Dienstag, 23. Juli 2019

Einreichung von Wahlvorschlägen zur Landtagswahl am 27. Oktober 2019 Frist für Beteiligungsanzeige läuft am 29. Juli 2019 ab

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:
Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten sind, können einen Wahlvorschlag zur Landtagswahl nur einreichen, wenn sie bis zum 29. Juli 2019, 18.00 Uhr, ihre Beteiligung zur Wahl des 7. Thüringer Landtags beim Landeswahlleiter schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlausschuss die Parteieigenschaft am 16. August 2019 festgestellt hat.


Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik
Erfurt, 23. Juli 2019 

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