Mittwoch, 18. Dezember 2019

„Gastro-Obolus“ steht Beschäftigten zu | 900 Mitarbeiter im Kreis

NGG warnt Gastronomen im Kreis Nordhausen vor Trinkgeld-Trickserei


Das Trinkgeld gehört Kellnern und Köchen – nicht aber dem Chef: Was mit den „Extra-Euro“ passiert, mit denen sich Gäste für leckeres Essen oder guten Service bedanken, darüber entscheiden die Beschäftigten selbst. Trotzdem geht ein Teil der 900 Menschen, die im Landkreis Nordhausen im Gastgewerbe arbeiten, hierbei leer aus. Darauf hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit Blick auf die Hochsaison in der Branche zum Jahresende hingewiesen. „Gerade in kleinen Betrieben kommt es immer wieder vor, dass der Chef die Trinkgeld-Kasse selbst verwaltet oder einen Teil vom sogenannten Tip sogar vom Personal zurückfordert“, berichtet Jens Löbel.

Der Geschäftsführer der NGG Thüringen stellt klar: „Das Trinkgeld ist ein steuerfreies Geschenk, mit dem der Gast einfach Danke sagt. Von der Bedienung über Küche bis zur Rezeption und Zimmerreinigung – die Mitarbeiter regeln selbst, wie sie die Extra-Einnahmen aufteilen.“ Weil alle Beschäftigten ihren Anteil am Gasterlebnis haben, sollten auch alle bedacht werden. Allerdings arbeiteten in der Branche viele Menschen nur befristet oder mit einem Minijob – und trauten sich aus Angst um ihren Arbeitsplatz nicht, gegen Trinkgeld-Tricksereien durch den Chef vorzugehen. Betroffene sollten sich daher an die Gewerkschaft wenden, rät Löbel.

Anders als etwa in Italien oder in den USA gehe es beim Trinkgeld nicht darum, den fehlenden Lohn aufzubessern. Der Obolus komme „on top“ zum Einkommen dazu, kann für Köche, Kellner & Co. aber „nie einen anständigen Stundenlohn ersetzen“, so die NGG. Wie viel Trinkgeld angemessen ist, sollten Gäste je nach Situation entscheiden. „Wer mit der Küche und dem Service zufrieden ist, darf sich mit einem Trinkgeld gerne bedanken. Mit 10 Prozent macht man nichts falsch“, so Löbel.

Jens LöbelGeschäftsführer der
NGG-Region Thüringen

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