Änderungsmeldungen bis 20. Dezember an Abfallbehörde
Ab 15. Januar werden rund 23.000 Gebührenbescheide für die
Abfallentsorgung im Landkreis Nordhausen an Grundstückseigentümer
und -verwaltungen verschickt. Die Bescheide enthalten die
Endabrechnung für erbrachte Leistungen bei der Entsorgung 2019 sowie
die Vorausberechnung für das kommende Jahr, auf Basis der geänderten
Abfallentsorgungsgebührensatzung, die der Kreistag des Landkreises
Nordhausen im November beschlossen hat. Die Satzungsänderung wurde
am 18. November im Amtsblatt Nr. 18/2019 des Landkreises Nordhausen
bekannt gemacht und gilt seit Oktober 2019. Die
Abfallentsorgungsgebührensatzung kann auch nachgelesen werden unter
www.landratsamt-nordhausen.de/satzungen.html.
Damit die Abfallentsorgungsgebühren korrekt berechnet werden
können, sollten Grundstücksbesitzer alle Veränderungen in ihrem
Haushalt rechtzeitig bis zum 20. Dezember dem Fachgebiet
Abfallwirtschaft und Deponie im Landratsamt melden. Zu den relevanten
Änderungen gehören die Neuanmeldung oder Abmeldung eines
Grundstücks von der Abfallentsorgung, der Wechsel des
Gebührenpflichtigen, also des Grundstückseigentümers oder
-verwalters, die Veränderung der Anzahl oder der Größe der
Abfallbehälter bzw. der Personenzahl im Haushalt, wenn
beispielsweise ein Kind geboren wird oder jemand auszieht. Möglich
ist das auch über das Online-Änderungsformular unter
www.abfall-nordhausen.de,
ebenso wie an die E-Mail Adresse
abfallgebuehren@lrandh.thueringen.de,
per Fax an 03631 911-339 oder auf dem Postweg an Landratsamt
Nordhausen, FG Abfallwirtschaft und Deponie, Behringstraße 3, 99734
Nordhausen.
Wer dazu Fragen hat, kann sich auch persönlich im
BürgerServiceZentrum (BSZ) beraten lassen, montags und freitags von
8:30 bis 12:00 Uhr, dienstags von 8:30 bis 16:00 Uhr und donnerstags
von 8:30 bis 18:00 Uhr und am Samstag,14. Dezember, von 8:30 bis
12:00 Uhr. Hier können auch Änderungen zum Grundstück mitgeteilt
werden. Die Mitarbeiter des BSZ helfen auch gern bei Fragen zu den
Gebühren weiter.
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