Beantragung von Personaldokumenten
vom 24. bis 27. Juli nicht möglich
Nordhausen
(psv) In der Zeit vom 24. bis einschließlich 27. Juli 2018 können
Personaldokumente, wie etwa Anträge auf Personalausweise, vorläufige
Personalausweise, Reisepässe, vorläufige Reisepässe sowie Kinderreisepässe im
Bürgerservice der Stadt Nordhausen nicht bearbeitet bzw. diese Dokumente
ausgestellt werden. Hintergrund ist die Datenumstellung im Zuge der
Zusammenführung der Gemeinde Buchholz und der Stadt
Nordhausen.
Der
Bürgerservice der Stadt Nordhausen bittet die Einwohner der Stadt Nordhausen,
der Gemeinde Buchholz und der Gemeinde Hohenstein die Gültigkeit aller
Personaldokumente zu prüfen. Sind in
nächster Zeit Dokumente neu zu beantragen, so sollte dies bis zum 23. Juli
2018 bei der zurzeit zuständigen
Meldebehörde erfolgen. Bereits beantragte Personaldokumente können abgeholt
werden. Sollte die Erteilung eines Dokuments innerhalb dieses Zeitraums
notwendig sein (z. B. plötzlicher Auslandsaufenthalt) ist es möglich, dass die
Gemeinde Werther die o. g. Dokumente
ausstellen kann.
Alle
anderen Dienstleistungen des Bürgerservice der Stadt Nordhausen, wie An-, Um-,
und Abmeldungen, Hundeanmeldungen, Bewohnerparkausweise usw. können, wie
gewohnt, bearbeitet werden.
Die
Stadtverwaltung bittet um Verständnis.
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