NGG warnt Gastronomen im Kreis Nordhausen vor Trinkgeld-Trickserei
Das
Trinkgeld gehört Kellnern und Köchen – nicht aber dem Chef: Was mit den
„Extra-Euro“ passiert, mit denen sich Gäste für leckeres Essen oder
guten Service bedanken, darüber entscheiden die Beschäftigten selbst.
Trotzdem geht ein Teil der 900 Menschen, die im Landkreis Nordhausen im
Gastgewerbe arbeiten, hierbei leer aus. Darauf hat die Gewerkschaft
Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit Blick auf die Hochsaison in der
Branche zum Jahresende hingewiesen. „Gerade in kleinen Betrieben kommt
es immer wieder vor, dass der Chef die Trinkgeld-Kasse selbst verwaltet
oder einen Teil vom sogenannten Tip sogar vom Personal zurückfordert“,
berichtet Jens Löbel.
Der
Geschäftsführer der NGG Thüringen stellt klar: „Das Trinkgeld ist ein
steuerfreies Geschenk, mit dem der Gast einfach Danke sagt. Von der
Bedienung über Küche bis zur Rezeption und Zimmerreinigung – die
Mitarbeiter regeln selbst, wie sie die Extra-Einnahmen aufteilen.“ Weil
alle Beschäftigten ihren Anteil am Gasterlebnis haben, sollten auch alle
bedacht werden. Allerdings arbeiteten in der Branche viele Menschen nur
befristet oder mit einem Minijob – und trauten sich aus Angst um ihren
Arbeitsplatz nicht, gegen Trinkgeld-Tricksereien durch den Chef
vorzugehen. Betroffene sollten sich daher an die Gewerkschaft wenden,
rät Löbel.
Anders
als etwa in Italien oder in den USA gehe es beim Trinkgeld nicht darum,
den fehlenden Lohn aufzubessern. Der Obolus komme „on top“ zum
Einkommen dazu, kann für Köche, Kellner & Co. aber „nie einen
anständigen Stundenlohn ersetzen“, so die NGG. Wie viel Trinkgeld
angemessen ist, sollten Gäste je nach Situation entscheiden. „Wer
mit der Küche und dem Service zufrieden ist, darf sich mit einem
Trinkgeld gerne bedanken. Mit 10 Prozent macht man nichts falsch“, so
Löbel.
Jens LöbelGeschäftsführer der
NGG-Region Thüringen
NGG-Region Thüringen
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