Mittwoch, 30. Juni 2021

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen Erfurt, 30. Juni 2021 Grüne Fraktion fordert Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Geflüchteten aus Griechenland Astrid Rothe-Beinlich: Thüringen soll Klage gegen den Bund endlich auf den Weg bringen Seit August 2020 blockiert Bundesinnenminister Horst Seehofer das Einvernehmen zum im Juni 2020 beschlossenen Thüringer Landesaufnahmeprogramm zur Aufnahme von 500 besonders schutzbedürftigen Geflüchteten von den griechischen Inseln. Dazu erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionsvorsitzende sowie asyl- und migrationspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag: „Seit der Abriegelung der Balkanroute und dem EU-Türkei-Deal ist Griechenland zur Endstation und zur Falle für viele Schutzsuchende geworden. Sprichwörtlich stranden dort Geflüchtete im Elend, da ein funktionierendes Schutzsystem fehlt. Der Mangel auf den griechischen Inseln ist allgegenwärtig, während die EU zusieht und legale Möglichkeiten in andere EU-Staaten weiterzureisen verweigert. Mit dieser Situation wollen wir uns in Thüringen jedenfalls nicht abfinden und haben daher den Beschluss der Landesregierung für ein Landesaufnahmeprogramm ausdrücklich begrüßt. Seit August blockiert jedoch Horst Seehofer das Einvernehmen und begründet dies mit einer rechtlich sehr umstrittenen Rechtsauffassung und dem Verweis auf eine notwendige europäische Lösung. Und genau dies wollen wir wie das Land Berlin juristisch überprüfen lassen.“ Die grüne Flüchtlingspolitikerin weist darauf hin, dass das zwischenzeitlich beendete Bundesaufnahmeprogramm zwar für 2.760 Menschen eine Aufnahme in Deutschland ermöglichte, dies allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein war. Inzwischen gibt es auch eine breit getragene Petition, die Thüringen zur Klage auffordert. Diese wird am 8. Juli in öffentlicher Sitzung im Petitionsausschuss beraten. „Wir können auch in Thüringen deutlich mehr tun, als bisher die 177 Menschen über das Bundesaufnahmeprogramm aufzunehmen. Deswegen sollten wir auch endlich die Klage auf den Weg bringen oder uns der Klage Berlins anschließen. Schließlich haben wir den Platz und den Willen zu helfen, so wie auch unsere Kommunen bereit dazu sind. Daher wünschen wir uns, dass die SPD-geführten Häuser endlich den gemeinsamen Worten und dem gemeinsamen Willen der Landesregierung, ein Aufnahmeprogramm umzusetzen, nun in aller Konsequenz auch Taten folgen lassen. Das beinhaltet selbstverständlich auch eine juristische Prüfung der bislang vorliegenden Ablehnung seitens des Bundes. Diese muss nun endlich angegangen werden“, so Rothe-Beinlich abschließend.

 Pressestatement der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag

Erfurt, 30. Juni 2021

„Spielräume zurückgewinnen, Standort Deutschland stärken“

 Die finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in den Landtagen und im Bund haben in den vergangenen Tagen in Berlin gemeinsame Beschlüsse für eine solide Haushalts- und Finanzpolitik sowie für eine stabile Zukunft für den Tourismus, das Gastronomie-, Veranstaltungs-, Kongress- und das Reisegewerbe verabschiedet. Die Ergebnisse kommentieren der Vorsitzende der finanzpolitischen Sprechertagung, Mike Mohring, und der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Maik Kowalleck.

