Mittwoch, 4. Dezember 2019

CDU und FDP schnüren gemeinsames 168-Millionen-Paket für Kommunen

Thüringer Kommunen an Rekordüberschüssen beteiligen und Investitionen ermöglichen

Erfurt – Mit einem gemeinsamen Gesetzesentwurf wollen die Landtagsfraktionen von CDU und FDP die Thüringer Kommunen an den Rekordüberschüssen der Landeskasse beteiligen. „Die Thüringer Kommunen leiden noch immer unter den Kürzungen der Schlüsselmasse im kommunalen Finanzausgleich in den Jahren 2015 bis 2019. Das wollen wir ändern“, begründete der CDU-Fraktionsvorsitzende Mike Mohring die Gesetzesinitiative. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Thomas L. Kemmerich erklärte, so mehr Investitionen in den Kommunen ermöglichen zu wollen. „Wir stehen fest an der Seite der Kommunen“, bekräftigte Kemmerich.
Zuvor hatten beide Fraktionen in ihren heutigen Sitzungen jeweils einstimmig einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Konkret vorgesehen ist, 168 Millionen aus der allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Die Mittel sollen kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen als zusätzliche Investitionspauschale für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellt werden. „Wegen bürokratischer Hürden drohen für 2019 eingeplante Landesmittel in signifikanter Höhe nicht abzufließen“, erklärte Kemmerich.
Den Kommunen fehlten in vielen Fällen die Eigenmittel, um sowohl Landes- als auch Bundesmittel abzurufen, sagte Mohring. „Gleichzeitig haben die Kommunen jedoch Investitionsbedarfe von mindestens 125 Millionen Euro geltend gemacht. Dem wollen wir Rechnung tragen“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende weiter. Mit den geplanten Zuflüssen in die Vermögenshaushalte werde gleich zu Beginn des Jahres die Planungssicherheit und Handlungsfähigkeit der Kommunen gewährleistet und so dem Nachholbedarf bei den Investitionen in die Infrastruktur Rechnung getragen.

Hintergrund:
Die in dem Gesetzesentwurf vorgesehene Verteilung orientiert sich grundsätzlich an den Investitionsbedarfen der kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städten und Landkreisen. Herangezogen wird dabei das Verhältnis der gemeindlichen und kreislichen Aufgaben im kommunalen Finanzausgleich, d.h. 40,7 zu 59,3 Prozent. Mit Blick auf die tatsächlichen Investitionen der vergangenen Jahre werden Investitionsbedarfe der kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städten im Vergleich zu den Landkreisen in einem Verhältnis von 75 zu 25 Prozent bezogen auf die Forderung der kommunalen Spitzenverbände vom 18. November 2019 anerkannt. Um diesen Bedarfen insgesamt Rechnung zu tragen, wird der Gesamtbetrag der Investitionspauschale auf rund 168 Millionen Euro festgesetzt. Im Ergebnis erhalten die kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte die erforderlichen Mittel zur Deckung der von ihnen identifizierten Investitionsbedarfe ebenso wie die Landkreise.
Felix Voigt

Stellv. Pressesprecher

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