Auf seiner gestrigen Sitzung beschloss der Kreistag eine Anpassung der
Richtlinie zu den Kosten der Unterkunft (KdU). „Es hat lange gedauert,
aber unser Antrag aus dem Jahr 2017 trägt nun endlich Früchte. Wir haben
vor zwei Jahren schon gesagt, dass die KdU-Richtlinie dringend einer
Änderung bedürfe“, freut sich Heike Umbach, Fraktionsvorsitzende DIE
LINKE.im Kreistag Nordhausen, in einer aktuellen Pressemitteilung. „Die
Netto-Kaltmiete wurde teilweise um bis zu 25 Prozent angehoben, das
bestätigt nicht nur unseren Verdacht der dringenden
Handlungsnotwendigkeit, sondern bedeutet nun natürlich auch eine
deutliche Verbesserung, wenn man deswegen eben nicht mehr vom eigenen
Regelsatz noch die Miete bezuschussen muss“, so Umbach weiter.
„Die Richtlinie wurde zuletzt 2011 angefasst, da ist es kein Wunder,
dass eine Anpassung notwendig war. Das wurde uns auch so in den
Gesprächen mit den Bürger*innen des Landkreises immer wieder bestätigt.
Auch sehr gut ist, dass man die Richtlinie künftig alle zwei Jahre
überprüfen möchte, damit sind regelmäßige und zeitnahe Anpassungen
möglich“, pflichtet Franca Bergmann, sozialpolitische Sprecherin des
Linken Kreisverbandes, Umbach bei.
Von der Anpassung der Kosten der Unterkunft profitieren Personen, die
nach SGB II, SGB XII und AsylbLG Unterstützung erhalten. Die Ansprüche
auf die Nettokaltmiete werden ab dem 01. Januar 2020, je nach
Berechnungsgrundlage, um bis zu 25 Prozent angehoben.
Tim Rosenstock
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
DIE LINKE.im Kreistag Nordhausen
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