Nach ersten Ergebnissen der Strafverfolgungsstatistik 2018 standen
23 689 Personen wegen einer oder mehreren Straftaten oder Vergehen vor
einem der Thüringer Gerichte. Wie das Thüringer Landesamt für Statistik
mitteilt, wurden 18 589 Angeklagte rechtskräftig
verurteilt, d. h. gegen sie wurde eine Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder
Strafarrest (bei allgemeinem Strafrecht) bzw. eine Jugendstrafe,
Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregel (bei Jugendstrafe) verhängt.
Verurteilt werden kann nur, wer zur Tatzeit strafmündig,
d. h. 14 Jahre oder älter, ist.
Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 15. Juli 2019
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