Betriebsratswahlen vorbereiten | 1.200 Beschäftigte im Lebensmittel- und Gastgewerbe
NGG: Jetzt mehr betriebliche
Mitbestimmung im Kreis Nordhausen schaffen
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Demokratie hinterm Werkstor: Beschäftigte, die sich im Landkreis
Nordhausen über schlechte Arbeitsbedingungen ärgern, sollen sich stärker
um ihre Interessen kümmern – und die Vorbereitung der
Betriebsratswahlen im kommenden Jahr unterstützen. Dazu ruft die
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf. „Betriebsräte helfen
nicht nur, Jobs zu sichern. Sie geben auch kreative Impulse aus der
Belegschaft an die Chefetage weiter und tragen dazu bei, Firmen fit für
die Zukunft zu machen“, sagt Jens Löbel, Geschäftsführer der NGG-Region
Thüringen. Doch ein Großteil der Menschen, die im Landkreis Nordhausen
in der Lebensmittelbranche (rund 500 Beschäftigte) und im Gastgewerbe
(rund 800 Beschäftigte) arbeiten, könne nicht auf eine
Arbeitnehmervertretung bauen. Das liege auch daran, dass gerade in
Kleinbetrieben viele Chefs die Gründung eines Betriebsrats blockierten,
berichtet der Gewerkschafter.
Die Corona-Pandemie habe gezeigt,
wie wichtig die betriebliche Mitbestimmung sei. Dort, wo es Betriebsräte
gebe, sei nicht nur häufiger das Kurzarbeitergeld aufgestockt worden.
Auch beim Infektionsschutz am Arbeitsplatz komme es entscheidend auf die
Mitsprache der Arbeitnehmervertreter an, so Löbel. Die NGG appelliert
daher an die Beschäftigten aus ihren Branchen, sich im eigenen Betrieb
schon jetzt über die Kandidatinnen und Kandidaten zu informieren – oder
sich selbst zur Wahl aufstellen zu lassen. „Einen Betriebsrat zu wählen,
ist ein demokratisches Grundrecht, das jeder nutzen und nicht
verschenken sollte. Schon in Betrieben ab fünf Mitarbeitern ist die Wahl
möglich“, betont Löbel. Die Betriebsratswahlen beginnen im März 2022.
Getreu dem Motto „Haste keinen, wähl Dir einen!“ können Belegschaften,
die keinen Betriebsrat haben, jederzeit die Wahl einleiten. In der
Thüringer Ernährungsindustrie konnten so bereits in diesem Jahr in fünf
Betrieben neue Betriebsräte entstehen.
Dabei gelten neue Regeln:
Das in diesem Jahr eingeführte Betriebsrätemodernisierungsgesetz stärkt
die Position der Beschäftigten. „Wer eine Betriebsratswahl vorbereitet,
ist nun schwerer kündbar. Außerdem erhalten Betriebsräte bei Themen wie
dem mobilen Arbeiten, der betrieblichen Weiterbildung und Künstlicher
Intelligenz mehr Mitsprache“, erklärt Löbel. Von der automatisierten
Warenbestellung in der Backwarenfabrik bis hin zur Software-Schulung von
Hotelangestellten – bei vielen Umstellungen am Arbeitsplatz könnten die
Interessenvertreter jetzt mehr mitreden, so die NGG.
Dabei
nutze die Mitbestimmung auch den Unternehmen: Nach einer Studie der
Hans-Böckler-Stiftung sind Firmen mit Betriebsrat durchschnittlich 18
Prozent produktiver als Unternehmen, bei denen es diese Mitbestimmung am
Arbeitsplatz nicht gibt. Der Grund: Arbeitnehmervertretungen erkennen
Probleme im Arbeitsalltag schneller und sorgen für einen besseren
Austausch zwischen Belegschaft und Management. Dennoch ging die Zahl der
Betriebsräte in den letzten Jahren zurück. Konnten im Jahr 2000 noch 41
Prozent der Beschäftigten in Ostdeutschland auf einen Betriebsrat
zählen, so waren es im vergangenen Jahr nur noch 36 Prozent. Das geht
aus einer aktuellen Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und
Berufsforschung (IAB) hervor.
„In puncto Mitbestimmung muss mehr
getan werden. Die Politik hat zwar einige Hürden für die
Betriebsratswahl abgebaut. Aber es kommt auch auf die Beschäftigten an,
ihr gutes Recht wahrzunehmen“, betont Löbel. Vor Ort bietet die NGG
Unterstützung beim Aufbau von Arbeitnehmervertretungen an.
Wir
danken für Ihr Interesse und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Darüber hinaus lassen wir Ihnen auch noch ein Foto zukommen, das Sie im
Zusammenhang mit dem Thema dieser Pressemitteilung frei verwenden
können.
Ihre
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Region Thüringen
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