gegen die Rückübertragung, bzw. Anpassung an die Gesetzesnorm. Das Land Thüringen greift für den Nordhäuser Sonderweg nicht in die Tasche, da es sich bei dem städtischen ÖPNV um eine freiwillige Aufgabe der Stadt handelt. Oberbürgermeister Kai Buchmann hat gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates ein Schreiben an die Landesregierung zur finanziellen Entlastung gerichtet. Die Antwort bestätigt die Haltung des Landes aus den Vorjahren (Schreiben + Antwort sind Anlagen der Beschlussvorlage).

 


Welche Rolle spielt die 70%-Beteiligung der Stadt an der VBN nach Rückübertragung des ÖPNV?

Ob und inwieweit der Landkreis Nordhausen nach Zusammenführung beider ÖPNV-Teile die Notwendigkeit sieht, Beteiligungsverhältnisse an der VBN zu ändern, ist eine Entscheidung des Kreistages. Eine einvernehmliche Regelung kann nicht im Vorhinein vor der Stadtratsentscheidung vereinbart werden, sondern erst, wenn der Stadtrat diese Richtungsentscheidung beschließt.

Übrigens: Das Gleisnetz stellt ein Sondervermögen der VBN dar und nicht der Stadt (zuletzt investierte die VBN 2019 in die Gleiserneuerung in der Rautenstraße). Die Stadt Nordhausen wäre nach der Rückübertragung des städtischen ÖPNV-Teils, so wie bisher auch die anderen Landkreiskommunen, für den für die Haltestellen als Straßenbaulastträger zuständig. Dieser Aufgabe stellt sich die Stadt. So wurden erst vergangene Woche die Aufträge für Umbaumaßnahmen hin zu barrierefreie Haltestellen in der Hohensteiner Straße und Clara-Zetkin-Straße im Wert von 511.600 Euro ausgelöst.

Foto:

Straßenbahn Nordhausen

©Stadtverwaltung Nordhausen

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