Gesetzesentwurf vorgelegt: CDU-Fraktion will 1000-Meter-Mindestabstand zu Windrädern
Gottweiss: „Schutz der Anwohner vor Immissionen muss im Mittelpunkt stehen“
Erfurt – Mit einem Gesetzesentwurf will die
CDU-Landtagsfraktion die Thüringer Bauordnung so ändern, dass darin ein
Mindestabstand von 1000 Metern von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
festgeschrieben wird. Sie geht damit an das Maximum
dessen, was der Bund seit kurzem im Rahmen der Länderöffnungsklausel
ermöglicht. „Der Schutz der Anwohner vor Immissionen muss im Mittelpunkt
stehen. Wir sind überzeugt: Im Vorrücken in den Nahbereich zur
Wohnbebauung kann nicht die Zukunft der Windkraft liegen“,
erklärte dazu der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas
Gottweiss.
Der Unionspolitiker warnte davor, die ohnehin
schon bestehenden Akzeptanzprobleme dieser Energieform in weiten Teilen
der betroffenen Bevölkerung durch eine Unterschreitung des
1000-Meter-Abstands noch zu verschärfen. „Darüber hinaus
ist uns wichtig, dass die Möglichkeit der Regionalen
Planungsgemeinschaften, individuell Mindestabstände auch von mehr als
1000 Metern festzulegen, ausdrücklich erhalten bleibt. Diese
zusätzlichen Vorsorgeabstände können und sollen in den Regionalplänen
auch
weiterhin festgelegt werden“, machte Gottweiss deutlich.
Felix Voigt
Pressesprecher
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