Informationsportal zur öffentlichen Diskussion
Rückübertragung des „städtischen ÖPNV-Teils“ an den Landkreis Nordhausen |
Ziel der Diskussion und Abstimmung im Stadtrat der
Stadt Nordhausen ist es, eine verbindliche Richtungsentscheidung für die
anstehenden Haushaltsdiskussionen der kommenden Jahre einzuholen. Denn
voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2022
steht ein Paradigmenwechsel für die Stadt Nordhausen an. Dann ist die
teilweise, vertraglich notwendige Finanzierung des städtischen
ÖPNV-Teils durch den Haushalt der Stadt Nordhausen direkt notwendig.
Auf der
Homepage der Stadt wurde aus diesem Grund ein Informationsportal
angelegt, das auf die Fragen rund um die Rückübertragung eingeht. Die
Bürgerinnen und Bürger sind darüber hinaus aufgerufen, ihre Fragen an
die Stadtverwaltung zu stellen. Hier ein Ausschnitt
aus den Fragestellungen und Antworten:
1)
Mit der Rückgabe an den gesetzlich bestimmten
Aufgabenträger - den Landkreis - eine faire Verteilung der Kosten des
ÖPNV im gesamten Landkreis zu erzielen - so wie thüringenweit üblich.
Denn der Landkreis kann
den Status-Quo des Angebots im ÖPNV durch Schlüssel- bzw.
Bedarfszuweisungen sowie die Kreisumlage für die Pflichtaufgabe geltend
machen. Ferner entscheidet allein der Kreistag über das
zukünftige ÖPNV-Angebot im Gesamtkontext des Kreises. Mehrere
Nordhäuserinnen und Nordhäuser sind im Kreistag aktuell vertreten.
2)
Weiterhin freiwillig als kreisangehörige Kommune den
städtischen ÖPNV-Teil zu schultern und gleichzeitig den ÖPNV im
Landkreis zu ca. 54% mitzuzahlen und daraus folgend tatsächliche
Pflichtaufgaben, z. B. die Sanierung von Schulen, Kindergärten,
Spielplätzen, Sportstätten, Straßen und Brücken, im städtischen
Haushalt hintenanzustellen. Über das zukünftige ÖPNV-Angebot beschließt
weiterhin der Stadtrat unter Abwägung des gewünschten Erfüllungsgrads
der genannten städtischen Pflichtaufgaben.
Verhält sich die Stadt Nordhauen unsolidarisch?
Es gibt per Definition und Gesetz im Landkreis
Nordhausen keinen Unterschied zwischen Stadt und Landkreiskommunen, denn
die Stadt Nordhausen ist kreisangehörig, wie alle anderen Gemeinden
auch. Was es geben sollte, wäre eine Gleichbehandlung
der kreisangehörigen Kommunen. Die Stadt Nordhauen verhält sich auch
nicht unsolidarisch, sondern ist seit Jahrzehnten die Zahlmeisterin des
ÖPNV im Landkreis Nordhausen. Neben den 100 % Kosten für den städtischen
ÖPNV werden mehr als 50 % des Regionalverkehrs
über die jährlich steigende Kreisumlage der Stadt Nordhausen bezahlt.
Kurz gesagt:
Die Nordhäuserinnen und Nordhäuser finanzieren höchst solidarisch und
seit Jahrzehnten die Hälfte des Busverkehrs in den anderen Kommunen des
Landkreises.
Pflichtaufgaben im Stadtgebiet wurden im gleichen Maße weniger
erledigt, was einen Großteil des aktuellen Investitionsstaus ausmacht.
Nein, wie bereits in den Jahren 2012/13 und 2015
wird in 2020 die Diskussion um die Rückübertragung erneut im Stadtrat
angestoßen. In 2012 wurde die ähnlich gelagerte Diskussion aus
Stadtsicht durch den damaligen Bürgermeister Mathias Jendricke
initiiert und geführt. Damals wurden die vom Landkreis für den
städtischen ÖPNV zu zahlenden Kosten seitens des Bürgermeisters mit rund
einer Million Euro per anno beziffert.
Zu keinem Zeitpunkt, weder 2012/13, 2015 noch
heute, stellt sich das Land gegen die Rückübertragung, bzw. Anpassung an
die Gesetzesnorm. Das Land Thüringen greift für den Nordhäuser
Sonderweg nicht in die Tasche, da es sich bei dem städtischen
ÖPNV um eine freiwillige Aufgabe der Stadt handelt. Oberbürgermeister
Kai Buchmann hat gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates
ein Schreiben an die Landesregierung zur finanziellen Entlastung
gerichtet. Die Antwort bestätigt die Haltung des
Landes aus den Vorjahren (Schreiben + Antwort sind Anlagen der Beschlussvorlage).
Welche Rolle spielt die 70%-Beteiligung der Stadt an der VBN nach Rückübertragung des ÖPNV?
Ob und inwieweit der Landkreis Nordhausen nach
Zusammenführung beider ÖPNV-Teile die Notwendigkeit sieht,
Beteiligungsverhältnisse an der VBN zu ändern, ist eine Entscheidung des
Kreistages. Eine einvernehmliche Regelung kann nicht im Vorhinein
vor der Stadtratsentscheidung vereinbart werden, sondern erst, wenn der
Stadtrat diese Richtungsentscheidung beschließt.
Übrigens: Das Gleisnetz stellt ein Sondervermögen der VBN dar und nicht der Stadt (zuletzt investierte die VBN 2019 in die Gleiserneuerung in der Rautenstraße). Die Stadt Nordhausen wäre nach der Rückübertragung des städtischen ÖPNV-Teils, so wie bisher auch die anderen Landkreiskommunen, für den für die Haltestellen als Straßenbaulastträger zuständig. Dieser Aufgabe stellt sich die Stadt. So wurden erst vergangene Woche die Aufträge für Umbaumaßnahmen hin zu barrierefreie Haltestellen in der Hohensteiner Straße und Clara-Zetkin-Straße im Wert von 511.600 Euro ausgelöst.
Foto: |
Straßenbahn Nordhausen |
©Stadtverwaltung Nordhausen |
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