Mike Mohring:

„Die Pandemie hat tiefe Spuren hinterlassen. Das gilt für unsere Wirtschaft wie für die Steuereinnahmen. Jetzt kommt es darauf an, den guten Neustart zu organisieren und die Haushalte der Länder und des Bundes wieder in Ordnung zu bringen. Wir bekennen uns zur grundgesetzlichen Schuldenbremse und wollen die coronabedingte Neuverschuldung schnellstmöglich abbauen. Vorrangig wollen wir Familien mit dem Vorschlag eines Kindersplittings entlasten, ebenso Alleinerziehende. Wir wollen alle relevanten Branchen dabei unterstützen, ihre alte Stärke zurückzugewinnen und wieder mehr Wohlstand für alle und Arbeitsplätze zu schaffen. Wir wissen, welche Bedeutung der Reiseverkehr hat, der durch die Pandemie besonders hart getroffen war. Hier wünschen wir uns ein europaweit abgestimmtes Vorgehen sowie Anreize für mehr Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit. Ideologischen Beschränkungen bei der Mobilität oder Vorgaben für die Art zu Reisen, erteilen wir eine klare Absage.“

Maik Kowalleck:

„Es war richtig, in der Pandemie die Thüringer zu unterstützen, Firmen und Arbeitsplätze zu sichern. Doch mühsam ersparte Rücklagen sind nunmehr aufgebraucht, finanzpolitische Spielräume auf ein Minimum gesunken. Dabei gibt es nach der Pandemie viel zu tun, von der Digitalisierung bis hin zu anderen drängenden Zukunftsinvestitionen. Hierbei müssen wir mehr denn je mit Bedacht und Augenmaß vorgehen. Wir bekennen uns zu einer soliden Haushaltsführung und zur Schuldenbremse. Das sind wir unseren Kindern schuldig. Darüber hinaus erteilen wir Steuererhöhungen eine klare Absage. Wir stehen weiter für eine verantwortungsvolle Steuerpolitik, die unsere Unternehmen im internationalen Vergleich entlasten muss. Nur so können wir die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken und langfristig steigenden Steuereinnahmen generieren.“

Anlage:
Beschlüsse

Pressestelle  

Konferenz der Haushalts- und Finanzpolitischen Sprecher, 27. und 28. Juni 2021, Berlin

Die Novellierung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg voranbringen –

Geteilte Besteuerung der deutschen Grenzpendler nach Luxemburg


Die Corona-Pandemie bringt, wie für viele Arbeitnehmer auch für Grenzpendler eine vermehrte Arbeit im Homeoffice mit sich. Für die zahlreichen deutschen Arbeitnehmer, die in Luxemburg arbeiten, ergibt sich dabei ein besonderes Problem. Laut dem aktuellen Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg dürfen Grenzgänger maximal 19 Tage im Jahr in ihrem Home-Office am Wohnsitz in Deutschland arbeiten, ohne den dafür anfallenden Lohn in der Bundesrepublik versteuern zu müssen. Ab 20 Tagen muss jeder einzelne in Deutschland gearbeitete Tag auch dort versteuert werden. Zwar gab es eine pandemiebedingte Erhöhung auf 52 Tage, jedoch wird diese vorläufige Maßnahme einer geänderten Arbeitskultur nicht gerecht. Das die Obergrenze weiterhin bei 19 Tagen bleibt, schafft zudem keine Vorsorge für etwaige weitere Pandemiewellen, fördert nicht ein ökologisch sinnvolles Arbeiten von zu Hause aus und lässt die Pendler in ständiger Unsicherheit. Insgesamt bleibt dies weit hinter Regelungen zurück, die Luxemburg mit Frankreich und Belgien abgeschlossen hat.


Auf Seiten Luxemburgs ist die Problematik bekannt und in der Sache ein großes Entgegenkommen zu erwarten. Bereits vor der Pandemie gab es Initiativen von luxemburger Regierungsmitgliedern, das Home-Office in Deutschland besser zu stellen, damals noch mit dem Ziel, unnötigen Verkehr nach Luxemburg zu vermeiden. Die damit verbundenen attraktiven Angebote der luxemburgischen Regierung, die Einnahmen aus der Einkommenssteuer für die Tage der Arbeit im deutschen Homeoffice mit Deutschland zu teilen, wurden bisher von Finanzminister Scholz ignoriert.


