Der Landeswahlleiter Günter Krombholz
informiert:
Parteien, die nicht im Bundestag oder einem
Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener
Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten sind,
können einen Wahlvorschlag zur Landtagswahl nur
einreichen, wenn sie bis zum 29. Juli 2019,
18.00 Uhr, ihre Beteiligung zur Wahl des 7.
Thüringer Landtags beim Landeswahlleiter
schriftlich angezeigt haben und der
Landeswahlausschuss die Parteieigenschaft am 16.
August 2019 festgestellt hat.
Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 23. Juli 2019
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