Freitag, 18. September 2020

Gesetzesentwurf vorgelegt: CDU-Fraktion will 1000-Meter-Mindestabstand zu Windrädern


Gottweiss: „Schutz der Anwohner vor Immissionen muss im Mittelpunkt stehen“

 Erfurt – Mit einem Gesetzesentwurf will die CDU-Landtagsfraktion die Thüringer Bauordnung so ändern, dass darin ein Mindestabstand von 1000 Metern von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festgeschrieben wird. Sie geht damit an das Maximum dessen, was der Bund seit kurzem im Rahmen der Länderöffnungsklausel ermöglicht. „Der Schutz der Anwohner vor Immissionen muss im Mittelpunkt stehen. Wir sind überzeugt: Im Vorrücken in den Nahbereich zur Wohnbebauung kann nicht die Zukunft der Windkraft liegen“, erklärte dazu der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Gottweiss.  

 Der Unionspolitiker warnte davor, die ohnehin schon bestehenden Akzeptanzprobleme dieser Energieform in weiten Teilen der betroffenen Bevölkerung durch eine Unterschreitung des 1000-Meter-Abstands noch zu verschärfen. „Darüber hinaus ist uns wichtig, dass die Möglichkeit der Regionalen Planungsgemeinschaften, individuell Mindestabstände auch von mehr als 1000 Metern festzulegen, ausdrücklich erhalten bleibt. Diese zusätzlichen Vorsorgeabstände können und sollen in den Regionalplänen auch weiterhin festgelegt werden“, machte Gottweiss deutlich.

 Felix Voigt

Pressesprecher

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