Vor diesem Hintergrund fordern die haushalts- und finanzpolitischen Sprecher der Union eine Novellierung und Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg ein. Das Ziel der Verhandlungen muss sein, die geltende 19-Tage-Regelung abzuschaffen und dauerhaft durch die aktuell gültige 52-Tage-Regelung zu ersetzen. Zudem soll geprüft werden, ob darüber hinaus eine Beteiligung deutscher Kommunen an den Lohnsteuereinnahmen von Grenzgängern möglich ist. Die finanz- und haushaltspolitischen Sprecher der Union fordern daher das Bundesfinanzministerium dazu auf, das Doppelbesteuerungsabkommen Luxemburg unverzüglich und noch vor der anstehenden Bundestagswahl neu auszuhandeln.


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29.06.2021 10:06

Studie untersucht: Wie gestresst sind Rettungskräfte?

Anne Rommel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund

    Das Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo) hat in Kooperation mit der Universität zu Lübeck, der Universität Bremen, der Ruhr-Universität Bochum, der MSH Medical School Hamburg und dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Dortmund durch eine Studie untersucht, wie gestresst Rettungskräfte sind. Dabei stand besonders die eigene Wahrnehmung von Stress und die körperliche Untersuchung von Stress im Vordergrund. Die Ergebnisse der Studie wurden jetzt veröffentlicht.

    Rettungskräfte sind häufig akuten Stressoren ausgesetzt. Als Stressoren werden alle inneren und äußeren Ereignisse bezeichnet, die Stress verursachen und damit den Körper in Alarmbereitschaft versetzen. Bei Rettungskräften können Stressoren zum Beispiel die Konfrontation mit leidenden Menschen, Gewalt und Tod sein, die gering wahrgenommene Wertschätzung ihrer Arbeit sowie die Störung des Tag-Nacht-Rhythmus aufgrund von Schichtarbeit.

    Trotz der großen Anzahl an Stressoren scheinen Rettungskräfte den Stress jedoch häufig zu ignorieren. Das kann schädlich sein und zu stressbedingten Krankheiten führen. In einer Studie wurde daher die Diskrepanz zwischen der von den Rettungskräften berichteten Stressreaktion und der tatsächlich gemessenen körperlichen Stressreaktion untersucht. An der Studie nahmen 16 Rettungskräfte und 17 Büroangestellte teil.

    Diskrepanz zwischen empfundenem und gemessenem Stress

    Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass bei den Rettungskräften die körperlichen Stresswerte, gemessen durch das Stresshormon Cortisol, am Morgen eines Arbeitstags höher waren als bei den Büroangestellten. Weiterhin wurde eine Veränderung von Immunparametern, die mit Stress in Verbindung gebracht werden, nicht nur an Arbeitstagen, sondern auch während der freien Tage, beobachtet. Die EKG-Aufzeichnungen während einer kompletten 24-Stunden-Schicht dokumentierten auch akuten Stress bei Rettungskräften auf dem Weg zu den Rettungseinsätzen. Trotz der physiologisch gemessenen höheren Stresswerte berichteten Rettungskräfte bei der Befragung subjektiv signifikant weniger von Stress als Büroangestellte. Allerdings erreichten die Rettungskräfte höhere Werte auf der Skala Depersonalisierung – einer Facette von Burnout.

    Außerdem offenbarte die Studie, dass Stressoren im Rettungsdienst mit einem Anstieg von Sorgen, sozialer Isolation, Irritation und negativem Affekt sowie zu einem verringerten Flow-Erleben während der Arbeit, weniger Freude und einem schlechteren Abschalten von der Arbeit zusammenhängen. Zusammenfassend deuten die Studienergebnisse auf einen höheren Stress bei Rettungssanitätern im Vergleich zu Büroangestellten hin. Diese Ergebnisse unterstreichen daher die Bedeutung der Entwicklung von Interventionen zur Stressbewältigung für Rettungskräfte, einschließlich der Sensibilisierung für ihre Stressreaktionen.

