Mittwoch, 18. Dezember 2019

Links wirkt: KdU-Richtlinie wird angepasst!

Auf seiner gestrigen Sitzung beschloss der Kreistag eine Anpassung der Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft (KdU). „Es hat lange gedauert, aber unser Antrag aus dem Jahr 2017 trägt nun endlich Früchte. Wir haben vor zwei Jahren schon gesagt, dass die KdU-Richtlinie dringend einer Änderung bedürfe“, freut sich Heike Umbach, Fraktionsvorsitzende DIE LINKE.im Kreistag Nordhausen, in einer aktuellen Pressemitteilung. „Die Netto-Kaltmiete wurde teilweise um bis zu 25 Prozent angehoben, das bestätigt nicht nur unseren Verdacht der dringenden Handlungsnotwendigkeit, sondern bedeutet nun natürlich auch eine deutliche Verbesserung, wenn man deswegen eben nicht mehr vom eigenen Regelsatz noch die Miete bezuschussen muss“, so Umbach weiter.
„Die Richtlinie wurde zuletzt 2011 angefasst, da ist es kein Wunder, dass eine Anpassung notwendig war. Das wurde uns auch so in den Gesprächen mit den Bürger*innen des Landkreises immer wieder bestätigt. Auch sehr gut ist, dass man die Richtlinie künftig alle zwei Jahre überprüfen möchte, damit sind regelmäßige und zeitnahe Anpassungen möglich“, pflichtet Franca Bergmann, sozialpolitische Sprecherin des Linken Kreisverbandes, Umbach bei.

Von der Anpassung der Kosten der Unterkunft profitieren Personen, die nach SGB II, SGB XII und AsylbLG Unterstützung erhalten. Die Ansprüche auf die Nettokaltmiete werden ab dem 01. Januar 2020, je nach Berechnungsgrundlage, um bis zu 25 Prozent angehoben. 


Tim Rosenstock 
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
DIE LINKE.im Kreistag Nordhausen 

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