Nach umfassenden Abstimmungen mit den
Kommunen hat das Veterinäramt des Landkreises eine Verordnung zum Schutz
freilebender Katzen verfasst, die in dieser Woche im Amtsblatt
veröffentlicht
wurde. In den festgelegten Schutzgebieten - die Kernstadt Nordhausen
sowie die Städte Bleicherode und Heringen - sollen Katzen, die einen
freien Auslauf haben, nun gekennzeichnet und registriert werden. Wenn
Katzen frei herumlaufen, müssen sie zudem kastriert
bzw. sterilisiert werden, um ungewollten Nachwuchs zu vermeiden.
Hintergrund dieser Festlegung ist die deutliche Zunahme von streunenden
Katzen bzw. Katzenjungen in bestimmten Bereichen des Landkreises, die
oft in einem schlechten Gesundheitszustand aufgefunden
werden. Halter von „Freigänger-Katzen“ haben bis zum 1. Februar 2020
Zeit, diese Vorgaben zu erfüllen, sofern dies nicht ohnehin schon
erfolgt ist. Sollten die Festlegungen nicht eingehalten werden, kann das
Veterinäramt entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Die Katzenschutz-Verordnung kann unter
https://www.landratsamt-nordhausen.de/satzungen.html nachgelesen werden.
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