    Im Anschluss an die Studie hat der ASB Dortmund unter der Leitung von Holger Steffens angefangen, passgenaue Konzepte für Stressmanagement bei Einsatzkräften intern zu entwickeln. „Die Ergebnisse der Pilotstudie und die wissenschaftliche Begleitung in der Entwicklungsphase waren maßgeblich, um entsprechende Workshops für Einsatzkräfte zu konfigurieren und auch Entspannungstechniken mit ins Konzept zu integrieren“, berichtet Herr Steffens.

    Bezug: Informationsdienst Wissenschaft

      

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    Zappelini-Zelt am Altentor Nordhausen

    studio44 e.V.

     

     „A one man (mad) show“ im Zappelini-Zelt

     

    Mit seinem Programm „Kirkas Gilgamesh“ war Gilad Shabtay bereits Gast auf zahlreichen Festivals in verschiedenen Ländern und kommt damit jetzt nach Nordhausen ins Zappelini-Zelt am Altentor! An diesem Freitag und Samstag, 2. und 3. Juli, jeweils um 19 Uhr, zeigt der begnadete Zirkuskünstler „Kirkas Gilgamesh - A one man (mad) show“ im Zappelini-Zelt. Er trägt das Herz eines Gladiators und die gestählte Brust eines Boxers mit dem überschwänglichen Gemüt eines Zirkusdirektors, der bittersüßen Erotik einer Schlangentänzerin und dem flammenden Blick eines Feuerspuckers. All der Wahnsinn findet Asyl in einem Mann, der diese apokalyptischen Existenzen freilassen und in all ihrer Zärtlichkeit und Wut in einer energiegeladene Show auf der Zappelini-Bühne präsentieren wird. Seine virtuosen Tricks und seine explosive Präsenz sind das Aroma dieser herrlichen Zirkus-Parodie. Mehr unter www.circleshowproductions.com

     

    Tickets für „Kirkas Gilgamesh“ von und mit Gilad Shabtay am 2. und 3. Juli, um 19 Uhr, gibt es im Online-Vorverkauf unter http://zappelini.de/ für 16,50 Euro bzw. ermäßigt 11 Euro und für 15 Euro bzw. 10 Euro an der Abendkasse. Bargeldlose Zahlung wird bevorzugt. Die Plätze sind aufgrund der Hygienemaßnahmen auf 80 begrenzt, deshalb empfiehlt es sich, sich vorab online Karten zu sichern. Das Zappleini-Zelt ist an den Seitenwänden geöffnet und damit gut durchlüftet.

     

    Mehr zum diesjährigen Zelt-Programm und zum Online-Vorverkauf unter http://zappelini.de. Das Zappelini-Zelt steht in Nordhausen wie gewohnt in der Parkallee, gleich neben der Rothleimmühle. Die künstlerischen Gastspiele der diesjährigen Zappelini-Zeltsaison „The mysterious life of objects“ fördert die Thüringer Staatskanzlei.


    Mitgeteilt vom Landratsamt Nordhausen am 30.Juni  2021

     

     

     
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      Presse­mitteilung
      Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums
    Pressemitteilung 046   Veröffentlicht am 30.06.2021
      Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen legt „Gemeinsame Verständigung“ vor
     
         
     

    Erste Ergebnisse zur Verbesserung von Prävention, Intervention, Hilfe und Forschung

     




    Unter dem Vorsitz von Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht und Johannes-Wilhelm Rörig, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, kamen gestern erneut über 40 staatliche und nicht-staatliche Spitzenakteure zum Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zusammen. Anderthalb Jahre nach seiner konstituierenden Sitzung legt das Forum nun eine „Gemeinsame Verständigung“ vor. Darin sind konkrete Maßnahmen in fünf Themenkomplexen enthalten. Ziel ist es Schutz und Hilfen bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu verbessern, kindgerechte Gerichtsverfahren zu gewährleisten und die Forschung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt weiter voranzubringen.

    Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Kindern wird mit sexueller Gewalt unfassbares Leid angetan. Um sexueller Gewalt entschieden entgegenzutreten, braucht es uns alle in der Gesellschaft. Gerade deswegen ist der Nationale Rat so wichtig. In dem Forum vereinen alle staatlichen Ebenen, Verantwortungsträger, Zivilgesellschaft, Fachpraxis, Wissenschaft und Betroffene ihr Know-how und ihre Wirkungskraft. Ergebnis ist unsere „Gemeinsame Verständigung“. Darin sind klare Schritte für ein entschlosseneres Handeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen enthalten. Konkret geht es beispielsweise darum, gerichtliche Verfahren kindgerecht zu gestalten, damit Kinder und Jugendliche so wenig wie nötig erneut belastet werden. Und es geht darum Schutzkonzepte in Einrichtungen und auch digital konsequent zu entwickeln und umzusetzen. Ich danke allen Mitgliedern des Nationalen Rates für ihren starken Einsatz und ihr wertvolles Engagement. Jetzt kommt es darauf an, dass die Umsetzung in der nächsten Legislatur fortgeführt wird.“

    Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM): „Im Dezember 2019 haben wir den Nationalen Rat einberufen, um eine Verständigung auf konkrete Verbesserungen bei Prävention, Intervention, Hilfen und Forschung zu erreichen. Diese Zielsetzung haben wir dank des beeindruckenden Engagements aller Mitwirkenden erreicht. Die „Gemeinsame Verständigung“ des Nationalen Rates zeigt uns aber auch, was noch alles unternommen werden muss, um im Kampf gegen sexuellen Missbrauch künftig erfolgreicher zu sein. Die „Gemeinsame Verständigung“ ist eine hervorragende Basis für konsequenteres Handeln. Die künftige Bundesregierung sollte den Nationalen Rat als ständigen ‘Think Tank‘, in dem sich auch die Politik selbst verpflichtet, etablieren und stärken.“

    Mit Blick auf den ausufernden Anstieg von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Netz betonte Rörig, dass der nächste Deutsche Bundestag und die nächste Bundesregierung zudem die Einsetzung einer starken Enquete-Kommission zur Erarbeitung einer Grundsatzstrategie gegen sexuelle Gewalt im Netz beschließen sollte, sowie eine gesetzlich verankerte umfassende Berichtspflicht des Amtes einer/eines Missbrauchsbeauftragten gegenüber Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat.

    Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: „Für den Betroffenenrat sind die Zwischenergebnisse des Nationalen Rates eine wichtige Bestandsaufnahme und Bündelung von konkreten nächsten Schritten. Über 35 Jahre ehrenamtliches und professionelles Engagement, insbesondere in Fachberatungsstellen, aber auch die vergangenen elf Jahre haben gezeigt, dass der Kampf gegen sexualisierte Gewalt und ihre Folgen nur gelingen kann, wenn klare und kontinuierlich finanzierte Rahmenbedingungen geschaffen werden. Im Mittelpunkt des Handelns müssen zwingend die Beteiligung und die Bedarfe von Betroffenen stehen. Notwendig sind der konsequente Ausbau von spezialisierten Fachberatungsstellen, die umfassende Implementierung von Kinderrechten sowie die inhaltliche Verankerung spezifischer Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes - in allen Bereichen der Gesellschaft. Alle Bundesländer sind gefordert, spezielle Strukturen gegen sexualisierte Gewalt zu schaffen. Unser gemeinsames Ziel ist die längst überfällige gesamtgesellschaftliche Verantwortungsübernahme, denn alle Betroffenen haben unabhängig vom Tatkontext das Recht auf Schutz und Aufarbeitung, Unterstützung und Hilfen."

