Rosin: Sicherheit für Thüringer Kindergärten schaffen, bis Bundesgesetz kommt
Erfurt - Die CDU-Landtagsabgeordnete Marion
Rosin hat die Forderung ihrer Fraktion nach einem ausreichenden
Impfschutz als Voraussetzung für die Aufnahme von Kindern in einen
Thüringer Kindergarten erneuert. „Bis die heute vom Bundeskabinett
beschlossene Masern-Impfpflicht Gesetzeskraft erlangt, kann mit Blick
auf Bundestag und Bundesrat noch einige Zeit vergehen. Wir halten
deshalb an unserer Forderung fest, bereits im Rahmen der laufenden
Änderung des Thüringer Kindergarten-Gesetzes die Grundlage
dafür zu schaffen, nicht hinreichend geimpfte Kinder vom Besuch von
Kindergärten auszuschließen“, so die CDU-Bildungsexpertin. Diese
Bestimmung ziele auf einen größtmöglichen und vor allem schnellen Schutz
der Gesamtbevölkerung vor gefährlichen Erregern, wie
Masern oder Windpocken. „In einer solchen gesetzlichen Regelung liegt
kein unzulässiger faktischer Zwang: Die Schutzimpfung bleibt
freiwillig“, so Rosin. „Das Recht der Betroffenen, sich nicht impfen zu
lassen, bleibt gewahrt.“ Allerdings würde eine entsprechende
Änderung des Kindergarten-Gesetzes auch die geimpften Kinder davor
schützen, die Erreger beispielsweise in ihre Familien zu tragen und dort
geschwächte oder alte Personen zu infizieren.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher
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