Dienstag, 17. Juli 2018

Meldebehörde der Stadt Nordhausen informiert:

Beantragung von Personaldokumenten vom 24. bis 27. Juli nicht möglich
Nordhausen (psv) In der Zeit vom 24. bis einschließlich 27. Juli 2018 können Personaldokumente, wie etwa Anträge auf Personalausweise, vorläufige Personalausweise, Reisepässe, vorläufige Reisepässe sowie Kinderreisepässe im Bürgerservice der Stadt Nordhausen nicht bearbeitet bzw. diese Dokumente ausgestellt werden. Hintergrund ist die Datenumstellung im Zuge der Zusammenführung der Gemeinde Buchholz und der Stadt Nordhausen.

Der Bürgerservice der Stadt Nordhausen bittet die Einwohner der Stadt Nordhausen, der Gemeinde Buchholz und der Gemeinde Hohenstein die Gültigkeit aller Personaldokumente zu prüfen. Sind in nächster Zeit Dokumente neu zu beantragen, so sollte dies bis zum 23. Juli 2018 bei der zurzeit zuständigen Meldebehörde erfolgen. Bereits beantragte Personaldokumente können abgeholt werden. Sollte die Erteilung eines Dokuments innerhalb dieses Zeitraums notwendig sein (z. B. plötzlicher Auslandsaufenthalt) ist es möglich, dass die Gemeinde Werther die o. g. Dokumente ausstellen kann.

Alle anderen Dienstleistungen des Bürgerservice der Stadt Nordhausen, wie An-, Um-, und Abmeldungen, Hundeanmeldungen, Bewohnerparkausweise usw. können, wie gewohnt, bearbeitet werden.


Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.

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