    Bundespräsident würdigt Nationalen Rat

    Eine besondere Würdigung erhält der Nationale Rat heute durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Dieser hat Bundesfamilienministerin Lambrecht und den Unabhängigen Beauftragten Rörig gemeinsam mit Mitgliedern des Nationalen Rates, darunter auch mitwirkende Betroffene, zu einem Gespräch ins Schloss Bellevue eingeladen. Lambrecht und Rörig bewerten diese Würdigung als sehr starkes Signal für Politik und Gesellschaft. Beide betonen: „Ein erfolgreicher Kampf gegen sexuellen Missbrauch braucht das Interesse und die Unterstützung der gesamten Gesellschaft, der gesamten Politik, auch der politischen Spitzen unseres Landes.“

    Kernpunkte der Gemeinsamen Verständigung im Überblick:

    1. Weiterer Ausbau von Schutzkonzepten und deren konsequente Anwendung

    Schutzkonzepte sind für Einrichtungen und Organisationen, die Kinder und Jugendliche betreuen, zentral, um sie vor sexueller Gewalt zu schützen und Aufdeckung von Gewalttaten zu fördern. Daher hat der Nationale Rat über die Gelingensbedingungen (insbes. gute Rahmenbedingungen, Qualifizierung, Partizipation und Vernetzung) beraten. Die Länder bekräftigen diese Anstrengungen mit einem Beschluss zur Umsetzung von Schutzkonzepten in Schulen.

    2. Vernetzte Hilfen für Unterstützung von Betroffenen

    Die Kompetenzen unterschiedlicher Berufsgruppen spielen bei Aufdeckung sexualisierter Gewalt und zur wirksamen Hilfe eine wichtige Rolle. Die Systeme der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Gesundheitswesens und der Sozialen Entschädigung müssen gut zusammenarbeiten und Kinder und mögliche Gewaltkontexte mit geschultem Blick betrachten. Die verbesserte Qualifizierung und Vernetzung dieser Akteure sollen dazu dienen, Gefahren für Kinder schneller zu erkennen und entsprechend zu helfen.

    3. Kindgerechte gerichtliche Verfahren qualifizieren Entscheidungen

    Der Nationale Rat möchte die Rahmenbedingungen für Vernehmungen und Anhörungen im familiengerichtlichen und im Strafverfahren verbessern. Dazu wurden Praxishilfen für kindgerechte Verfahren entwickelt. Die Länder bekräftigen diese Anstrengungen mit einem Beschluss zur besseren Umsetzung der Videovernehmung.

    4. Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation

    Der Nationale Rat verfolgt das Ziel, die Identifizierung von minderjährigen Betroffenen des Menschenhandels strukturell zu befördern. Außerdem sollen spezifische Hilfen, wie bedarfsgerechte Unterbringungsangebote, verbessert und die Zusammenarbeit von Fachkräften gestärkt werden. Die neue Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz soll mit dem Nationalen Rat Schutzkonzepte für den digitalen Raum erarbeiten, um Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Ausbeutung zu schützen. Zur organisierten und rituellen Gewalt sollen Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung vorangebracht werden.

    5. Leitlinien für die Konzeption von Häufigkeitsforschung zu (sexueller) Gewalt

    Der Nationale Rat hat den Bedarf für eine verbesserte Datengrundlage zu Ausmaß und Erscheinungsformen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche identifiziert und sich auf konkrete Leitlinien für die Konzeption von Häufigkeitsforschung verständigt. Sie sollen helfen, mehr Wissen über sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu generieren. Das ist die Grundlage guter politischer Entscheidungen.

    Über den Nationalen Rat

    Dem Nationalen Rat gehören Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wissenschaft, Betroffene sowie Verantwortliche aus der Zivilgesellschaft und der Fachpraxis an. Das Gremium auf Spitzenebene und fünf thematische Arbeitsgruppen umfassen insgesamt etwa 300 Mitwirkende. Sie alle wollen das bestehende Ausmaß an sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht hinnehmen und haben sich zum gemeinsamen Ziel gesetzt, sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen dauerhaft entgegenzuwirken. Seit der Konstituierung des Nationalen Rates am 2. Dezember 2019 durch das Bundesfamilienministerium und den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs hat der Nationale Rat in fünf thematischen Arbeitsgruppen getagt: Schutz, Hilfen, Kindgerechte Justiz, Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation sowie Forschung und Wissenschaft.

