Arbeitsagentur und Jobcenter Nordhausen führen 2G-Regel für persönliche Gespräche ein
Die
Arbeitsagentur bleibt auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin
geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden
und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.
Zusätzlich
setzen die Arbeitsagentur Nordhausen mit ihren Geschäftsstellen in
Sondershausen und Leinefelde sowie das Jobcenter in Nordhausen
ab Donnerstag, den 25. November 2021 die 2G-Regel um. Für
persönliche Gespräche muss der Nachweis erbracht werden, geimpft oder
genesen zu sein. Eine Terminvereinbarung ist für diese Gespräche
erforderlich.
Kundinnen
und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu
ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch
beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter
wahrnehmen.
Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich.
Kundinnen und Kunden können Anliegen online erledigen
Weiterhin können auch Anliegen
einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigt werden.
Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter folgenden Links:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices
Kundinnen und Kunden erreichen die Arbeitsagentur Nordhausen unter:
der Tel. Nr. 03631/650 650 und das Jobcenter Nordhausen unter 03631/650 129.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Springer
Pressesprecherin
Telefon: 03631 650-418
Telefax: 03631 650210-418
E-Mail: Nordhausen.Presse@arbeitsagentur.de
Internet:
www.arbeitsagentur.de
Besucheradresse
Agentur für Arbeit Nordhausen
Uferstraße 2
99734 Nordhausen
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Postanschrift
Agentur für Arbeit Nordhausen
99738 Nordhausen
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