Nur zugelassenes Silvester-Feuerwerk kaufen und verwenden
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Nordhausen (psv) Zum Jahreswechsel ereignen sich
immer wieder zahlreiche Unfälle und Brände, die auf den unsachgemäßen
Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen zurückzuführen sind. Das
Nordhäuser Ordnungsamt und die Nordhäuser Feuerwehr
geben aus diesem Grund einige Hinweise zum sicheren Umgang und
Verhalten im Zusammenhang mit pyrotechnischen Erzeugnissen:
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Es dürfen nur pyrotechnische Erzeugnisse der
Kategorie I und II verwendet werden, welche in Deutschland offiziell
zugelassen sind. Solche pyrotechnischen Erzeugnisse sind mit einem
Prüfsiegel BAM-P der Bundesanstalt für Materialforschung
und -prüfung gekennzeichnet.
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Pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie I dürfen
nur von Personen ab dem 12. Lebensjahr verwendet werden. Der Kauf und
die Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen der Kategorie II ist nur
Personen ab dem 18. Lebensjahr vorbehalten.
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Pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorie II dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar verwendet werden.
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Es sollte beachtet werden, dass nach Alkoholgenuss
der sichere und verantwortungsvolle Umgang mit pyrotechnischen
Erzeugnissen eingeschränkt sein kann.
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In unmittelbarer Nähe von Kindern, Krankenhäusern,
Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern ist die Verwendung von
Pyrotechnik gesetzlich verboten.
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Generell dürfen Feuerwerkskörper nie gegen Personen oder Tiere gerichtet werden.
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Ebenfalls ist es zu unterlassen, Feuerwerkskörper in Richtung von Gebäuden abzuschießen.
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Auch dürfen keine Feuerwerkskörper gegen fahrende Fahrzeuge abgeschossen werden. Hier besteht erhöhte Unfallgefahr.
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Beim Abbrennen von Feuerwerk ist ausreichender Abstand zu parkenden Fahrzeugen zu halten.
Die Ordnungsbehörde und die Brandschutzbehörde der
Stadt Nordhausen bitten alle Bürger und Gäste oben genannten Regeln zu
beachten, so dass der Jahreswechsel gefahr- und schadensfrei verläuft.
Weitere Informationen zum Umgang mit Feuerwerken
erhalten Sie über das
Landesamt für Verbraucherschutz. Bei Bränden und anderen Notsituationen ist der Notruf 112 oder 110 zu verständigen.
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