    Weitere Informationen unter: www.nationaler-rat.de

    Die „Gemeinsame Verständigung“ des Nationalen Rates finden Sie unter:

    www.nationaler-rat.de/Ergebnisse.de

    www.bmfsfj.de

    www.beauftragter-missbrauch.de

     
        

     Pressemitteilungen der Deutschen Bischofskonferenz

    30.06.2021

    Bischof Bätzing würdigt Botschafter Koch

    Mittlerrolle und Brückenbau

     Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, hat den scheidenden Botschafter der Bundesrepublik Deutschland beim Heiligen Stuhl und beim Souveränen Malteserorden, Dr. Michael Koch, gewürdigt. In einem Brief hebt Bischof Bätzing das vertrauensvolle Verhältnis zwischen der Botschaft beim Heiligen Stuhl und der Deutschen Bischofskonferenz hervor.

    „Die Deutsche Bischofskonferenz weiß Ihre Arbeit in den drei römischen Jahren sehr zu schätzen. Dass die längste Zeit davon durch die Corona-Pandemie geprägt sein würde, konnte niemand vorhersehen. Trotzdem war es Ihnen ein Anliegen, die Botschaft als Ort der Begegnung offenzuhalten, soweit die Pandemie das zuließ“, so Bischof Bätzing. Mit politisch analytischer Kraft und dem unverstellten Blick auf die Realitäten in der Kirche sei es Botschafter Koch möglich gewesen, Debatten mitzugestalten und seine Sicht der Dinge darzulegen. „Als Diplomat und Christ haben Sie so eine der sicherlich spannendsten und aufreibenden Zeiten in der katholischen Kirche erlebt. Ich bin Ihnen dankbar für Ihre Mittlerrolle, die Sie in den drei Jahren in Rom übernommen haben, gerade auch um den Synodalen Weg und die Situation der Kirche in Deutschland verständlich zu machen“, schreibt Bischof Bätzing und dankt dem Botschafter für dessen „unermüdlichen Brückenbau“.

    Hintergrund

    Botschafter Dr. Michael Koch war vom 1. August 2018 bis zum 30. Juni 2021 Botschafter der Bundesrepublik Deutschland beim Heiligen Stuhl und beim Souveränen Malteserorden. Sein Nachfolger wird Botschafter Dr. Bernhard Kotsch, der zuletzt im Bundeskanzleramt tätig war.

     

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            

    Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe aller (Erz-)Bistümer in Deutschland. Derzeit gehören ihr 68 Mitglieder (Stand: Juni 2021) aus den 27 deutschen (Erz-)Bistümern an. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft. 

     Pressemitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik


    Erfurt, 30. Juni 2021 

    Thüringer Obstbauern erwarten gute Kirschenernte

    Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik rechnen die auf Marktobstbau ausgerichteten Thüringer Obstbaubetriebe in diesem Jahr bei Süßkirschen mit einem Hektarertrag von 8,3 Tonnen. Die Ertragserwartung liegt somit um mehr als das doppelte über dem erzielten Ertrag des Vorjahres (+3,8 Tonnen je Hektar). Das langjährige Mittel der Jahre 2015 bis 2020 (6,7 Tonnen je Hektar) wird nach dieser ersten Schätzung um 24 Prozent übertroffen. Die erwartete Erntemenge beläuft sich auf rund 2 300 Tonnen Süßkirschen. Insgesamt steht in Thüringen eine Fläche von rund 276 Hektar Süßkirschen im Ertrag.

