Thüringer Kommunen an Rekordüberschüssen beteiligen und Investitionen ermöglichen
Erfurt – Mit einem gemeinsamen Gesetzesentwurf
wollen die Landtagsfraktionen von CDU und FDP die Thüringer Kommunen an
den Rekordüberschüssen der Landeskasse beteiligen. „Die Thüringer
Kommunen leiden noch immer unter den Kürzungen der
Schlüsselmasse im kommunalen Finanzausgleich in den Jahren 2015 bis
2019. Das wollen wir ändern“, begründete der CDU-Fraktionsvorsitzende
Mike Mohring die Gesetzesinitiative. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Thomas
L. Kemmerich erklärte, so mehr Investitionen
in den Kommunen ermöglichen zu wollen. „Wir stehen fest an der Seite
der Kommunen“, bekräftigte Kemmerich.
Zuvor hatten beide Fraktionen in ihren heutigen
Sitzungen jeweils einstimmig einen entsprechenden Gesetzesentwurf
beschlossen. Konkret vorgesehen ist, 168 Millionen aus der allgemeinen
Rücklage zu entnehmen. Die Mittel sollen kreisangehörigen
Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen als zusätzliche
Investitionspauschale für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellt werden.
„Wegen bürokratischer Hürden drohen für 2019 eingeplante Landesmittel in
signifikanter Höhe nicht abzufließen“, erklärte Kemmerich.
Den Kommunen fehlten in vielen Fällen die
Eigenmittel, um sowohl Landes- als auch Bundesmittel abzurufen, sagte
Mohring. „Gleichzeitig haben die Kommunen jedoch Investitionsbedarfe von
mindestens 125 Millionen Euro geltend gemacht. Dem
wollen wir Rechnung tragen“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende weiter.
Mit den geplanten Zuflüssen in die Vermögenshaushalte werde gleich zu
Beginn des Jahres die Planungssicherheit und Handlungsfähigkeit der
Kommunen gewährleistet und so dem Nachholbedarf bei
den Investitionen in die Infrastruktur Rechnung getragen.
Hintergrund:
Die in dem Gesetzesentwurf vorgesehene
Verteilung orientiert sich grundsätzlich an den Investitionsbedarfen der
kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen.
Herangezogen wird dabei das Verhältnis der gemeindlichen
und kreislichen Aufgaben im kommunalen Finanzausgleich, d.h. 40,7 zu
59,3 Prozent. Mit Blick auf die tatsächlichen Investitionen der
vergangenen Jahre werden Investitionsbedarfe der kreisangehörigen
Gemeinden und kreisfreien Städten im Vergleich zu den Landkreisen
in einem Verhältnis von 75 zu 25 Prozent bezogen auf die Forderung der
kommunalen Spitzenverbände vom 18. November 2019 anerkannt. Um diesen
Bedarfen insgesamt Rechnung zu tragen, wird der Gesamtbetrag der
Investitionspauschale auf rund 168 Millionen Euro
festgesetzt. Im Ergebnis erhalten die kreisangehörigen Gemeinden und
kreisfreien Städte die erforderlichen Mittel zur Deckung der von ihnen
identifizierten Investitionsbedarfe ebenso wie die Landkreise.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen