Donnerstag, 18. Juli 2019

Masern-Impfpflicht nimmt erste Hürde im Bund

Rosin: Sicherheit für Thüringer Kindergärten schaffen, bis Bundesgesetz kommt

Erfurt - Die CDU-Landtagsabgeordnete Marion Rosin hat die Forderung ihrer Fraktion nach einem ausreichenden Impfschutz als Voraussetzung für die Aufnahme von Kindern in einen Thüringer Kindergarten erneuert. „Bis die heute vom Bundeskabinett beschlossene Masern-Impfpflicht Gesetzeskraft erlangt, kann mit Blick auf Bundestag und Bundesrat noch einige Zeit vergehen. Wir halten deshalb an unserer Forderung fest, bereits im Rahmen der laufenden Änderung des Thüringer Kindergarten-Gesetzes die Grundlage dafür zu schaffen, nicht hinreichend geimpfte Kinder vom Besuch von Kindergärten auszuschließen“, so die CDU-Bildungsexpertin. Diese Bestimmung ziele auf einen größtmöglichen und vor allem schnellen Schutz der Gesamtbevölkerung vor gefährlichen Erregern, wie Masern oder Windpocken. „In einer solchen gesetzlichen Regelung liegt kein unzulässiger faktischer Zwang: Die Schutzimpfung bleibt freiwillig“, so Rosin. „Das Recht der Betroffenen, sich nicht impfen zu lassen, bleibt gewahrt.“ Allerdings würde eine entsprechende Änderung des Kindergarten-Gesetzes auch die geimpften Kinder davor schützen, die Erreger beispielsweise in ihre Familien zu tragen und dort geschwächte oder alte Personen zu infizieren.

Felix Voigt

Stellv. Pressesprecher

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