Wirkner: „Folgen von DDR-Zwangsadoptionen endlich aufklären“
Erfurt – Die CDU-Fraktion wird sich im Thüringer
Landtag für die Betroffenen von DDR-Zwangsadoptionen einsetzen. Darüber
hat Herbert Wirkner, Sprecher der Fraktion für die Opfer des
SED-Regimes, heute in Erfurt informiert. Per Plenarantrag
fordert die Union die Thüringer Landesregierung auf, eine
Bundesratsinitiative Sachsens für ein Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht
für zwangsadoptierte Kinder und deren leibliche Eltern zu unterstützen.
„29 Jahre nach der Wiedervereinigung ist die Geschichte
der Kinder, die ohne Einwilligung ihrer leiblichen Eltern adoptiert
oder sogar für tot erklärt wurden, nach wie vor ein unaufgearbeitetes
Kapitel des DDR-Unrechts. Diese Kinder haben ein Recht darauf, zu
erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind“, erklärte
Wirkner. Für die CDU-Fraktion machte der Abgeordnete deutlich, dass
auch die betroffenen Eltern, in deren Elternrecht massiv eingegriffen
wurde, ein Recht darauf haben müssen, durch Auskünfte und Einsichtnahme
in die entsprechenden Adoptions-, Adoptionsvermittlungs-
und Jugendamtsakten in Erfahrung zu bringen, was mit ihren Kindern
passiert ist und wo diese jetzt sind. Zudem fordert Wirkner von der
Landesregierung, auf eine Verlängerung der entsprechenden
Aktenaufbewahrungsfristen sowie eine wissenschaftliche Hauptstudie
zur historischen Aufarbeitung dieser Thematik hinzuwirken.
Gleichzeitig setzt sich die sozialpolitische
Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Beate Meißner, dafür ein, dass die
Landesregierung die Möglichkeit einer psychologischen Begleitung der
betroffenen Familien schafft. „Der SED-Staat hat
massiv in das Elternrecht der Opfer eingegriffen. Viele Betroffene
wissen noch immer nicht, wer ihre leiblichen Kinder oder Eltern sind.
Für sie sind die Vorfälle bis heute mit großem Leid und Unsicherheit
verbunden“, machte Meißner deutlich.
Hintergrund:
Bei Aufhebungsverfahren von Zwangsadoptionen
haben die Betroffenen oft praktische Schwierigkeiten, um die dafür
erforderlichen Auskünfte zu bekommen. Als Grund dafür wird in der Regel
angeführt, dass bereits am 2. Oktober 1993 die überaus
kurz bemessene Drei-Jahres-Ausschlussfrist für eine Überprüfung und
Aufhebung der nicht nach rechtsstaatlichen Vorgaben erfolgten
DDR-Zwangsadoptionen abgelaufen ist. Um den betroffenen leiblichen
Eltern und Kindern zu ihrem Recht auf Kenntnis der eigenen
Abstammung bzw. zur Durchsetzung ihres Elternrechts zu verhelfen, aber
auch für die Betroffenen eine Kontaktaufnahme zumindest zu ermöglichen,
soll durch eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch für die Betroffenen ein Auskunfts- und
Akteneinsichtsrecht geschaffen werden. Einen entsprechenden
Gesetzentwurf hat der Freistaat Sachsen am 7. Juni 2019 im Bundesrat
eingebracht.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher
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