    Herausgegeben vom Thüringer Landesamt für Statistik – Grundsatzfragen und Presse

     

    30 Jahre Studentenwerke in Ostdeutschland        

    Vor 30 Jahren wurden im Osten von Deutschland Studentenwerke mit der Aufgabe gegründet, sich um die sozialen Belange der Studierenden zu kümmern. Studentischer Wohnraum, Verpflegung am Campus, Unterstützung bei der Studienfinanzierung sowie soziale Angebote gehörten von Anfang an zum Dienstleistungsprofil der neu errichteten Werke. Mit einem digitalen Jubiläum unter der Federführung der Studierendenwerke in Mecklenburg-Vorpommern blicken die elf ostdeutschen Studenten- und Studierendenwerke auf die vergangenen 30 Jahre zurück und wagen auch einen Blick in die Zukunft.

    „Die Studentenwerke im Osten Deutschlands haben nach ihrer Gründung dank engagierter Arbeit in kurzer Zeit das Leistungsniveau der Einrichtungen in den anderen Bundesländern erreicht und sind mit vielfältigen Angeboten ebenso zu zuverlässigen Partnern der Studierenden und der Hochschulen geworden. Darüber hinaus haben sie in den zurückliegenden Jahren eine starke Kooperation, u.a. beim Lebensmitteleinkauf, im Betrieb der Mensen und bei der Digitalisierung, über Ländergrenzen hinweg aufgebaut“, so das Fazit von Dr. Ralf Schmidt-Röh, Geschäftsführer des Studierendenwerks Thüringen und Sprecher der ostdeutschen Studenten- und Studierendenwerke.

    Auf diese vielfältigen Leistungsangebote und deren Bedeutung für Studierende möchten die ostdeutschen Studenten- und Studierendenwerke im Jubiläumsjahr aufmerksam machen. Unter dem Hashtag #30JahreSTWost werden ab dem 30. Juni 2021 unter anderem Grußbotschaften in den sozialen Medien veröffentlicht, bei denen Studierende, Hochschulbedienstete und auch Personen aus der Politik zu Wort kommen. Auf der Jubiläumswebsite www.stw-ost.de wird es Interviews mit Menschen geben, die die Studenten- und Studierendenwerke in den 30 Jahren begleitet haben. Studierende werden aufgerufen, sich an einem Videowettbewerb zum Thema „Studieren in 30 Jahren“ kreativ zu beteiligen. Es winken Preisgelder von bis zu 1.000 Euro.

    „Wir haben mit unserem digitalen Jubiläum ein umfangreiches und vielseitiges digitales Programm auf die Beine gestellt, welches nicht nur auf die vergangenen 30 Jahre der ostdeutschen Studenten- und Studierendenwerke zurückschaut, sondern auch einen Blick in die Zukunft wagt. Dabei beziehen wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Leistungen der Studierendenwerke Tag für Tag ermöglichen, die Hochschulen, aber vor allen Dingen auch unsere Studierenden mit ein. Besonders freuen wir uns auf den geplanten Videowettbewerb im kommenden Wintersemester und sind gespannt auf die Kreativität unserer Studierenden“, fasst Dr. Cornelia Wolf-Körnert, Geschäftsführerin des Studierendenwerks Greifswald, die Jubiläumsaktionen zusammen.

    „Die Angebote der Studenten- und Studierendenwerke haben in den 30 Jahren nicht an Bedeutung verloren. Im Gegenteil: Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig unsere Leistungen sind. Sei es durch finanzielle Unterstützung mit der zusätzlichen Bearbeitung der Überbrückungshilfe des Bundes oder der grundsätzlichen Aufrechterhaltung aller Leistungsangebote, insbesondere mit unseren sozialen und psychologischen Beratungsangeboten. Für ein erfolgreiches Studium braucht es auch die Studenten- und Studierendenwerke“, so Kai Hörig, Geschäftsführer des Studierendenwerks Rostock-Wismar.

    Neben dem 30-jährigen Bestehen schaut das Studierendenwerk Thüringen in diesem Jahr ebenso auf den 100. Gründungstag seiner Vorgängereinrichtung, dem Studentenhilfe Jena e.V., zurück und wird – auch Corona-bedingt – beide Jubiläen im vierten Quartal 2021 begehen.

     

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Rebecca Heuschkel

     

    Kommunikation und Kultur

     

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