Nordhausen (psv) Das Nordhäuser Amtsblatt
„Ratskurier“ ist eine Informationsquelle für Entscheidungen,
Beschlussfassungen, Ausschreibungen und Entwicklungen in der Stadt
Nordhausen. Bisher wurde das Amtsblatt der Stadt Nordhausen über die
kostenfreie Wochenzeitschrift „Wochenchronik“ an alle Haushalte der
Stadt und seiner Ortsteile verteilt. Ab dem kommenden Jahr 2020 wird das
Verteilen via Zeitung eingestellt und künftig öffentliche und
ortsübliche Bekanntmachungen in einer elektronischen
Ausgabe des Amtsblattes auf der Homepage der Stadt Nordhausen
veröffentlicht.
„Unabhängig davon, in welcher Form der Ratskurier
veröffentlicht wird, er muss gemäß § 21 Thüringer Kommunalordnung
(ThürKO) in Verbindung mit der Thüringer Bekanntmachungsverordnung
(ThürBekVO) sowie § 16 Hauptsatzung der Stadt Nordhausen
veröffentlich werden. Wir orientieren uns bei der Umstellung des
Ratskuriers künftig am Landkreis Nordhausen, der sein Amtsblatt seit
Jahren digital vertreibt“, so Lutz Fischer, Pressesprecher der Stadt
Nordhausen.
Ebenso hat der Bundesgerichtshof den kommunalen
Amtsblättern einen engeren Rahmen für nichtamtliche Meldungen
vorgegeben. Aus diesem Grund reduziert sich das Amtsblatt der Stadt
Nordhauen zukünftig nur noch auf den bisherigen amtlichen
Teil, also Satzungen, Beschlüsse, etc., des Ratskuriers.
Wie wurde bisher der Ratskurier veröffentlicht?
Bisher wird der Ratskurier in Druckfassung an die
Haushalte der Stadt mittels der kostenfreien Zeitung „Wochenchronik“
verteilt. Dafür fallen Kosten für Satz, Druck sowie für die Verteilung
an. Im Durchschnitt (Zeitraum 2009-2018) betrugen
diese Kosten 23.112 Euro jährlich. Neben dem amtlichen Teil, also
Satzungen, Beschlüsse, etc., enthält der Ratskurier bisher
nichtamtliche/redaktionelle Beiträge aus dem Stadtleben sowie Anzeigen.
Der nichtamtliche Teil dient dem „Auffüllen“ des Ratskuriers,
wenn die vertraglich vorgegebenen Seitenzahlen von zwei, vier, acht
oder zwölf Seiten nicht erreicht werden können. Der Ratskurier wird nach
Bedarf veröffentlicht. Dem Veröffentlichungsdatum muss vorab eine
zweiwöchige Abstimmung mit dem Verlag vorausgehen.
Die werbefinanzierte „Wochenchronik“ erscheint immer mittwochs. Die
Ausgaben des Ratskuriers standen bereits bisher zum digitalen Abruf auf
der Homepage der Stadt zur Verfügung.
Was ändert sich ab 2020?
Der Ratskurier als Amtsblatt der Stadt Nordhausen
bleibt weiterhin als das gesetzlich vorgegebene Medium zur
Veröffentlichung für vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen
erhalten. Sonstige ortsübliche Bekanntmachungen, z.B. Veröffentlichung
von Tagesordnungen des Stadtrates und der Ausschüsse, etc. erfolgen
weiter gemäß Hauptsatzung in der Regionalausgabe der „Thüringer
Allgemeine“.
Der Ratskurier wird wie bisher auf der städtischen
Homepage als PDF-Datei eingestellt und ggf. an Abonnenten postalisch
versendet. Daneben werden ausreichend Kopien als Druckexemplar in den
Einrichtungen der Stadt, zum Beispiel Stadtinformation,
Bürgerservice, Museen ausgelegt. Das Veröffentlichungsformat wird auf
A4 umgestellt. Zu der Herausgabe jedes Amtsblatts wird eine
Hinweisbekanntmachung (wie bei Stadtratssitzungen/Ausschüssen) in der
Regionalausgabe der „Thüringer Allgemeine“ veröffentlicht.
Welche Vorteile bietet die Neuerung?
Satzungen können somit nach Beschlussfassung im
Stadtrat umgehend veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.
Bislang ist dafür der Druck eines Amtsblattes notwendig gewesen. Das
kostete im Jahr durchschnittlich 23.112 Euro pro Ausgabe.
Kurzfristige Ergänzungen von Beschlüssen, Ausschreibungen, etc. waren
wegen der Drucklegungsfristen von mindestens 14 Tagen nicht möglich.
Darüber hinaus kann der Ratskurier nun unabhängig von vorgegebenen
Seitenzahlen erstellt werden.
Die Digitalisierung spart daneben der
Stadtverwaltung künftig Papier, Druckkosten und Abstimmungen mit dem
Verlag. Ganz nebenbei treibt das Rathaus damit die Digitalisierung der
Verwaltung voran.
Wie erhalte ich künftig meinen Ratskurier?
Sie erhalten zukünftig des Amtsblatt der Stadt Nordhausen über die Homepage/Internetseite der Stadt
www.nordhausen.de. Des Weiteren können Sie den Ratskurier auch als Druckexemplar in den Einrichtungen der Stadt erhalten:
-
Stadtinformation,
-
Bürgerservice,
-
Stadtbibliothek,
-
Museum Tabakspeicher,
-
Museum Flohburg,
-
Kunsthaus Meyenburg,
Widerspricht dieses neue Verfahren nicht dem Transparenzansatz und der Bürgernähe?
Nein. Denn bereits jetzt erhalten Wohnungen, die
für sich auf werberelevante Medien verzichten (Aufkleber auf
Briefkasten) in der Regel kein Amtsblatt als Beilage der kostenfreien
„Wochenchronik“. Ferner verfügt die Stadt über eine breit
aufgestellte Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die tagesaktuell über
die Entscheidungen, Beschlüsse, Neuigkeiten und relevanten Informationen
der Stadtverwaltung an die Medien verbreitet. Die vom Bürger gewollte
Transparenz kann so mittels einer ausführlichen
Beleuchtung von Hintergründen, Entscheidungen, Meilensteinen oder
Gründen befriedigt werden. Der jährlich zehn- bis fünfzehnmalig
erscheinende Ratskurier stößt beim Thema Aktualität bereits jetzt an
seine Grenzen, wenn bereits mehr als zwei Wochen alte Themen
dargestellt werden.
Mit dem Amtsblatt als reinem Printmedium werden für
die Bürgerinnen und Bürger auch hohe Hürden aufgebaut, um an elementare
Informationen über in der Stadt laufende Aktivitäten zu gelangen.
Online-Informationen lassen sich über URL-Links
oder in den sozialen Medien leichter verteilen, teilen und diskutieren.
Mit einem reinen Printmedium bleibt die Information hingegen ein
Privileg für einige wenige.
Mit dem erneuerten Internetauftritt der Stadt unter
www.nordhausen.de verfügen die Bürgerinnen und Bürger über ein gut
und breit aufgestelltes und ständig aktualisiertes Informationsmedium,
das Pressemitteilungen, Veranstaltungen, Bürgerservice, Informationen zu
Baumaßnahmen, Kultur, Tourismus, Vereinsleben,
etc. bietet.
Alle Informationen sind auch noch einmal unter
www.nordhausen.de zusammengefasst.
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