Erste Hilfe, Fahrsicherheitstraining,
Bewegungslehre oder Suchtprävention: Diese und weitere Themen stehen
gerade auf dem „Stundenplan“ einer Weiterbildung, an der Beschäftigte
aus Sportvereinen im Kreissportbund und Berufsbildungszentrum
Nordhausen (BBZ) teilnehmen. In 200 Stunden erfahren die insgesamt rund
40 Mitarbeiter, die in erster Linie über das Teilhabechancengesetz
gefördert werden, wichtige Kenntnisse für ihren Einsatz
in den verschiedenen Sportvereinen im ganzen Landkreis Nordhausen. So
absolvieren die Teilnehmer in der umfangreichen Weiterbildung einen
Übungsleiter-C-Lehrgang, werden zu Ersthelfern und Brandschutzhelfern
ausgebildet und machen ein Fahrsicherheitstraining.
„Was wir hier gemeinsam organisieren, ist etwas Besonderes - dies
betrifft sowohl die Beteiligung des Vereinssports am
Teilhabechancengesetz als auch die fundierte Qualifikation der
Teilnehmer“, unterstreicht Andreas Meyer, Vereinsberater im
Kreissportbund.
Auch BBZ-Geschäftsführer Olaf Salomon betont die gute Zusammenarbeit
beider Partner.
Die 33 Beschäftigten, die im Rahmen des
Teilhabechancengesetzes gefördert werden, sind in insgesamt 29
Sportvereinen in elf Städten und Gemeinden im Einsatz. Zusätzlich werden
zurzeit
sechs Mitarbeiter von Sportvereinen über die GfAW gefördert, auch sie
nehmen an den Lehrgängen im Kreissportbund und BBZ teil. „Sie erfahren
hier wertvolle Kenntnisse und Fertigkeiten, die ihnen im weiteren
Berufsleben hilfreich sind und ihre Qualifikation
bereichern“, sagt Karin Schierwater, Bereichsleiterin Markt und
Integration im Jobcenter Nordhausen. Seit dem Start des
Teilhabechancengesetzes zum Beginn des Jahres hat das hiesige Jobcenter
insgesamt 112 Arbeitssuchende über dieses neue Förderinstrument
vermittelt. Mit dem Teilhabechancengesetz kann das Jobcenter gezielt
Menschen unterstützen, die seit zwei Jahren und länger auf Arbeitssuche
sind. Gezahlt werden Lohnkostenzuschüsse von 50 bis zu 100 Prozent für
zwei bis zu fünf Jahre. Zudem kann das Jobcenter
Weiterbildungen wie hier im BBZ und Kreissportbund fördern.
Der Bereich des Sports bildet im
Teilhabechancengesetz einen besonderen Schwerpunkt. Landrat Matthias
Jendricke hatte bereits im Februar dem Kreisausschuss vorgeschlagen,
dass
der Landkreis Nordhausen ein Drittel der erforderlichen Eigenanteile
der Lohnkosten übernimmt, wenn sich auch die jeweilige Kommune und der
Verein entsprechend beteiligen. „Die Integration der Beschäftigten in
die Sportvereine läuft in meinen Augen beispielhaft,
das Engagement des Kreissportbundes ist hier außergewöhnlich, auch im
Vergleich zu anderen Landkreisen. Deshalb beteiligt sich der Landkreis
als örtlicher Sozialhilfeträger auch an der Finanzierung der
Eigenanteile der Lohnkosten“, so Matthias Jendricke,
der auch die kontinuierliche Kooperation des Jobcenters und des
Kreissportbundes hervorhebt, auch schon in früheren
Beschäftigungsprogrammen. Langzeitarbeitslose erhielten eine neue
Perspektive und positive Erfahrungen in den Sportvereinen und die
Vereine
eine wertvolle Unterstützung bei den vielen anfallenden Aufgaben – von
der Platzpflege über die tägliche Vereinsarbeit bis hin zur Organisation
von Wettkämpfen und Veranstaltungen.
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