Nordhausen (psv) Am 30. Oktober hat der Stadtrat in
seiner 44. Sitzung der Errichtung der Feuerwache durch die Stadt
Nordhausen am Standort Zorgestraße 1 zugestimmt. Diese Möglichkeit wurde
am 23. Oktober in der letzten und entscheidenden
„Elefantenrunde“ zwischen Thüringer Innenministerium, dem
Landesverwaltungsamt, Landratsamt Nordhausen und der Stadt Nordhausen
getroffen. Es wurde vereinbart und nun durch den Stadtrat beschlossen,
dass die Stadt Nordhausen die Baumaßnahme mit der, bereits
mit Stadtratsbeschluss vom 5.9.2018 legitimierten, kleineren U-Variante
nun als Bauherr selbst durchführt.
„Ich freue mich vor allem für die Kameradinnen und
Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren und unsere städtischen
Berufsfeuerwehrleute. Mit der neuen Feuerwache erhalten sie ein modernes
und zweckmäßiges Gebäude und entsprechend der aktuellen
Bedürfnissen, modernste Arbeitsbedingungen,“ so Buchmann.
Die Neuorientierung in der Frage der Durchführung
der Baumaßnahme ist ein Ergebnis von intensiven Gesprächen zwischen dem
Thüringer Innenministerium, dem Landesverwaltungsamt und der Stadt
Nordhausen. „Da die Stadt nun deutlich vorzeitig
zum 01.01.2019 aus der Haushaltskonsolidierung kommt, kann sie nun auch
die wichtigste Baumaßnahme für die Stadt der letzten Jahre als
Bauherrin selber ausführen und in die Pflichtaufgabe Brandschutz
investieren. Damit endet eine jahrelange Hängepartie,“ ergänzt
Buchmann.
Die Stadt Nordhausen wird nun zügig den Beschluss
umsetzen und die notwendigen Abstimmungen mit dem Thüringer
Landesverwaltungsamt und Landratsamt Nordhausen treffen.
Schnellstmöglich sollen dann die weiteren Maßnahmen zur Vorbereitung
des Neubaus umgesetzt werden.
Hintergrund Neubau Feuerwache Nordhausen:
Seit Jahren wird über den Neubau der Feuerwache in
Nordhausen intensiv diskutiert. Zwischenzeitlich sollte die Städtische
Wohnungsbaugesellschaft mbH Nordhausen – kurz SWG – mit der Durchführung
des Vorhabens beauftragt werden. Die Stadt
Nordhausen befand sich zu diesem Zeitpunkt in der pflichtigen
Haushaltskonsolidierung, insoweit war es nicht möglich, für dieses
Vorhaben einen Kredit aufzunehmen. Eine Ausnahmegenehmigung zur
Kreditaufnahme war nicht avisiert.
Im Neubau der Feuerwache sollen die Beamten der
Berufsfeuerwehr und die Kameradinnen und Kameraden Freiwilliger
Feuerwehren eine gemeinsame Infrastruktur erhalten. Die derzeit separat
genutzten Liegenschaften der besagten Feuerwehren sind
als abgängig zu klassifizieren, beispielsweise ist das Gebäude der
Berufsfeuerwehr aus dem Jahr 1936. Sie entsprechen weder den aktuellen
Bedürfnissen noch werden sie den minimalsten Anforderungen eines
zeitgemäßen Arbeitsschutzes gerecht. Dem Fördermittelantrag
der Stadt sowie dem Planungsentwurf liegt ein Funktional- und
Raumprogramm zugrunde, das durch den Stadtrat und im weiteren Verlauf
durch den Kreistag beschlossen wurde. Der im Rahmen eines
Architektenwettbewerb bepreiste und dem Fördermittelantrag zu Grunde
gelegte Planungsentwurf wurde durch eine fachkundige Jury, bestehend
u.a. aus einem Mitarbeiter des zuständigen Thüringer Innenministeriums
sowie des Landratsamtes Nordhausen, als die wirtschaftlichste und
funktionalste Variante prämiert. Im Nachgang musste
dieser Entwurf aufgrund der negativen fachtechnischen Stellungnahme des
Landratsamts Nordhausen weiter verkleinert werden, um eine positive
Stellungnahme zu erreichen, die eine Grundlage der Diskussion mit dem
Thüringer Landesverwaltungsamt darstellte. Der
aktuelle Entwurf wurde als kosten- und flächensparend eingeschätzt und
ist förderfähig.
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